Gewerbeanmeldung unter ALGII

Liebe/-r Experte/-in,

Liebe/-r Experte/-in,

ich stehe vor folgendem Problem: Ich bin noch Student und meine beiden Eltern sind arbeitlos. Ich beabsichtige ein Kleingewerbe zu gründen und wollte wissen, ob und in welcher Höhe ich vom Arbeitsamt mit in die ALG II Berechnung meiner Eltern miteinbezogen werde? Vielleicht noch zur Info: Eigentlich lebe ich nicht bei meinen Eltern, sondern bin die ganze Woche über am Studienort. Das Gewerbe würde ich aber gerne da anmelden, da ich am Studienort keinen festen Wohnsitz habe.
Gibt es diesbezüglich Gesetze oder Lockerungen, die mir helfen, das ganze erwirtschaftete Geld (Gewinn) einzubehalten, ohne dass mir z.B. Geld für für Heizkosten usw. abgezogen werden? Reicht da eine Unterschrift der Eltern, dass Sie nicht finanziell unterstützen werde etc.? Würde mich über eure Hilfe freuen.

Gruß

ogon

Zunächst kommt es darauf an, wo Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Leider sagen Sie nicht, um was für ein Kleingewerbe es sich handelt. Ist das Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden und zudem erlaubnispflichtig, müssen Sie eine Betriebsstätte benennen, also der Ort, von wo aus Sie das Geschäft betreiben wollen.
Solange Sie Studentenstatus haben, sind Sie von Leistungen nach dem Jobcenter ausgeschlossen. lediglich können Sie einen Mietzuschuss beim Jobcenter beantragen.
Inwieweit Ihr Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auf den Bedarf Ihrer Eltern angerechnet wird oder kann, kann vom heimischen PC aus nicht beantwortet werden, da zu komplex. Ich empfehle Ihnen die Nachfrage beim Sachbearbeiter Ihrer Eltern.

mmmhhh… Fragen Richtung Sozialleistungsmissbrauch sind mir immer sehr suspekt…irgendeine (bezahlte) Unterkunft hat der Mensch doch in der Regel? Mietfrei bei den Eltern wohnen akzeptiert das Jobcenter nicht, wer im Haushalt lebt, muss sich auch an der Miete beteiligen (oder hat eben eine Unterkunft am Studienort und lebt da)