Die Frage, ob man ein Gewerbe anmelden kann, wenn man Arbeitslosenhilfe bezieht,
wurde bei der Agentur für Arbeit einmal mit JA und einmal mit NEIN beantwortet.
(2 verschiedene Städte)
hallo,
anmelden darfst du, aber dann wird sich deine Bedürftigkeit im bezug auf die ALHI ändern. Zu Folge wirst du dann keine ALHI mehr beziehen oder nur vermindert.
Gruss
highspeed24
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Wenn du alhi beziehst und dich mit den Programmen „Ich-AG“ und „Überbrückungsgeld“ selbständig machst dann ja.
Wenn du dich frei finanziert selbständig machst, dann sind deine Einkünfte auf die Alhi anzurechnen. Bzw. kannst du das Anrecht insgesamt verlieren, da du mit deiner Selbständigkeit dem Arbeitsmarkt bzw. der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung stehst.
gruss
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anmelden darfst du, aber dann wird sich deine Bedürftigkeit im
bezug auf die ALHI ändern. Zu Folge wirst du dann keine ALHI
mehr beziehen oder nur vermindert.
Hallo!
Klar, wenn durch Gewerbe auch Umsatz/Gewinn gemacht wird, dann mindert sich ALHI,
aber bei dem einen Arbeitsamt sagten die, man DARF kein Gewerbe anmelden!
Deshalb nun doch verunsichert. In dem Merkblatt ALHI stand nix an Infos drin.
Hätte das gerne irgendwie schriftlich irgendwo nachgelesen…