Gewerbeanmeldung verspätet

Hi,
wie ist es eigentlich, wenn jemand ein Gewerbe über ca. 11 Jahre betreibt, es auch immer steuerlich angibt, aber nicht als Gewerbe angemeldet hat, weil er die Tätigkeit stets als freiberufliche Tätigkeit eingestuft hat? Muss er dann trotzdem ein Bußgeld bezahlen? Und wie hoch wäre solch ein Bußgeld?

Diese Frage verstehe ich nicht.

Ein Gewerbe ist doch nichts anderes als eine freiberufliche Tätigkeit. Und dafür zahlt man Gewerbesteuer, abgesehen von der kassierten Umsatztsteuer die man nur weiterleiten muss.

Also, für manche Tätigkeiten muss man ein Gewerbe anmelden und für manche Tätigkeiten nicht. So kann man z.B ohne Gewerbeanmeldung unterrichten oder Heilpraktiker müssen z.B. auch kein Gewerbe anmelden. Andere Tätigkeiten, z.B. Beratungstätigkeiten müssen als Gewerbe angemeldet werden.

Danke für die Unterrichtung. Aber das beschreibt immer noch nicht dein spezielles Problem in verständlicher Form.

Servus,

das ist Unsinn.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Servus,

das kommt auf den Einzelfall an.

Wenn die Einkünfte steuerlich eindeutig als Einkünfte aus Gewerbebetrieb veranlagt worden sind - d.h. nicht bloß mit dieser Zuordnung auf dem ESt-Bescheid angeführt waren, sondern auch GewSt festgesetzt worden ist - wäre es kaum glaubwürdig, wenn der Unternehmer in der Anhörung zur Einleitung eines OWi-Verfahrens erzählte, er sei sicher gewesen, gewerberechtlich sei das Unternehmen anders zu beurteilen als steuerrechtlich.

Wenn aber der Gewerbeertrag nie für die Festsetzung von GewSt ausgereicht hat, und wenn das Gewerbe durch den Unternehmer angemeldet wird, bevor die Behörde aktiv geworden ist, kann die Anhörung im freundlichsten Fall mit einer schriftlichen Verwarnung enden und zu nichts weiter führen.

Oberes Ende der Fahnenstange ist ein Bußgeld von 500 €.

Irgendwo dazwischen wird sich das bewegen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus.

Wow.

Also meldet man demnächst alles nur mal zum Spaß an und guckt was dazu gesgt wird. Denn wer sich nicht festlegt kann auch nichts falsch machen.

Ok, dann versuche ich es noch einmal:

Nehmen wir mal folgendes an:
Person X bietet verschiedene Tätigkeiten seit 10 Jahren an. Eine dieser Tätigkeiten bietet er auch auf einer Webseite an. Für alle Tätigkeiten bezahlt er immer brav Steuern. Die Einnahmen für diesen einen Bereich betragen im Durchschnitt nur ca. 200 Euro pro Jahr.
Nach 10 Jahren entdeckt ein Beamter plötzlich diese Webseite und unterrichtet Person X nun, er würde ein stehendes Gewerbe ausüben und müsse dieses anmelden. Person X kommt dieser Aufforderung nach und gibt auch ordnungsgemäß an, dass er diese Tätigkeit schon 10 Jahre ausübt. Er erhält seine Gewerbeanmeldung und den Gebührenbescheid. Ca. eine Woche später flattert ihm dann eine Anhörung ins Haus mit dem Hinweis, dass es strafbar sei, so lange mit der Anmeldung des Gewerbes gewartet zu haben und nun ein Bußgeld droht, er sich aber noch dazu äußern darf. Kann man in solch einem Fall um ein Bußgeld herum kommen? Und wenn nicht, wie hoch könnte so ein Bußgeld sein? Also wonach richtet sich so etwas? Gibt es da Bußgeldkataloge?

Ich hoffe, nun konnte ich mich besser verständlich machen.

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Servus,

in Grenzfällen zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit, die heute freilich wegen des Grundfreibetrages bei der GewSt und der pauschalen Anrechnung der GewSt auf die ESt nicht mehr sehr wichtig sind, kann es als Indiz durchaus bedeutend sein, ob der StPfl ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht. Auch wenn Gewerberecht und Steuerrecht grundsätzlich unterschiedliche Gebiete sind, lehnen sie sich in dieser Frage aneinander an.

Wenn also jemand begründet der Ansicht ist, einem freien Beruf nachzugehen (Zettelverteiler und Weinprobierstandbetreuer gehören definitiv nicht zu diesem Personenkreis; Hotliner in der Betreuung von systemnaher Software können aber durchaus freiberuflich tätig sein), tut er gut daran, kein Gewerbe anzumelden. Sowas könnte im Einspruchsverfahren gegen einen GewSt-Messbescheid durchaus im Rahmen des Gesamtbildes der Verhältnisse gewürdigt werden.

Wenn umgekehrt jemand einer ganz eindeutig als gewerblich zu klassifizierenden Tätigkeit nachgeht (e-Bay-Powerseller, Messehostess, Fingernagelstudio, Wettcafé, Subway-Franchisenehmer und was es heutzutage sonst noch für „hippe“ Methoden gibt, Vatters Erspartes durchzubringen), tut er gut daran, seinen Gewerbebetrieb auch anzumelden, weil in diesem Fall bei Nichtanmeldung ein Bußgeld nicht ausbleiben wird, und ein Knollen von - im Extremfall - fünfhundert Euro das letzte Mosaiksteinchen sein kann, das zur Fahrt in die Insolvenz nötig ist.

Es kann also so generell, wie Du das jetzt sagst, unter keinen Umständen empfohlen werden, erstmal kein Gewerbe anzumelden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Servus,

es geht nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.

Die Anhörung bei Eröffnung eines OWi-Verfahrens ist genau der Brief, den Du hier beschreibst.

Der im Fall beschriebene Unternehmer kann sich im Rahmen dieser Anhörung dazu äußern, warum er der Pflicht zur Anmeldung nicht nachgekommen ist.

Er kann etwa beschreiben, warum er der Ansicht war, es handele sich um eine freiberufliche Tätigkeit. Und er kann darauf hinweisen, dass es nicht seine Absicht war, sich mit dem Verstoß gegen die Pflicht zur Anmeldung irgendwelche Vorteile zu verschaffen, und erläutern, dass er die Einkünfte sämtlich versteuert hat, dass die für ihn zuständige Berufsgenossenschaft keine Pflichtmitgliedschaft für Unternehmer vorsieht, und dass wegen der Höhe seiner Einkünfte keine Kammerbeiträge zu entrichten sind (falls das so sein sollte - hängt von der Kammer ab): So dass alle Kontrollmitteilungen, die mit einer Gewerbeanmeldung ausgelöst werden, keine weiteren Folgen nach sich ziehen.

Das Bußgeld für die beschriebene Owi bewegt sich zwischen Null und fünfhundert Euro, aber ich wiederhole mich.

Im beschriebenen Fall würde meines Erachtens trotz der langen Dauer des Betriebs ein Bußgeld von mehr als zweihundert Euro gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen: Keine Behörde darf mit 8,8-cm-Kalibern auf Mäusejagd gehen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Es kann also so generell, wie Du das jetzt sagst, unter keinen
Umständen
empfohlen werden, erstmal kein Gewerbe anzumelden.

Ein sehr interessanter Aufsatz den sich jeder mal der ein Gewerbe gründen will einsaugen sollte. Wirklich sehr interessant und ohne widersprüchliche Aussagen. Klasse, das ist das alte w-w-w.

Mein Artikel hat zumindest dazu beigetragen, dass hier sowas tolles eingestellt wurde, darf ich hoffen. Denn Provokation ist auch ein Mittel um andere aus der Reserve zu locken.

* von mir ist sicher, bestimmt in der Zukunft noch mehr.

Danke!

gruß
trail

Diese Frage verstehe ich nicht.

Diese Antwort verstehe ich nicht.

Ein Gewerbe ist doch nichts anderes als eine freiberufliche
Tätigkeit. Und dafür zahlt man Gewerbesteuer, abgesehen von
der kassierten Umsatztsteuer die man nur weiterleiten muss.

Nicht jeder Gewerbetreibende zahlt Gewerbesteuer.
Nicht jeder Gewerbetreibende führt Umsatzsteuer ab.