Guten Tag und Hallo zusammen,
ich bin nebenberuflich im Erotikbereich tätig und muss nun eine Gewerbe anmelden.
Leider tue ich mich mit der Bezeichnung der Art etwas schwer, da man ja angeben muss was man genau tut.
Hier meine Tätigkeiten im Detail: Veröffentlichung von Bildern und gedrehten Videos, User-Chat mit Webcam, Telefonerotik mit und ohne Webcam.
Ich bin für mehrere Anbieter auf diversen Internetseiten tätig
Kann mir irgendjemand helfen diesbezüglich?
Viele Liebe Grüße Hascherl
früher lautete die generelle Anmeldung „Model“ oder auch „Begleitservice“ - dass war allerdings, bevor der Beruf legalisiert wurde. Hauptsächlich wurden diese Begriffe verwendet um ordentlich krankenversichert zu sein. Heute dürfte eine genauere Bezeichnung kein Problem darstellen ( aus Sicht der gesetzlichen Sozialversicherung )
Hallo,
Hier meine Tätigkeiten im Detail: Veröffentlichung von Bildern
und gedrehten Videos, User-Chat mit Webcam, Telefonerotik mit
und ohne Webcam.
Ich bin für mehrere Anbieter auf diversen Internetseiten tätig
Ich verstehe es also richtig, dass du deinen Körper nicht physisch, sondern nur über die Medien Print/Telefon/Internet anbietest?
Dann könnte ich mir vorstellen, es ähnlich wie
„diverse Service-(Kunden)-Dienstleistungen über das Internet und Telekommunikation“ zu nennen.
LG Jasmin
Hallo,
würde ich auch sagen. Solange das virtuell ist, ist es meiner Ansicht nach egal, ob Du im Internet Bastelanweisungen, Kochvorführungen oder andere Vorführungen gegen Geld anbietest.
Gruß
orangegestreift
Ja richtig, mein Körper bleibt quasi unberührt „nur gucken, nicht anfassen“ ;o) und habe bis auf E-mail Kontakt, Chat oder über Internettelefonie keinen direkten körperlichen Kontakt zu den Kunden.
Also würden Eure Vorschläge dann ja schon passen!
VIELEN LIEBEN DANK!!!
Guten Tag,
Als Femierung gibts Du den Namen an, je nachts Rechtsform z.B. Mustermann Dienstleistleistungen oder Mustermann GmbH und bei der Anmeldung gibtst Du einfach die einzelnen Tätigkeitsfelder mit an.
Kann aber gut sein, dass Du 2 Gewerbe anmelden musst- einmal als Dienstleister und einmal als Händler- die Mitarbeiter bei dem Amt helfen aber auch weiter.
Gruss
Jörg