Hallo zusammen, als langjähriger „Experte“ hier bei w-w-w hab ich jetzt auch mal eine Frage.
Ich möchte mit meiner Frau eine GbR gründen. Müssen, oder können wir dazu jeder (meine Frau z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen und ich z.B. Elektrohandwerk) eine Gewerbeanmeldung vornehmen?
Hoffe das war eine einfach zu beantwortende Frage. )
eine gbr ergründet sich aus einem gemeinsamen vorhaben von 2 oder mehreren personen. z.b. eine lotto-tippgemeinschaft…
wenn die frau haushaltsnahe arbeiten erledigt und der mann elektrik, dann gibt es keinen anlass hier eine solche gbr zu gründen, sondern es liegen 2 einzelunternehmungen vor, die gesondert angemeldet und erklärt werden müssen…
Diese Arbeiten (Haushaltsnah und Elektro) sollen aber wohl schon auch gemeinsam durchgeführt werden
Ich habe gelesen das es sinnvoll ist zwei Gewerbe, wenn sie denn
gemeinsam ausgeführt werden, als GbR zu führen, denn bei einer Trennung ist dies aufgrund der zwei Gewerbeanmeldungen einfacher.
Es hat auch steuerliche Gründe, wir als Ehepaar brauchen dann doch nur EINE EÜR machen und dann alles durch zwei teilen (Gewinn und auch Verlust), bei zwei getrennten Gewerben müssten wir alles doppelt machen.
Diese Arbeiten (Haushaltsnah und Elektro) sollen aber wohl
schon auch gemeinsam durchgeführt werden
achso, der mann bohrt die löcher für die dosen und die frau steht mit dem staubsauger daneben ?
das ist natürlich was anderes, dann vergiss meinen senf oben
Ich habe gelesen das es sinnvoll ist zwei Gewerbe, wenn sie
denn
gemeinsam ausgeführt werden, als GbR zu führen, denn bei einer
Trennung ist dies aufgrund der zwei Gewerbeanmeldungen
einfacher.
wenn die arbeiten gemeinsam durchgeführt werden, dann liegt m.e sogar zwingend eine gbr vor…
Es hat auch steuerliche Gründe, wir als Ehepaar brauchen
dann doch nur EINE EÜR machen und dann alles durch zwei teilen
(Gewinn und auch Verlust), bei zwei getrennten Gewerben
müssten wir alles doppelt machen.
richtig, und evtl. wirken sich 2 gewerbe auch neg. bei der gewerbesteuer aus