Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
ich stehe vor folgendem Problem: Ich bin noch Student und meine beiden Eltern sind arbeitlos. Ich beabsichtige ein Kleingewerbe zu gründen und wollte wissen, ob und in welcher Höhe ich vom Arbeitsamt mit in die ALG II Berechnung meiner Eltern miteinbezogen werde? Vielleicht noch zur Info: Eigentlich lebe ich nicht bei meinen Eltern, sondern bin die ganze Woche über am Studienort. Das Gewerbe würde ich aber gerne da anmelden, da ich am Studienort keinen festen Wohnsitz habe.
Gibt es diesbezüglich Gesetze oder Lockerungen, die mir helfen, das ganze erwirtschaftete Geld (Gewinn) einzubehalten, ohne dass mir z.B. Geld für für Heizkosten usw. abgezogen werden? Reicht da eine Unterschrift der Eltern, dass Sie nicht finanziell unterstützen werde etc.? Würde mich über eure Hilfe freuen.
Gruß
ogon