Gewerbeanmeldung trotz Hauptberuf

Hallo zusammen,

ich hätte gerne mal eine Auskunft: Ich bin hauptberuflich als Steuerfachangestellter angestellt und habe knapp 7 Jahre Berufserfahrung.

Nehmen ´wir an, ich wollte nebenher ein Gewerbe anmelden auf dem Gebiet „Bürologistik / Organisation“ ( Erfassen der Buchhaltungsbelege, Sortierung der Belege etc.)

Dürfte ich das im Hinblick meiner normalen Beschäftigung, da es sich ja irgendwie um „Seelenverwandte“ Vorgänge handelt…:smile:

Darüberhinaus müssen irgendwelche Anforderungen erfüllt sein / werden und was wäre, wenn jemand die Ausbildung zum Steuerfachangestellten nicht bestanden hätte, aber trotzdem Jahrelang im Beruf arbeitet?

Für Antworten wäre ich dankbar.

Gruß
Sven

Nehmen ´wir an, ich wollte nebenher ein Gewerbe anmelden auf
dem Gebiet „Bürologistik / Organisation“ ( Erfassen der
Buchhaltungsbelege, Sortierung der Belege etc.)

Kein Problem.

Dürfte ich das im Hinblick meiner normalen Beschäftigung, da
es sich ja irgendwie um „Seelenverwandte“ Vorgänge
handelt…:smile:

Es sollte mit den Chef klar abgesprochen und gut getrennt sein, was als Angestellter und was selbstständg getan wird, damit es nich zu Konkurrenz und/oder Ärger kommt.
Eventuell steht das so ähnlich sogar im Arbeitsvertrag.

FÜr den Chef (Steuerberater) kann es sich sogar lohnen, dass ihm auf diese Weise neue Kunden zugeführt werden, für die er dann Steuerberatung und Abschlüsse macht.
Kunden, an die er sonst vielleicht nie rankäme.

Darüberhinaus müssen irgendwelche Anforderungen erfüllt sein /
werden und was wäre, wenn jemand die Ausbildung zum
Steuerfachangestellten nicht bestanden hätte, aber trotzdem
Jahrelang im Beruf arbeitet?

„Bürologistiker“, „Organisatior“ und sogar „Buchhalter“ sind keine geschützten Berufsbezeichnungen.

Gruß JK

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Vielen Dank für die erste Beantwortung. Das hat mir schon mal weitergeholfen. Jetzt hätte ich noch eine Frage: Dürfte man dann auch Umsatzsteuer Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln?

Gruß
Sven

Hallo Sven,

ganz sooo einfach ist es nun doch nicht. Ich habe dir mal einen Link rausgesucht, wo alles wunderschön zusammengefasst ist.

http://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads…

Dein Chef muss dir das Gewerbe genehmigen. Da du sozusagen im eigenen Revier arbeitest, wird es bestimmt ein schwieriges Gespräch. Du kannst natürlich versuchen, an deinem Chef vorbei zu arbeiten, aber das kann auch ganz schnell schief gehen. Ich arbeite seit mehreren Jahren für verschiedene Steuerberater und Unternehmen. Ich kann dir nur sagen, dass unsere Gegend ein Dorf ist. In wievielen unwahrscheinlichen Zufällen ich schon in den verschiedenen Firmen und Kanzleien Mandanten wiedergefunden habe, ist echt „zum Wundern“. Und die Steuerberater kennne sich auch untereinander.

Also ist es am besten, den Job genehmigen zu lassen.

Welche Ausbildung hast du denn?

Ach ja, und Abschlüsse sind tabu! Also weder Umsatzsteuervoranmeldung, ZM oder sonstiges. Schon gar nichts, was in Richtung Jahresabschluss geht. Auch keine „kleine“ Einkommenssteuererklärung für deine nette Nachbarin. Was du darfst, ist Lohnbuchhaltung inkl. aller Anmeldungen.

Viel Glück

Gesine

Hallo Sven,
ich kann dir leider keine genaue Antwort auf deine Frage geben, da sie sehr speziell ist. Vielleicht versuchst du es bei http://www.finanzfrage.net/ , da antworten dir Leute, die in diesem MEtier arbeiten, auf Fragen wie deine.
Viele Grüße und Good Luck,
Christa