Gewerbeanmeldung und Überbr.geld-Auszahlung

Hallo zusammen,

angenommen man meldet ein Gewerbe an und reicht dann die Unterlagen samt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung bei der Agentur für Arbeit an, dann gilt man ja nicht mehr als arbeitslos und erhält auch kein Arbeitslosengeld mehr. Verständlich, ABER wie soll man denn die Zeit finanziell überbrücken, bis die AA irgendwann den Überbrückungsantrag genehmigt und auch das Geld auszahlt? Kosten wie Miete, Telefon und Versicherungen laufen schließlich weiter… Und da können ja Wochen vergehen bis das Ü-Geld wirklich fließt!

Weiss jemand, wie das praktisch gelöst wird?

Hallo!

angenommen man meldet ein :Gewerbe an und reicht dann :die Unterlagen…

Ich verstehe zwar nichts vom Überbrückungsgeld, aber allgemein gilt bei Förderungen, daß das Vorhaben vor Antragstellung noch nicht begonnen werden darf. Das heißt im Klartext: Du stellst erst den Antrag auf
Überbrückungsgeld, wartest den Zuwendungsbescheid ab und beginnst erst dann mit Deinem Gewerbe. Dabei sollte ein
nahtloser Übergang von Arbeitslosengeld auf Überbrückungsgeld möglich sein.

Gruß
Wolfgang

Danke Wolfgang.

Aber genau diese Vorgehensweise lässt eine ziemlich große fianzielle Lücke entstehen. Ich muss ja das Gewerbe anmelden, bevor ich den Antrag bei der AA stelle und ab dem Zeitpunkt verliere ich den Anspruch aufs Arbeitslosengeld. Gerade Arbeitslose sind extrem angewiesen auf das ALG und können nicht mal eben wochenlang darauf verzichten… Wie soll das bitte gehen?! Geht man dann zum Sozialamt, damit wenigstens die Miete und was zu Essen bezahlt werden kann? :frowning:

angenommen man meldet ein :Gewerbe an und reicht dann :die Unterlagen…

Ich verstehe zwar nichts vom Überbrückungsgeld, aber allgemein
gilt bei Förderungen, daß das Vorhaben vor Antragstellung noch
nicht begonnen werden darf. Das heißt im Klartext: Du stellst
erst den Antrag auf
Überbrückungsgeld, wartest den Zuwendungsbescheid ab und
beginnst erst dann mit Deinem Gewerbe. Dabei sollte ein
nahtloser Übergang von Arbeitslosengeld auf Überbrückungsgeld
möglich sein.

Gruß
Wolfgang

falsch

Ich muss ja das Gewerbe anmelden,
bevor ich den Antrag bei der AA stelle und ab dem Zeitpunkt
verliere ich den Anspruch aufs Arbeitslosengeld.

falsche reihenfolge.
zuerst antrag auf ü-geld einreichen und erst bei bewilligung bzw. aufhebungbescheid des ALG gewerbe anmelden (aufhebungsbescheid gilt in dem falle als ok für bewilligung des ü-geldes. im zweifelsfalle beim a-amt fragen).

gruß
ann

Hallo,
auf Ueberbrueckungsgeld besteht Anspruch, wenn die wirtschaftliche Tragfaehigkeit des Businessplans von einer fachkundigen Stelle bestaetigt wurde.
Reihenfolge:

  1. Antrag abholen. Von da an steht man nicht mehr zur Jobvermittlung zur Verfuegung, kriegt aber weiter ALG und einen Termin, bis wann man komplett alle Unterlagen samt Antrag abgeben soll.Dazu gehoeren positiv begutachteter Businessplan und Gewerbeanmeldun.
  2. Vom Tag der Antragsabgabe an bekommt man kein ALG mehr, sondern UeG.
  3. Die Auszahlung erfolgt dann rueckwirkend, so 1-2 Monate spaeter, je nach Bearbeitungszeit.
  4. Wie Sie nun die Durststrecke bis zur ersten Auszahlung ueberwinden, bleibt Ihrem Erfindungs- und Unternehmergeist ueberlassen. Man startet in der Regel nicht ohne Ruecklagen in die Selbststaendigkeit.
    Und Kunden sucht man auch nicht erst an dem Tag der Gewrbeanmeldung.

Ich empfehle Ihnen, bei der Arbeitsagentur zunaechst einen Existenzgruenderkurs zu beantragen. Sie muessen vermutlich sowieso die erfolgreiche Teilnahme an so einem Kurs bei der Antragstellung nachweisen.
Gruss, IP

Hallo Ann,
leider ist Deine Information falsch.
Beim Einreichen des Antrags bei der AA muss ich auch die Gewerbeanmeldung vorlegen, d.h. dass ich logischerweise vorher das Gewerbe angemeldet haben muss.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
auf Ueberbrueckungsgeld besteht Anspruch, wenn die
wirtschaftliche Tragfaehigkeit des Businessplans von einer
fachkundigen Stelle bestaetigt wurde.
Reihenfolge:

  1. Antrag abholen. Von da an steht man nicht mehr zur
    Jobvermittlung zur Verfuegung, kriegt aber weiter ALG und
    einen Termin, bis wann man komplett alle Unterlagen samt
    Antrag abgeben soll.Dazu gehoeren positiv begutachteter
    Businessplan und Gewerbeanmeldun.

Genau. Soweit bin ich schon.
Eine positive Tragfähigkeisbescheinigung liegt bereits vor. Nun ist die Frage, wann die die Gewerbeanmeldung veranlassen soll.

  1. Vom Tag der Antragsabgabe an bekommt man kein ALG mehr,
    sondern UeG.

Aaaaha! Okay, das hat hat man mir nicht gesagt. Gut zu wissen.

  1. Die Auszahlung erfolgt dann rueckwirkend, so 1-2 Monate
    spaeter, je nach Bearbeitungszeit.

Das ist allerdings nicht so schön.
Man sieht mal wieder, dass es dem Unternehmer in Deutschland immer wieder so schwer wie möglich gemacht wird. Dabei wäre es gerade am Anfang wichtig, keine Liquiditätsengpässe zu haben. Und gerade bei Arbeitslosen ist es ja wohl klar, dass sie kein Vermögen im Rücken haben.

  1. Wie Sie nun die Durststrecke bis zur ersten Auszahlung
    ueberwinden, bleibt Ihrem Erfindungs- und Unternehmergeist
    ueberlassen. Man startet in der Regel nicht ohne Ruecklagen in
    die Selbststaendigkeit.

Wenn man vorher arbeitslos war, hat man null Rücklagen. So sieht die Realität nunmal aus. Ich helfe mir mit Geldleihen aus der Familie aus, doch diese sind knapp kalkuliert.

Und Kunden sucht man auch nicht erst an dem Tag der
Gewrbeanmeldung.

Das ist richtig, doch was hat das mit meiner Frage zu tun? Vor der Bewilligung und Auszahlung der Förderung darf ich meinen Betrieb nicht starten, also auch kein Geld verdienen. Oder war das ein „Aufruf“ zur Schwarzarbeit?

Ich empfehle Ihnen, bei der Arbeitsagentur zunaechst einen
Existenzgruenderkurs zu beantragen. Sie muessen vermutlich
sowieso die erfolgreiche Teilnahme an so einem Kurs bei der
Antragstellung nachweisen.

Es ist falsch, dass man eine Teilnahme an einem Kurs nachweisen muss.

Hallo!

Du kannst das Gewerbe auch für ein anderes Datum anmelden. Wenn Du z.B. heute Dein Gewerbe erst für Mitte Februar anmeldest, kannst Du mit dieser Bestätigung in Ruhe das Überbrückungsgeld beantragen. Während der Antrag läuft, kannst Du Kontakte zu Kunden und Lieferanten aufnehmen. Sobald der erste Tag Deines Gewerbes gekommen ist, kannst Du Deinen Kunden dann schon eine Rechnung erstellen und es dauert dann nicht mehr lange, bis Du die ersten Einnahmen hast. Das Arbeitslosengeld endet dann am Tag vor dem Starttermin des Gewerbes.

Viele Grüße und viel Erfolg

Anne

Hallo,

die Prozedur ist eigentlich ganz einfach:

1.) Teile deinem Arbeitsvermittler mit, dass du dich selbstständig machen möchtest. Dieser meldet dich dann für einen Existenzgründerkurs an.

2.) Nachdem du diesen Kurs besucht hast und man deinen business Plan für durchführbar empfunden hat geht ein Bescheid an dein Arbeitsamt.

3.) Den Tag der Gewerbeanmeldung bestimmst du selbst. Mit deiner Gewerbeanmeldung gehst du zum AA deines Vertrauens :wink:

Bei mir war es so, dass ALG und Überbrückungsgeld sich die Klinke in die Hand gaben.

Löchere deinen Arbeitsvermittler mit all den Fragen die du hast. Es sind meist nette Menschen die gerne Auskunft geben.

Viel Glück
Aicha

1.) Teile deinem Arbeitsvermittler mit, dass du dich
selbstständig machen möchtest. Dieser meldet dich dann für
einen Existenzgründerkurs an.

Hallo,
diese Prozedur ist bei mir nicht so abgelaufen. Bei der AA habe ich die Antragspapiere fürs Überbrückungsgeld abgeholt. Bezüglich eines Kurses sagte man mir nur, dass es Wartezeiten bis zu 3 Monaten gibt. Daher entschied ich (um den Vorgang zu beschleunigen), bei der IHK ein Beratungsgespräch zu führen und alle weiteren Beratungen bei meinem Steuerberater einzuholen.

2.) Nachdem du diesen Kurs besucht hast und man deinen
business Plan für durchführbar empfunden hat geht ein Bescheid
an dein Arbeitsamt.

Mein Steuerberater hat mir für meinen Businessplan bereits eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausgestellt.

3.) Den Tag der Gewerbeanmeldung bestimmst du selbst. Mit
deiner Gewerbeanmeldung gehst du zum AA deines Vertrauens :wink:

Ja, das ist gut :smile:
Habe ich auch so vor. Ich hoffe nur, dass die Genehmigung des ÜG schnell über die Bühne geht.

Bei mir war es so, dass ALG und Überbrückungsgeld sich die
Klinke in die Hand gaben.

Das freut mich. Wünsche ich mir auch so :smile:

Löchere deinen Arbeitsvermittler mit all den Fragen die du
hast. Es sind meist nette Menschen die gerne Auskunft geben.

Hey, nett sind die Menschen dort auf alle Fälle! Aber wenn ich Fragen hatte, wussten diverse Internetforen meist besser Bescheid als die AA-Berater.

Viel Glück

Vielen Dank, wünsch ich Dir weiterhin auch.