Gewerbeanmeldung rückwirkend - wie lange?

Guten Abend und Hallo,

die Behörden haben ja schon zu, deswegen poste ich jetzt kurz hier herein:

Weiss jemand, wie lange man ein Gewerbe rückwirkend anmelden kann?
Konkreter geht es noch nicht einmal um einen Gewerbeschein, sondern um Freiberuflichkeit nur mit Steuernummer.

Liebe Grüsse,

Simbabwe

Hallo,

wenn du sicher bist, dass das kein Gewerbe ist, sondern wirklich eine freiberufliche Tätigkeit, brauchst du auch keinen Gewerbeschein.

Wenn die feiberufliche Tätigkeit schon ausgeübt wird, sollte man umgehend zum Finanzamt gehen und diese Tätigkeit anmelden.

Wie lange die schon ausgeübt wird, ist relativ egal, wenn es nicht schon ein paar Jahre her ist.

Hauptsache, die Einkünfte werden richtig erklärt und das Finanzamt bekommt sein Geld :smile:

Gruß

Petz

In meiner Mandantschaft hat sich vergangene Woche Folgendes zugetragen. Eine Kundin, die schon seit Längerem freiberuflich tätig ist,ruft mich wegen einerNebensache an. Auf meinen Rat hin geht sie zur Gemeinde, um ihr Gewerbe anzumelden. Ich weiß nicht, welche Angaben sie dort gemacht hat. Das Ergebnis jedoch ist, dass das Gewerbe rückwirkend zum 1.1.2005 angemeldet wurde, verbunden mit einem Ordnungsgeld von 50 € wegen verspäteter Anmeldung. So geschehen imBundesland Hessen.

Gruß nach Simbabwe

Vielen Dank für die Informationen, dann werde ich meinen „Strafobulus“ ableisten :smile:

Grüsse,

Simbabwe

Eine Kundin, die schon seit Längerem freiberuflich
tätig ist,ruft mich wegen einer Nebensache an. Auf meinen Rat
hin geht sie zur Gemeinde, um ihr Gewerbe anzumelden.

Wieso meldet Sie ein Gewerbe an, wenn Sie doch ein „Freiberufliche Tätigkeit“ ausübt?
Dann muss man doch „nur“ zum FInanzamt.

Gruß JoKu

Vielen Dank für die Informationen, dann werde ich meinen
„Strafobulus“ ableisten :smile:

Kannst Du dann als Ausgabe für Dein Gewerbe ansetzen. :wink:

Grüsse,
JoKu