Gewerbeanmeldung "vergessen"

Was kann passieren, wenn man eine Gewerbeanmeldung nicht getätigt hat, aber immer fleißig seine Einkommensteuer gezahlt hat?
Nachträglich anmelden oder so lassen wie es seit 15 Jahren ist?

Hallo

Was kann passieren, wenn man eine Gewerbeanmeldung nicht getätigt hat, aber immer fleißig seine Einkommensteuer gezahlt hat?

Besser so als anders - Steuerhinterziehung ist die schlimmere Sache.
Die Anmeldepflicht ist in der Gewerbeordnung geregelt. Die Unterlassung der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden > § 14 Anmeldepflicht und § 146 Ordnungswidrigkeiten und Strafgelder.
siehe z.B. auch
http://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/gewerberecht/…

Nachträglich anmelden oder so lassen wie es seit 15 Jahren ist?

Das muss jeder für sich selbst beantworten. Bei einer Gewerbeanmeldung gehen automatisch Kopien an diverse Stellen - u.A. an das Finanzamt.
Ich kann nur das sagen: ist einem Bekannten hinsichtlich eines Nebenjobs auch schon passiert, Einkünfte brav versteuert, nur erst ein paar Jahre verspätet beim Gewerbeamt angemeldet - und zwar mit aktuellem Datum/nicht rückwirkend: es hatte keinerlei Folgen. Beim Umzug hatte ich kürzlich erst die Ummeldung vergessen, da ging es nur um ein paar Tage Überziehung der 4-Wochen-Frist. Die Tante vom Gewerbeamt hat sich sowas von aufgeregt (rückwirkend geht nicht, ich kann sie jetzt nicht mehr ummelden, Strafe bis 50.000€ etc) und mir dermaßen die Leviten gelesen, sogar noch als ich sagte: na dann melden sie mich halt per heute um … Beamte halt :wink:

Gruß Rudi

Was kann passieren, wenn man eine Gewerbeanmeldung nicht getätigt hat, aber immer fleißig seine Einkommensteuer gezahlt hat?

Und die Gewerbesteuer ? Oder handelt es sich bei dieser Tätigkeit um eine freiberufliche ? Es sollte mich wundern, dass das FA in 15 Jahren nicht reagiert hat, wenn man eine Anlage G abgibt.