Hallo,
ein Freund und ich wollen demnächst ein Nebengewerbe anmelden. Eigentlich ist es mehr ein Hobby ohne großen Gewinn, jedoch soll sich das Ganze mit der Zeit selber finanzieren und nicht unser privates Geld verschlingen.
Im Vorraus will ich noch sagen, dass es nur ein sehr kleines Gewerbe mit maximal 200€ Umsatz pro Monat ist. Der Umsatz bleibt zu 100% im Gewerbe und wird von uns nicht in unser privates Konto aufgenommen.
Ich habe allerdings nun ein paar Fragen was meine Einnahmen bzw. Versicherungen angeht.
Ich bin eigentlich noch Student und habe einen Minijob mit einem Aushilfelohn von 400€ im Monat. Muss ich nun Sozialversicherungsabgaben bezahlen, wenn wir mit unserem NEbengewerbe 200€ umsatz im Monat machen?
Weiterhin bekomme ich noch Wohngeld und Kindergeld. Beim Kindergeld hat man ja 7.680 Euro im Jahr als Grenze. Die werde ich auch wohl nicht überschreiten. Wie sieht es beim Wohlgeld aus? Ich muss das wohl auf jeden Fall angeben. Allerdings ist es ja nicht sicher, wieviel da im Monat rumkommt. kann im günstigem Fall ja 200€ sein, aber sonst auch weniger.
Mein Geschäftspartner ist als Angestellter beschäftigt. Wie muss er die Einnahmen aus dem Nebengewerbe angeben? Eigentlich müssten dann ja auch ein bisschen höhere SV-Beiträge fällig werden, oder?
Hallo,
ein Freund und ich wollen demnächst ein Nebengewerbe anmelden.
Eigentlich ist es mehr ein Hobby ohne großen Gewinn, jedoch
soll sich das Ganze mit der Zeit selber finanzieren und nicht
unser privates Geld verschlingen.
Im Vorraus will ich noch sagen, dass es nur ein sehr kleines
Gewerbe mit maximal 200€ Umsatz pro Monat ist. Der Umsatz
bleibt zu 100% im Gewerbe und wird von uns nicht in unser
privates Konto aufgenommen.
Ich habe allerdings nun ein paar Fragen was meine Einnahmen
bzw. Versicherungen angeht.
Ich bin eigentlich noch Student und habe einen Minijob mit
einem Aushilfelohn von 400€ im Monat. Muss ich nun
Sozialversicherungsabgaben bezahlen, wenn wir mit unserem
NEbengewerbe 200€ umsatz im Monat machen?
nein vermutlich nicht, aber nachfragen schadet nichts, zumindest musst du entweder monatlich oder jährlich einen Einkommensnachweis ausfüllen, da kommt der 400 Eu Job rein und eben was beim Gewerbe als reiner GEwinn rauskam (Gewinn ist nicht gleich Umsatz, also wenn ihr das Geld reinvestiert in Büromaterial oder der eine dem anderen einen Lohn zahlen muss, dann schmälert das den Gewinn)
Weiterhin bekomme ich noch Wohngeld und Kindergeld. Beim
Kindergeld hat man ja 7.680 Euro im Jahr als Grenze. Die werde
ich auch wohl nicht überschreiten. Wie sieht es beim Wohlgeld
aus? Ich muss das wohl auf jeden Fall angeben. Allerdings ist
es ja nicht sicher, wieviel da im Monat rumkommt. kann im
günstigem Fall ja 200€ sein, aber sonst auch weniger.
Sorry da bin ich überfragt, aber wenn ihr zB. eine GmbH oder so aufmacht statt einem Einzelgewerbe, dann wärt ihr dort als Arbeitnehmer und das GEschäftskonto könnte überlaufen ohne dass ihr angemessenes Gehalt bekommt (ok nicht ganz so, aber dann wäre das GEschäft eine eigene Juristische Person und das Geld wäre dann nicht „euers“)
Mein Geschäftspartner ist als Angestellter beschäftigt. Wie
muss er die Einnahmen aus dem Nebengewerbe angeben? Eigentlich
müssten dann ja auch ein bisschen höhere SV-Beiträge fällig
werden, oder?
Ebenso, also wenn er Angestellt woanders ist und nebenbei mit dir selbstständig bei der KV einen Einkommensnachweis ausfüllen. Wenn du ihn einstellst dann wäre das wie ein Minijob zu behandeln, der ja dazu da ist um neben einem normalen Job ausgeführt zu werden.