Gewerbeanmeldung...welche Eintragungen ?

Ich habe gelesen, das wenn ich als Händler (hauptsächlich Ebay) ein Gewerbe anmelde, ich nicht alles anmelden kann…oder ich für alles was ich vertreiben will, einzelnd aufschreiben muss…ist das richtig ?..wie sieht es nun aus ?

An- und Verkauf von Waren aller Art.

Ende. Aus.

Ich habe gelesen, das wenn ich als Händler (hauptsächlich
Ebay) ein Gewerbe anmelde, ich nicht alles anmelden
kann…oder ich für alles was ich vertreiben will, einzelnd
aufschreiben muss…ist das richtig ?..wie sieht es nun aus ?

Das ist korrekt, da es bei einigen Artikeln Handelsbeschränkungen bzw. -auflagen gibt.

Ein „Handel mit allem“ ist in den meisten Fällen aber auch unternehmerisch nicht sinnvoll (man kann sich nicht mit Artikeln auskennen und in jede Branche Kontakte pflegen), weswegen ich grundsätzlich zu einer gewissen Spezialisierung raten würde; Dein Image wird es Dir langfristig danken.

Am besten, Du gehst mit Deinen Vorstellungen zum Gewerbeamt und dann siehst Du ja, was sie Dir anerkennen und was nicht. Eventuell können sie Dir auch erklären, warum dieses oder jenes nicht geht, bzw. was gerade noch zulässig ist.

viele Grüße,

Ralf

Gewerbeanmeldung… Ein völlig anderer Aspekt!
Hallo …

ich möchte hier einmal einen völlig anderen Aspekt im Hinblick auf die Gewerbeanmeldung geben !

Ein Großteil der Fragen, richtet sich auf den Umfang der in der Gewerbeanmeldung einzutragenden Tätigkeit, um in jedem Fall jede mögliche Erwerbsquelle „abschöpfen“ zu können.

"Groß- und Einzelhandel mit Waren und Dienstleistungen aller Art" scheint hier so ziemlich als Optimum angesehen zu werden (Das war jetzt natürlich überspitzt ausgedrückt!).

Nun der völlig andere Aspekt der Betrachtung:

Alle Gründer gehen davon aus, dass Ihre Gründung erfolgreich verlaufen wird, die jährlichen Insolvenzen zeigen jedoch, dass dem nicht so ist d.h. jede Gründung kann im schlimmsten Fall auch schief gehen.

Die Steigerung von schief gehen, z.B. in Fällen von nicht abgeführten Sozialabgaben, die Gründe dafür müssen nicht immer vorsätzlicher Natur sein, ist eine Gewerbeuntersagung.

Diese Gewerbeuntersagung bezieht sich im Regelfall auf die einst in der Gewerbeanmeldung angegebene Tätigkeit, hat diese den zuvor genannten allumfassenden Charakter, dann verbaut man sich damit unter Umständen die Chance für einen zweiten Start.

Man kann natürlich den Grund für die ausgesprochene Gewerbeuntersagung beseitigen, bei nicht abgeführten Sozialabgaben z.B. durch die Zahlung derselben, nur… man kann Verbindlichkeiten meist nur schwer regulieren, wenn man keine Erwerbsquelle mehr hat.

Daher sollte man sehr sorgfältig abgwägen, in welchen Bereichen das Kerngeschäft abgewickelt wird, das man betreiben möchte und seine Gewerbeanmeldung ggf. auf diesen Bereich beschränken.

Dies war nur mal so eine Anregung zum Nachdenken !

MfG
M. Grigo
http://www.bebo-consulting.de

Ich habe gelesen, das wenn ich als Händler (hauptsächlich
Ebay) ein Gewerbe anmelde, ich nicht alles anmelden
kann…oder ich für alles was ich vertreiben will, einzelnd
aufschreiben muss…ist das richtig ?..wie sieht es nun aus ?

Hallo,
da es gesetzlich nicht immer möglich ist mit ‚Waren aller Art‘ zu handeln habe ich mit dem Gewerbeamt folgenden Satz kreiert :
Handel mit erlaubnisfreien Waren aus dem Nonfood Bereich und EDV Dienstleistungen.
Probleme gibt es aber weniger beim Gewerbeamt, sondern wenn ich Ware ordern möchte.
Einige Grosshändler/Hersteller verlangen einen Nachweis das man Fachhändler ist. Mietvertrag und Fotos vom Ladenlokal, Kauf handelsüblicher Mengen etc…
Heute erbringe ich Dienstleistungen im EDV Bereich und nebenher habe ich einen Vertrieb aufgebaut.

Hoffe geholfen zu haben

Gruss
Michael