Gewerbeanmeldung und trotzdem Kindergeld beziehen

Hallo,

ich bin 18 Jahre alt und gehe noch zur Schule möchte aber nebenbei ein Gewerbe betreiben. Geht es, dass ich ein Gewerbe anmelde und dennoch Kindergeld beziehe?

Wieviel darf ich maximal an Gewinn/Umsatz erzielen? Muss ich irgendwas besonderes beachten?

Ich habe schon viel im Internet gesucht aber nichts passendes gefunden. Würde mich sehr freuen wenn ihr mich aufklären könntet!

Danke im Voraus,
g4da

Hallo,

ich bin 18 Jahre alt und gehe noch zur Schule möchte aber
nebenbei ein Gewerbe betreiben. Geht es, dass ich ein Gewerbe
anmelde und dennoch Kindergeld beziehe?

Hallo,

soweit ich weiß wird das Kindergeld auch nach der Volljährigkeit weiter bezahlt solange das Kind noch in der Ausbildung ist. Und das bist Du ja. Aber bestimmt gibt es Richtlinien, die beim eigenen dazuverdienen - ob nun selbständig oder nicht - zu beachten sind. Wieso fragst Du nicht einfach beim zuständigen Amt danach? Ist doch wirklich das einfachste.

Gruß von Roberta

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/kigel…
Hallo, das gilt auch für Nichtstudenten!
Kindergeld wird an die Eltern eines über 18 Jahre alten Kindes nur gezahlt, solange das Kind unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze bleibt. Diese Grenze orientiert sich grob am steuerlichen Existenzminimum und stagniert seit 2004 unverändert bei 7680 .

Bei der Einkommensprüfung werden Kalenderjahre zugrunde gelegt, sofern der Ausbildungsstatus ganzjährig gilt (ansonsten werden nur Bruchteile des Jahresfreibetrags berücksichtigt). Ausbildungskosten sind von den Einkünften und Bezügen des Kindes absetzbar. Wird der Grenzwert überschritten, entfällt das Kindergeld für den gesamten Zeitraum völlig und muss gegebenenfalls zurückgezahlt werden.
s.

Links:

  1. Gewerbe für Schüler: http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#studenten

  2. Unser KnowHow (4 Kinder) zum Kindergeld: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Wieviel darf ich maximal an Gewinn/Umsatz erzielen?

Beim Gewerbe zählt der Geweinn (= Einnahmen - Ausgaben)
mehr dazu im o. a. Link 2.

Muss ich irgendwas besonderes beachten?

bei mahr als 355€ Gewerbegewinn muss man sich selbst krankenversichern
mehr dazu im o. a. Link 1.

Ich habe schon viel im Internet gesucht aber nichts passendes gefunden.

Jetzt müsstest Du genug Lesestoff haben.

Gruß JK

Super! Vielen vielen Dank euch allen. Besonderem Dank gilt natürlich joku! Danke =)