Gewerbeanmeldung - Voraussetzungen?

Guten Abend,

ich würde gerne ein Gewerbe anmelden und in verschiedenen Bereichen dann arbeiten. Zum Beispiel als DJ Musik auflegen gehen, Bei Autos Servicearbeiten machen und auch Hausmeistertätigkeiten ausüben.

Kann ich mich da nur für 1 Sache entscheiden oder ist alles möglich? Was muss ich in diesem Fall dem Gewerbeamt bei der Anmeldung sagen/ angeben/ beachten?

Dann noch eine zweite Frage: Es betrifft Arbeiten, bei denen man eine Mmeisterausbildung benötigt oder auch nicht. Z.B. Servicearbeiten am Auto - darf ich da Inspektionen durchführen oder dürfen das nur Meister? Was zählt da genau zu? Autopflege ok, aber darf ich auch Ölwechsel machen oder fällt das auch in den Bereich eines Meisters? Wie gesagt, ich meine nur „Servicearbeiten“ und keine „Reparaturen“ - denn die dürfen nur von einem Meister durchgeführt werden.

Vielen Dank für Eure Antworten sagt…

Gary

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halli, hallo,

als DJ benötigst du keine Gewerbeanmeldung, da das als künsterliche Tätigkeit zählt.
Für das Ausführen von Hausmeistertätigkeiten, wohl gemerkt als Selbstständiger, und auch um einen KFZ-Service anbieten zu können benötigst du den Gewerbeschein.

Wenn du beim Gewerbeamt bist und du das Blatt bekommst, schreibste einfach alles was du machen willst in das Feld mit Nummer 15 rein, das genügt.

Was die Sache mit dem Meister angeht, bin ich der Meinung gelesen zu haben, dass der Meister nur wichtig für die ist, die Lehrlinge ausbilden wollen. Insofern soltle deinem KFZ- Service nichts im Weg stehen.

Aber denk dran, wenn man sowas machen will benötigt man immer eine gewisse Ahnung bzw. Berufserfahrung von dem was man macht, sonst kann das schnell in die Hose gehn.

MFG,
Uri

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Hallo Uri,

vielen Dank für Deine Einschätzung. Die nötige Berufserfahrung habe ich, daher sehe ich der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten keine Probleme. Bin auf jeden Fall kein Do-It-Yourself-Laie.

Mit der Meisterausbildung bin ich mir noch nicht so sicher. Sicherlich darf der Lehrlinge ausbilden, aber ich glaube das für einige Arbeiten das auch haben muss.

Wegen dem DJ und von wegen künstlerischer Tätigkeit ohne GW-Anmeldung: Der Verdienst muss er aber auch versteuern - wie soll das ohne GW-Anmeldung funktionieren?

Mit der Meisterausbildung bin ich mir noch nicht so sicher.
Sicherlich darf der Lehrlinge ausbilden, aber ich glaube das
für einige Arbeiten das auch haben muss.

Die Sache mit dem Meister bezieht sich nur auf die KFZ- Sache oder hast du noch was anderes vor, das in die Richtung geht, also evtl. einen Meister erfordern könnte?

Wegen dem DJ und von wegen künstlerischer Tätigkeit ohne
GW-Anmeldung: Der Verdienst muss er aber auch versteuern - wie
soll das ohne GW-Anmeldung funktionieren?

Der Verdienst von Freiberuflern wird über die Einkommenssteuer abgerechnet.
Da die Tätigkeit DJ zu dem Katalogberuf Musiker gehört und du damit auf jedenfall unter die Regel der Freiberufler Fallen solltest, müsste es meiner Meinung nach auch keine Probleme mit dem Finanzamt geben.

MFG,
Uri