Gewerbeanmeldung / Umsatz-, Gewerbesteuer

Hallo,

ich hab einige Fragen bezüglich eines Gewerbes.
Ich will mir eventuell mit zusammenbauen von Hardwareeinzelteilen zu einem PC-System etwas Geld dazuverdienen und habe nun einige Fragen.

  • Stimmt es, dass das Gewerbe nicht meldepflichtig ist, wenn der Umsatz im Monat nicht 400 € übersteigt?

  • Wie verhält es sich mit der Umsatz- bzw. Gewerbesteuer? Wenn ich richtig informiert bin, ist man von Umsatz- bzw. Gewerbesteuer befreit, wenn der Umsatz nicht mehr als 17500 € bzw. 24500 € übersteigt. Kann das jemand bestätigen? Und ist es richtig, dass man dann auch keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen darf?

Vielen Dank im Voraus.

  • Stimmt es, dass das Gewerbe nicht meldepflichtig ist, wenn der Umsatz im Monat nicht 400 € übersteigt?

Nein, das ist falsch. Die 400 € sind die Mini-Job Grenze, und die bezieht sich nur auf Arbeitnehmer, nicht auf Selbständige.

  • Wie verhält es sich mit der Umsatz- bzw. Gewerbesteuer?

Gewerbesteuer fällt bei diesem Beträgen noch nicht an. Umsatzsteuer sollte man ausweisen, wenn man überwiegend geschäftliche Kunden hat. Sind die Kunden ausschließlich Privatpersonen, kann man die Kleinunternehmerregelung beantragen.

ich richtig informiert bin, ist man von Umsatz- bzw.
Gewerbesteuer befreit, wenn der Umsatz nicht mehr als 17500 € bzw. 24500 € übersteigt.

Von der Gewrrtbesteuer wäre man befreit, von der Umsatzsteuer nicht. Nur von der Pflicht eine Umsatzsteuererklärung abzugeben wäre man befreit.

es richtig, dass man dann auch keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen darf?

Das stimmt.

Hallo,

ich hab einige Fragen bezüglich eines Gewerbes.
Ich will mir eventuell mit zusammenbauen von
Hardwareeinzelteilen zu einem PC-System etwas Geld
dazuverdienen und habe nun einige Fragen.

  • Stimmt es, dass das Gewerbe nicht meldepflichtig ist, wenn
    der Umsatz im Monat nicht 400 € übersteigt?

NEIN, das stimmt nicht! Jedes Gewerbe muss angemeldet werden!

  • Wie verhält es sich mit der Umsatz- bzw. Gewerbesteuer? Wenn
    ich richtig informiert bin, ist man von Umsatz- bzw.
    Gewerbesteuer befreit, wenn der Umsatz nicht mehr als 17500 €
    bzw. 24500 € übersteigt. Kann das jemand bestätigen? Und ist
    es richtig, dass man dann auch keine Umsatzsteuer auf der
    Rechnung ausweisen darf?

JA, das ist alles fast richtig! Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben erst gewerbesteuerpfl. wenn über 24.500,–
Einnahmen unter 17.500,-- keine USt, aber man dürfte ( nennt sich Option!)

Vielen Dank im Voraus.

Gerne E.

Von der Gewrrtbesteuer wäre man befreit, von der Umsatzsteuer
nicht. Nur von der Pflicht eine Umsatzsteuererklärung
abzugeben wäre man befreit.

Von der Gewerbesteuer wäre man nicht befreit. Es fällt unter einem Gewinn von 24.500 Euro keine an, dank Freibetrag. Soviel Zeit muss sein :wink:

Von der Gewerbesteuer wäre man nicht befreit. Es fällt unter
einem Gewinn von 24.500 Euro keine an, dank Freibetrag. Soviel
Zeit muss sein :wink:

Das hatte ich gemeint, aber Du hast es exakter formuliert, Chapeau !!

Vielen Dank schonmal!

Also ist eine Gewerbeanmeldung wohl unumgänglich.
Da dies nur ein „Nebenverdienst“ neben dem Hauptberuf sein soll, ist es nur schwer vorstellbar, dass die Grenze von 17500 € Umsatz überschritten wird.
Sollte die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Ist dies korrekt? Reicht dann eine einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben um darzustellen das der Umsatz nicht mehr als 17500 € beträgt?
Sollte die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen werden, müsste eine Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. eines Monats ans Finanzamt erfolgen und dann auch direkt überwiesen werden. Ist dies so korrekt?
Welche Gebühren, außer der bei der Gewerbeanmeldung, könnten noch anfallen?
IHK soweit bekannt erst ab einem Umsatz von 5200 €?

Vielen Dank im Voraus.