Hallo ich hätte da mal ein paar fragen
.Ich bräuchte die Oberbegriffe die ich bei der Gewerbeanmeldung angebe damit ich nicht jede Kleinigkeit auflisten muss .
Die Tätigkeiten wären Fahrzeugpflege also polieren innen außen Reinigung bei lackieren von kleinen schäden und ähnlichem.
Die nächste Tätigkeit wäre Werbetechnik also beschriften von Schaufenster,Fahrzeugbeschriftung,Tshirts Pullis bekleben,Scheibentönung.
Kann mir jemand 2 oberbegriffe für diese Tätigkeiten nenne ??
bzw gehört Scheibentönung zur Kategorie Werbetechnik?
Fahrzeugservice und Folienarbeiten
Fahrzeugservice würde ich nicht nehmen, soweit ich weiß, unterliegt die Tätigkeit des KFZ-Technikers dem Meisterzwang, und das ist auch gut so. Nicht, dass da schlafende Hunde aufwecken.
‚Werbetechnik - Fahrzeugbeschriftung - Fahrzeugaufbereitung‘
„Fahrzeugservice“ ist doch nicht nur technisch. Wenn ich Autos wasche und durchsauge biete ich auch einen „Service“ um das „Fahrzeug“, also einen „Fahrzeugservice“.
Aber der OP ist an einer Antwort ja nicht mehr interessiert da er sich schon selbst gelöscht hat.
Servus,
deswegen ‚Fahrzeugservice‘ und nicht ‚Kfz-Werkstatt‘ oder ‚Kfz-Reparaturen‘. Es muss für einen solchen Betrieb ohne Meister nur gewährleistet sein, dass er nicht an sicherheitsrelevanten Teilen des Autos etwas macht - wobei ich Dir die Adresse eines ‚Reifenhändlers‘ geben könnte, der die Reifen auf Wunsch auch fertig aufgezogen und ausgewuchtet verkauft …
Schöne Grüße
MM