Hallo!
Braucht man für eine Gewerbeanmeldung bzw. für eine Steuererklärung ZWINGEND einen Steuerberater?
LG
Katrina
Hallo!
Braucht man für eine Gewerbeanmeldung bzw. für eine Steuererklärung ZWINGEND einen Steuerberater?
LG
Katrina
Hallo,
Braucht man für eine Gewerbeanmeldung bzw. für eine
Steuererklärung ZWINGEND einen Steuerberater?
Wenn man einmal bedenkt, dass allein schon der Betrieb eines KIOSK eine Gewerbetätigkeit darstellt, dann erklärt sich das von selbst.
Natürlich muss man dafür nicht zwingend zum StB.
ALLERDINGS: Dieser Berufsstand erfährt -zumindest hier in Deutschland- schon seine Berechtigung. Will also heißen: Schaden kann es nie.
VG
TraderS
man benötigt nicht zwingend einen Steuerberater !
Hallo Katrina,
nein, es ist nicht nötig einen Steuerberater zu beauftragen.
Man kann die Steuererklärung auch selbst machen. Es empfiehlt sich aber mindestens ein Steuerprogramm für die Steuererklärung zu nutzen, da einige wie z.B. das WISO-Sparbuch auch Empfehlungen für Steuerersparnis per Video haben.
Man muss, sollte der Umsatz über 10.000 EUR liegen, zwingend pro Quartal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Diese kann nur umgangen werden, wenn man wegen geringem Umsatz auf Brutto für Netto optiert.
Es gibt, damit man sich darüber in Tiefe informieren kann sowohl bei der Volkshochschule wie auch bei allen IHK’s Kurse über Steuern. Dieses Wissen ist auch in den von den IHK’s abgehaltenen Kursen für Existenz-Gründer enthalten.
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Vielen Dank für die Antwort!
Wie sieht es denn mit der Steuerklärung überhaupt aus?
Kann man da irgendetwas falsch machen?
Meinem Freund wurde vom Finanzamt gesagt, er MUSS einen Steuerberater haben, alle anderen Leute, so auch du, erzählen natürlich etwas Anderes.
Er hat Angst, dass er so viel falsch macht (auch bei der Ausnahmen-/Einnahmenliste), dass er kein Geld mehr wiederbekommt oder ihm irgendwo etwas abgezogen wird oder oder oder…
Er lässt sich von mir einfach nicht überzeugen.
Kann man da irgendetwas falsch machen?
O ja, jede Menge. Wenn man sich mit Steuern nicht auskennt sollte man unbedingt fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen. Abere s muß kein Steuerberater sein.
Meinem Freund wurde vom Finanzamt gesagt, er MUSS einen
Steuerberater haben,
Unsinn, aber die Finanzämter sind nicht verpflichtet, dem Unternehmer zu sagen wie er was machen muß, er ist trotzdem verpflichtet, seine Erklärungen fristgerecht und sachlich richtig abzugeben. Er haftet dafür !!
Er hat Angst, dass er so viel falsch macht (auch bei der
Kann ich verstehen.
Er lässt sich von mir einfach nicht überzeugen.
Warum willst Du das ?
owT
Hallo Katrina,
Wie sieht es denn mit der Steuerklärung überhaupt aus?
Im Grunde muss man dafür keinen StB heranziehen. Man ist also nicht dazu verpflichtet. Heute gibt es ja schon Software (z.B. aus dem Buhl-Data Verlag - Stichwort: WISO im ZDF und natürlich auch noch andere Anbieter) die einem dabei behilflich ist.
Natürlich kann diese niemals so effizient wie ein StB arbeiten. Allerdings muss man auch sehen, dass ein solches Ziel, der steuerlichen Optimierung mit der o.g. Software auch nicht verfolgt wird. Hier geht es vornehmlich darum, die Steuererklärung „selber“ machen zu können.
Allerdings wird gerade bei einem Gewerbe in Rechtsform einer Personengesellschaft die Einkommensteuer für die jeweilige Person immer komplexer. An vielen Stellen gibt es Dinge zu beachten, die „bares Geld“ kosten können. Hier empfiehlt es sich dann schon, einen StB aufzusuchen. Der Vorteil dabei ist, wenn man sich einen „modernen“ StB sucht, dass man gleichzeitig auch so eine Art „wirtschaftliche Beratung“ bekommt. Steuern und deren Last basieren sehr stark auf der Gestaltung derjenigen Tatbestände, an die steuerrechtliche Rechtsfolgen anknüpfen. Für den „Normalbürger“ wird dies aber nur selten offensichtlich.
Kann man da irgendetwas falsch machen?
Also wie bereits erwähnt, ist das möglich. Du musst immer bedenken, dass wenn Du hier etwas falsch machst, es immer aus Deiner Sicht falsch ist.
Wenn es so ist, dass durch Deine StErk der Staat schlechter gestellt wird, melden die sich sofort. Hast Du durch Deine StErk Nachteile, teilt Dir das niemand mit - außer eben der StB (oder die Software für den Fall der „Standard-StErk“).
Meinem Freund wurde vom Finanzamt gesagt, er MUSS einen
Steuerberater haben, alle anderen Leute, so auch du, erzählen
natürlich etwas Anderes.
Beim FA muss man immer folgendes im Hinterkopf haben:
Die Leute dort wissen, dass der normale Steuer-Bürger von der Materie kaum Ahnung hat und man will sich dies -aus Sicht des FA- so oft wie möglich zu Nutze machen.
Beispiel aus der eigenen Erfahrung:
Der Vater meiner Ex-Freundin hat einen kleineren mittelständischen Betrieb. Für eine Investition im Osten wollte er eine steuerlich begünstigte Abschreibungsmöglichkeit wahrnehmen. Er wusste aber nicht so genau wie das ging und gab sich so auch vor der Dame im FA. Sie teilte ihm lediglich mit, dass es diese Möglichkeit nicht gibt. Dabei steht sie ganz dick im Gesetz. „Angeblich“ hätte er aus anderen Gründen diesen Tatbestand nicht erfüllt. Dem war aber nicht so.
Er fragte dann mal seinen Nachbarn, dessen Sohn als StB bei einer der größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften der Welt arbeitet und dieser begleitete ihn dann beim nächsten Mal ins FA. Als die Dame erfuhr, wer sein Begleiter war, griff sie sofort zum Telefon und kurze Zeit später kam dann der Sachgebietsleiter dazu, da sie wohl merkte, dass man jetzt jemanden hat, den man nicht mehr so leicht was vormachen kann. Komischerweise hatten sich nach diesem Gespräch die erst so ungünstigen Tatbestände verflüchtigt und der Unternehmer bekam seine Steuervergünstigung.
Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt immer Leute in den FA’s die es besser wissen, aber sehr stark aus Sicht des FA denken und natürlich solche Leute, die es noch nicht mal besser wissen. Hier wird die „Schutzfunktion“ durch einen StB auch wieder deutlich.
Er hat Angst, dass er so viel falsch macht (auch bei der
Ausnahmen-/Einnahmenliste), dass er kein Geld mehr
wiederbekommt oder ihm irgendwo etwas abgezogen wird oder oder
oder…
Hm ja, das ist wirklich ein Kernproblem. Da muss man mal im Internet in den einschlägigen Foren googlen.
Mein Prof. sagt immer: „Durch Steuern kann man sehr arm werden, aber auch sehr reich. Wenn man reich werden will, sollte man Steuerberater werden“.
)
Na ja, er sagt das natürlich immer nur mit einem Grinsen 
Er lässt sich von mir einfach nicht überzeugen.
Am falschen Ende zu sparen kann dazu führen, dass man alles verliert. So „krass“ muss man das mal sagen. Zwar kann man auch mit den StB’s auf die Nase fallen. Allerdings wenn man mal einen hat, der motiviert und erfahren ist, dann ist das schon eine sehr wertvolle Hilfe. Insbesondere dann, wenn man wie gesagt auch noch ein Gewerbe hat.
VG
TraderS
Man muss, sollte der Umsatz über 10.000 EUR liegen, zwingend
pro Quartal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Diese kann
nur umgangen werden, wenn man wegen geringem Umsatz auf Brutto
für Netto optiert.
moin, was soll denn der quatsch ? existenzgründer geben erstmal monatlich ab - ausserdem frag ich mich gerade, wo die 10.000 herkommen sollen - wo steht das denn ?
Es gibt, damit man sich darüber in Tiefe informieren kann
sowohl bei der Volkshochschule wie auch bei allen IHK’s Kurse
über Steuern.
…welche ich hier wärmstens empfehle, bei so viel unsinn in so einem kurzen beitrag
gruß inder
Vielen Dank für die Antwort!
Wie sieht es denn mit der Steuerklärung überhaupt aus?
Kann man da irgendetwas falsch machen?
Falsch machen, kann man immer was. Man füllt ja schließlich die Steuererklärung nach besten Wissen und Gewissen aus. Bei ganz groben Ungereimtheiten fragt das Finanzamt nach.
Übrigens macht auch ein Steuerberater Fehler, wenn auch weniger, und wer haftet dafür: der Steuerzahler. Ja, das ist ganz neu so. Also muss ich als Steuerzahler mich eh in die Materie einarbeiten.
Solange es nur um Einnahme/Ausgabenrechnung geht, sollte man selbst in der Lage sein, das zu händeln. Denn schließlich gibt es dann nicht so viel Steuersparmodelle, die ja meist erst richtig greifen, wenn richtig Steuern zu zahlen sind. Eine Software ist eine unschätzbare Hilfe und sich natürlich auf dem Laufenden halten. So ändern sich um 1.1.2008 die Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter, alles was Netto 150 EUR bis 1100 EUR kostet, kommt dann in einen Pool und muss über 5 Jahre abgeschrieben werden, auch wenn das Teil schon vorher verschlissen ist. Und da muss man also evt. schon in diesem Jahr tätig werden. Ob das Einem jeder Steuerberater sagt?
Meinem Freund wurde vom Finanzamt gesagt, er MUSS einen
Steuerberater haben, alle anderen Leute, so auch du, erzählen
natürlich etwas Anderes.
So ein Quatsch, die Steuerberater handeln jedoch meist im Sinne des Finanzamtes, als verlängerter Arm.
Er hat Angst, dass er so viel falsch macht (auch bei der
Ausnahmen-/Einnahmenliste), dass er kein Geld mehr
wiederbekommt oder ihm irgendwo etwas abgezogen wird oder oder
oder…
Angst ist immer ganz schlecht.
Existenzgründer?
Hi Inder,
moin, was soll denn der quatsch ? existenzgründer geben
erstmal monatlich ab - ausserdem frag ich mich gerade, wo die
10.000 herkommen sollen - wo steht das denn ?
Ein Blick ins Gesetz verschafft Klarheit:
aus: http://www.umsatzsteuer-voranmeldung.de/ustva.htm
1Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. 2Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6.136 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.
Von Existenzgründern steht da nichts.
Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)
Von Existenzgründern steht da nichts.
Gruß Ulrich
ne, das steht woanders… such es jetzt aber nicht raus…
gruß inder
Falsch machen, kann man immer was. Man füllt ja schließlich
die Steuererklärung nach besten Wissen und Gewissen aus. Bei
ganz groben Ungereimtheiten fragt das Finanzamt nach.
Übrigens macht auch ein Steuerberater Fehler, wenn auch
weniger, und wer haftet dafür: der Steuerzahler. Ja, das ist
ganz neu so.
das ist so neu, dass ich noch gar nix davon weiss… werden gleich mal anregen die vermögensschadenshaftpflichtversicherung zu kündigen…
braucht man dann ja nicht mehr…
Also muss ich als Steuerzahler mich eh in die
Materie einarbeiten.
Solange es nur um Einnahme/Ausgabenrechnung geht, sollte man
selbst in der Lage sein, das zu händeln. Denn schließlich gibt
es dann nicht so viel Steuersparmodelle, die ja meist erst
richtig greifen, wenn richtig Steuern zu zahlen sind.
na dann… dann können ja alle ärzte, ingenieure, anwälte usw. auf einen steuerberater verzichten, weil man ja hier keine fehler machen kann bei der „einnahme/ ausgabenrechnung“…
Eine
Software ist eine unschätzbare Hilfe und sich natürlich auf
dem Laufenden halten.
… die software ist genau so gut, wie der, der die zahlen dort eingibt
So ändern sich um 1.1.2008 die Grenzen
für geringwertige Wirtschaftsgüter, alles was Netto 150 EUR
bis 1100 EUR kostet, kommt dann in einen Pool und muss über 5
Jahre abgeschrieben werden, auch wenn das Teil schon vorher
verschlissen ist. Und da muss man also evt. schon in diesem
Jahr tätig werden. Ob das Einem jeder Steuerberater sagt?
…da geb ich dir recht, das sollte auf jeden fall angesprochen werden - aber es kann auch durchaus sinn machen, mit anschaffungen gerade deswegen bis 2008 zu warten… z.b. bei büromöbeln
So ein Quatsch, die Steuerberater handeln jedoch meist im
Sinne des Finanzamtes, als verlängerter Arm.
…der brüller schlechthin - du hast mir den feierabend gerettet - kommt nicht oft vor, dass ich hier laut lachen muss…
gruß inder
moin, was soll denn der quatsch ? existenzgründer geben
erstmal monatlich ab - ausserdem frag ich mich gerade, wo die
10.000 herkommen sollen - wo steht das denn ?Ein Blick ins Gesetz verschafft Klarheit:
aus: http://www.umsatzsteuer-voranmeldung.de/ustva.htm
1Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr.
2Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr
als 6.136 Euro, ist der Kalendermonat
Voranmeldungszeitraum.Von Existenzgründern steht da nichts.
unter deinem link, 2. absatz, letzter satz „Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf … Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.“ damit sind doch existenzgründer gemeint, nicht?
Hallo!
Braucht man für eine Gewerbeanmeldung bzw. für eine
Steuererklärung ZWINGEND einen Steuerberater?
so ein berater kann ganz hilfreich sein: man muss ja nicht nur steuern erklaeren, sondern auch buecher fuehren, schaetzungen+bescheiden widersprechen etc.
Servus,
Er lässt sich von mir einfach nicht überzeugen.
es könnte hilfreich sein, sich mal die Anlage EÜR zur Steuererklärung und die von den Finanzbehörden herausgegebene Anleitung dazu mal anzuschauen. Da lässt sich dann leichter abschätzen, wie man das Fehlerrisiko bewertet.
Die Auswirkung von Fehlern hängt auch von der Höhe des Einkommens ab: 1.000 € nicht angesetzte Betriebsausgaben kosten bei einem Steuersatz von 20% 200 €, bei einem Steuersatz von 40% 400 €.
Schöne Grüße
MM
Stimmt.
Hi Inder,
ne, das steht woanders… such es jetzt aber nicht raus…
Jep. Habe ich aufgrund deines Hinweises entdeckt. Danke für die Korrektur.
Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)
Hallo Kathrin,
also ich als gelernter Steuerfachangestellter und als Betreiber eines kleinen Büroservice kann dir nur empfehlen wenigstens für die grundlegenden Sachen (Steuererklärung, EÜR) einen Steuerberater aufzusuchen. Da ich denke, dass du keine Vorkenntnisse hast und auch keinen Kurs besucht hast könnte es dir einige Euro bzw. einigen Ärger ersparen. Es kommt natürlich auch darauf an, ob du nur ein kleines Nebengewerbe mit 1000 Euro Umsatz im Jahr betreibst, oder ob du etwas grösseres vor hast.
Wenn du etwas genauere Infos möchtest, dann kannst du mir gerne eine E-Mail an: [email protected] schicken - dann kann ich auf deine Situation genauer eingehen.
Hallo Inder,
klasse Idee mit der Haftpflichtversicherung, ansonsten mal von mir eine weniger witzige Kommentierung, da ich glaube es versteht nicht unbedingt jeder.
Falsch machen, kann man immer was. Man füllt ja schließlich
die Steuererklärung nach besten Wissen und Gewissen aus. Bei
ganz groben Ungereimtheiten fragt das Finanzamt nach.
Übrigens macht auch ein Steuerberater Fehler, wenn auch
weniger, und wer haftet dafür: der Steuerzahler. Ja, das ist
ganz neu so.
Der Steuerberater haftet für seine Fehler selbst und persönlich, dafür hat er eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1.000.000 €, zusätzlich haftet er auch meistens noch mit seinem gesamten Privatvermögen.
Also muss ich als Steuerzahler mich eh in die
Materie einarbeiten.
Solange es nur um Einnahme/Ausgabenrechnung geht, sollte man
selbst in der Lage sein, das zu händeln. Denn schließlich gibt
es dann nicht so viel Steuersparmodelle, die ja meist erst
richtig greifen, wenn richtig Steuern zu zahlen sind.
Das Ding heisst korrekt Einnahmen-/Überschussrechnung und ist bei weiten nicht so trivial einfach wie man sich das vorstellt. Die meisten scheitern schon an der korrekten Einbeziehung der Umsatzsteuer.
Eine
Software ist eine unschätzbare Hilfe und sich natürlich auf
dem Laufenden halten.… die software ist genau so gut, wie der, der die zahlen
dort eingibt
So ist es!
So ändern sich um 1.1.2008 die Grenzen
für geringwertige Wirtschaftsgüter, alles was Netto 150 EUR
bis 1100 EUR kostet, kommt dann in einen Pool und muss über 5
Jahre abgeschrieben werden, auch wenn das Teil schon vorher
verschlissen ist. Und da muss man also evt. schon in diesem
Jahr tätig werden. Ob das Einem jeder Steuerberater sagt?
Na hoffentlich sagt das kein Steuerberater, da das ganz schön ungenau ist.
Die Grenzen sind mehr als 150 € bis 1.000 €. Es wird nicht abgeschrieben, sonder aufgelöst. Und dann spielt noch der neue Investitionabzugsbetrag in die Sache hinein, so dass es richtig lustig wird.
So ein Quatsch, die Steuerberater handeln jedoch meist im
Sinne des Finanzamtes, als verlängerter Arm.
Der Steuerberater ist zu 100% der Gegenspieler des Finanzamtes, aber natürlich hat er auch die Aufgabe seinen Mandanten die Flausen auszureden, die ihm schnell eine Ermittlung wegen Steuerhinterziehung einbringen können.
Grüße
Chris
Servus,
wegen der Bedeutung dieser gewagten These für die Existenzgründer, die hier mitlesen:
So ein Quatsch, die Steuerberater handeln jedoch meist im
Sinne des Finanzamtes, als verlängerter Arm.
nochmal zur ausführlicheren Erläuterung dessen, was Chris geschrieben hat:
Der StB ist ausschließlich seinem Mandanten und der Vertretung von dessen Interessen verpflichtet.
Er mag dem Unbedarften hie und da als Vertreter der Interessen der Behörde gegen den Mandanten erscheinen. Situationen, in denen das vorkommt, können etwa sein:
Vermeidung von Beihilfetatbeständen. Dort wird natürlich an den StB ein ganz anderer Maßstab angelegt, weil bei ihm im Zweifelsfall immer Vorsatz gegeben ist („aus Versehen“ gibts da naturgemäß so gut wie nie).
Strategie und Taktik: Es kann durchaus nützlich sein, auf gewagte Gestaltungen erst gar nicht aufmerksam zu machen, indem man den Rest des Falles absolut „clean“ und mundgerecht serviert. Und dazu gehören dann halt auch all diese Dinge, die dem dynamischen Gründer so lästig sind, wie eine ordentliche Kasse, ein ordentliches Fahrtenbuch, ordentliche Belege etc. etc.
Besseres Wissen: Wenn am Existenzgründerstammtisch einer sagt „Das ist bei mir bei der Bp auch so durchgegangen, das ist kein Problem“, dann repräsentiert das einen einzigen Fall. Wenn ein StB zur gleichen Sache sagt „Vorsicht, das kann furchtbar ins Auge gehen - bügeln sie das unbedingt raus, sonst schleppen Sie eine Leiche im Keller mit sich“, dann repräsentiert das sehr viele Fälle (eigene Praxis und Literatur).
Position als Vermittler zwischen StPfl und Behörde: Es kommt z.B. nicht von ungefähr, dass die typische Existenzgründersituation - erstmals hohe Steuerzahllast und nix auf die Seite gelegt - durch einen StB viel leichter per Stundungsantrag angegangen werden kann als in Eigenverantwortung: Nämlich dann, wenn bekannt ist, dass aus dieser Kanzlei noch nie ein Stundungsantrag gekommen ist, der nicht genau zu dem gepasst hätte, was verlässlich geleistet werden kann und genau im Plan bei der FinKa ankommt. Das kann dem Mandanten u.U. wehe tun, aber sicherlich weniger, als wenn erst von heut auf morgen alle Konten zu sind und übermorgen die Krankenkasse den Zoll vorbeischickt.
Natürlich auch die Flausen, von denen Chris spricht: Es kann durchaus im Sinn des Steuerpflichtigen sein, wenn die „Gegenseite“ vor dem gröbsten Unsinn abgeschirmt wird: Zeit ist knapp und teuer, auch dort. Auch in der Kanzlei ist Zeit knapp und teuer, und wenn hier nicht in jedem Fall haarklein auseinandergesetzt wird, warum die angedachte Ltd & Co KG mit Sitz auf den Cayman Islands vielleicht doch nicht so gut zu einem Taxiunternehmen mit zwei Wagen passt, oder auch, was dabei rauskommt, wenn von den zwei Wagen bloß einer in der Gewinnermittlung auftaucht und zum anderen Wagen weder Ausgaben noch Einnahmen da sind, dann mag das auch damit zu tun haben, dass das Geschrei über die Honorarnote, die so ein Individualcoaching auslöst, hinterher groß wäre und sich vermeiden lässt.
Ein konkretes Beispiel (oder mehrere), in dem ein StB die Interessen der Behörde gegen den StPfl vertritt, wäre interessant hier zu diskutieren. Ich denke, wir könnten die Chose aufklären.
Schöne Grüße
MM