die Behörden haben ja schon zu, deswegen poste ich jetzt kurz hier herein:
Weiss jemand, wie lange man ein Gewerbe rückwirkend anmelden kann?
Konkreter geht es noch nicht einmal um einen Gewerbeschein, sondern um Freiberuflichkeit nur mit Steuernummer.
In meiner Mandantschaft hat sich vergangene Woche Folgendes zugetragen. Eine Kundin, die schon seit Längerem freiberuflich tätig ist,ruft mich wegen einerNebensache an. Auf meinen Rat hin geht sie zur Gemeinde, um ihr Gewerbe anzumelden. Ich weiß nicht, welche Angaben sie dort gemacht hat. Das Ergebnis jedoch ist, dass das Gewerbe rückwirkend zum 1.1.2005 angemeldet wurde, verbunden mit einem Ordnungsgeld von 50 € wegen verspäteter Anmeldung. So geschehen imBundesland Hessen.
Eine Kundin, die schon seit Längerem freiberuflich
tätig ist,ruft mich wegen einer Nebensache an. Auf meinen Rat
hin geht sie zur Gemeinde, um ihr Gewerbe anzumelden.
Wieso meldet Sie ein Gewerbe an, wenn Sie doch ein „Freiberufliche Tätigkeit“ ausübt?
Dann muss man doch „nur“ zum FInanzamt.