für folgendes Problem(chen) suche ich seit einiger Zeit eine kurze und präzise aber dennoch erschöpfende Antwort - finde aber keine!
Ich habe schon zig Leute befragt, aber niemand legt sich per Auskunft fest.
Da es sich meines Erachtens um eine Frage hinsichtlich rechtlicher und steuerlicher Korrektheit handelt, verstehe ich eigentlich nicht, warum ich nur ein „Herumgeeiere“ nach dem anderen ernte.
Meine Hoffnung: Durch WerWeißWas einen kompetenten Ansprechpartner zu finden bzw. klare Antworten mit konkreten Zahlen.
Nun zum Stein des Anstoßes:
Ich würde gern ein Gewerbe anmelden, welches einen recht allgemeinen Titel bekommt.
Inhalte zB: Provisionen von A, Provisionen von B, Erstellung von Webseiten für C, D + E, Inforecherche für F, Schulungen für G usw.
Diese Jobs bzw. Aufträge haben keine Festanstellung zur Folge - einmalig bzw. unperiodisch wiederkehrend.
Eine Anstellung scheidet also aus.
Meine Fragen nun:
Auf welche Art und Weise ist dieser (geplante) Zustand korrekt abzuwickeln?
Da man nicht angestellt wird (scheidet ja schon vom Logischen her aus), muss man doch ein Gewerbe anmelden, oder?
Wie kann man eine solche Anmeldung gestalten, dass möglichst wenig Kosten entstehen? (Was bringt´s, wenn ich für 100 DM Homepage bastele und vielleicht 80 DM an Steuern, Krankenkasse,… abgeben darf?)
Oder gibt es eventuell andere Hinweise/Anregungen zum Thema?
Klar ist mir auch, dass momentan alle Nase lang neue Vorschriften gelten.
Da dieses Problem aber sicherlich nicht nur meine Person betrifft, hoffe ich auf ergiebige Antworten.
Hallo André, also mal ein Punkt nach dem
anderen:
Selbständig bist, wie schon erkannt, perse. Dafür brauchst Du einen Gewerbeschein, der
in der Regel 20,- DM kostet.
Dazu mußt Du natürlich angeben, was das für
ein Gewerbe ist, da einige Tätigkeiten eine
besondere Ausbildung oder eine Genehmigung
voraussetzen. Für wen Du tätig bist, gehört nicht in die Anmeldung. Du sagst also, z.B.: Vermittlung und Erbringung von Dienst- leistungen aller Art, insbesondere in
den Bereichen EDV und Schulung. Dazu brauchst Du natürlich eine Firmenadresse, die auch bei Dir zu Hause im Wohnzimmer
stattfinden kann.
Das Finanzamt, für die inkommensteuer-
vorauszahlungen, und die Gemeinde, für die Gewerbesteuervorauszahlungen, kommen ganz
von alleine auf Dich zu. Solange aber, was
am Anfang meistens der Fall ist, kein Überschuß, sondern eher Verlust (wegen der
Anlaufkosten für Miete, Kaution, neue Telefonanlage, Werbung usw.) anfällt, kann
man beantragen, daß die Vorauszahlungen auf
Null gesetzt werden.
Über die Preisstruktur für die Dienstleistungen sollte man natürlich vorher so viele Überlegungen wie irgend möglich anstellen. Denn der Preis muß irgendwo im
Rahmen des Marktes liegen (nur weil Du neu
eröffnet hast, zahlt kein Kunde was extra),
aber natürlich auch (teilweise) kostendeckend sein.
Jede IHK veranstaltet Seminare für Existenzgründer, die zu besuchen nur zu empfehlen ist. Manche Anwälte oder Steuerberater beraten auch, für mehr Honorar, was aber sinnvoll sein kann, wenn
es kein 08/15-Gewerbe ist.
Viel Glück, ich hab’s vor 12 Jahren auch gemacht, habe auch Lehrgeld gezahlt,
aber es macht immer noch Spaß. Dieter
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Gibt es im Falle eines Falles weitere Kosten? Ich habe zB gehört, dass die Krankenkassen und Rentenversicherer kräftig die Hand aufhalten.
Wenn das Gewerbe eher klein gehalten ist und außerdem noch neben dem Hauptberuf (als Arbeitnehmer)läuft, soll der anfangs kleine Gewinn durch diese Beiträge mehr als aufgebraucht werden - angeblich.
Ist so etwas möglich?
(Ich hoffe mal nicht!)
Hallo, wie es mit der Sozialversicherungspflicht bei einer
selbständigen Nebentätigkeit aussieht -
darin bin ich leider nicht bewandert. Sorry.
Grüsse Dieter
Der gravierende Vorteil des Unternehmers ist vor allem die alleinige Entscheidung oder besser Pflicht zur Vorsorge, die sicherste Konstelation ist daher neben einer Anstellung ein Unternehmen aufzubauen. Die Kosten der Eröffnung kannst Du gegen deine Einkommenssteuer rechnen und abgesichert (sozialversichert) bist Du durch deine Anstellung.
Was deine Angst vor den horrenden Beiträgen angeht, diese ist erst berechtigt, wenn du jemanden beschäftigen willst.
Du wirst dann erkennen, was für ein Witz an Nettogehalt rauskommt und was Du dafür zahlen darfst und vergiß dann nicht die BGN.
… nun aber genug, du bist da noch ein paar Schritte weg.
Es besteht keine Pflicht für einen Unternehmer in sozialkassen zu zahlen, er kann dann natürlich keine Leistungen in Anspruch nehmen, aber wer will das ernsthaft, (abges. Krankenkasse)
Steuern auf Gewinne (was ist das ??)
müssen immer gezahlt werden. Da Du dein Kosten gegenrechnest hast Du mit Sicherheit Verluste
Walnut
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