Hallo,
Zum Thread „Firmengründung notwendig“ habe ich auch noch eine Frage:
Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation. Ich gebe Massagen und habe, weil ich auch werben wollte und alles legal ablaufen sollte, sofort ein Gewerbe angemeldet. Allerdings lief es nur mäßig und aus Zeitgründen kann ich es auch nur noch gelegentlich anbieten. Lt. Steuerberater kann es dann zu Problemen mit dem Finanzamt kommen, weil eine Firma ja auf Gewinnerzielung angelegt sein soll (Scheinfirma?).
Muß ich befürchten, erhaltene Steuerrückerstattungen zurückzahlen zu müssen, evtl. auch wenn ich das Gewerbe jetzt abmelden würde?
Irgendwo habe ich auch mal gehört, daß eine Gewerbeanmeldung erst ab einem bestimmten Umsatz notwendig sei. Stimmt das?
Was kann ich tun?
Danke und viele Grüße
Ria
Servus,
Was kann ich tun?
dem StB nahelegen, seine Bestellungsurkunde zurückzugeben…
Schöne Grüße
MM
Hallo,
er hat soeben den Ruhestand angetreten.
Trotzdem würde ich mich über eine etwas ausführlichere Antwort freuen.
Viele Grüße,
Ria
Irgendwo habe ich auch mal gehört, daß eine Gewerbeanmeldung
erst ab einem bestimmten Umsatz notwendig sei. Stimmt das?
Nein, das ist falsch. Ein Gewerbe muß angemeldet werden, und zwar sehr zeitnah mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Servus,
Trotzdem würde ich mich über eine etwas ausführlichere Antwort
freuen.
In diesem Fall bitte ich Dich, das Thema „Gewinnerzielungsabsicht bei Einstellung der Tätigkeit nach kurzer Zeit“ so zur Diskussion zu stellen, dass es nicht auf eine Einzelfallberatung ausgerichtet ist. Die dürfen nämlich bloß Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte leisten.
Schöne Grüße
MM
Hallo Ria,
das ist echt ein Schmarren, was die Leute erzählen. Es gibt kein Ärger mit dem FA. Du kannst auch jederzeit ein Hauptgewerbe in ein Nebengewerbe ummelden.
Gewerbe anmelden muss man immer. Wenn du einmalig was machst, dann ist es was anders. Aber in deinem Bereich musst du.
Grüße Lara
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Lara,
Du kannst auch jederzeit ein
Hauptgewerbe in ein Nebengewerbe ummelden.
Was genau meinst du? Dem FA gegenüber ist nur die Kleinunternehmerregelung wichtig, solltest du das mit Nebengewerbe gemeint haben.
Aber wer einmal auf Umsatzsteuer optiert hat, ist daran 5 Jahre lang gebunden:
http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerr…
mfg Ulrich