Gewerbeanmeldung - was berücksichtigen?

Hallo,
mache diverse Tätigkeiten im Bereich Marketing, Marktforschung, Recherche, INternet etc. Klassischer studentischer Mischladen halt:smile:).
Nun sollte ich doch langsam mal an Gewerbeanmeldung denken und wüßte nun gerne, was ich dabei zu berüksichtigen habe. Was muß ich da vorbereiten, vorlegen, vorher bedacht haben?
Wie weit rückwirkend ist das möglich? WIe sieht das mit der Mehwertsteuer aus? Bekomme ich die Nummer dafür sofort beid er Gewerbeanmeldung?

Viele Fragen - aber: Viel Feind, viel Ehr…

Dank im Voraus

busy

Hallo Busy,

mache diverse Tätigkeiten im Bereich Marketing,
Marktforschung, Recherche, INternet etc. Klassischer
studentischer Mischladen halt:smile:).

Dafür solltest Du Dir in der Anmeldung was ausdenken, was für alles herhalten kann. Ich habe z.B. ein Gewerbe als Unternehmensberater, der Beruf ist nicht geschützt, und damit kann ich (fast) alles machen.

Nun sollte ich doch langsam mal an Gewerbeanmeldung denken und
wüßte nun gerne, was ich dabei zu berüksichtigen habe. Was muß
ich da vorbereiten, vorlegen, vorher bedacht haben?

Die Art des Gewerbes, s.o. Wo ich nicht ganz sicher bin, das ist die Adresse. Es könnte sein, dass die Adresse auch ein Gewerbe-Adresse sein muss, Deine Wohnung also gewerblich genutzt werden darf.

WIe sieht das mit der
Mehwertsteuer aus? Bekomme ich die Nummer dafür sofort beid er
Gewerbeanmeldung?

Du bekommst nach der Anmeldung Post vom Finanzamt. Wenn Du nicht viel Umsatz mit Deinem Gewerbe machst, kannst Du die Kleinunternehmer-Regelung nutzen und brauchst Dich nicht um die Mehrwertsteuer zu kümmern (die Umsatzgrenze erfährst Du in dem Schrieb vom FA oder von einem wissenden w-w-w-ler). Du darfst dann in Deinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer erheben. Ist gut, weil es weniger Aufwnd bedeutet (Umsatzsteuererklärung fällt weg). Ist nicht gut, weil Du z.B. Büromaterial nicht absetzen kannst, auch wollen einige Firmen bitte eine Rechnung mit Mehrwertsteuer. Musst Du abwägen. Wenn Du umsatzsteuerpflichtig sein willst, dann würde ich Dir empfehlen, beim FA eine möglichst seltene Frequenz der Erklärungen zu erbitten (normal eine Umsatzsteuererklärung monatlich, ich als Super-Mini-Unternehmer musste nur einmal jährlich).

Gruß
Oskar van de Kaalstraat