Gewerbeanmeldung

Hallo,

Frau X erzielt seit mehreren Jahren hin und wieder Einnahmen durch selbständige Arbeiten und gibt dies im Rahmen der Einkommensteuererklärung auch regelmäßig an. Als sie damals damit angefangen hat, war sie der Ansicht, es handele sich um eine freiberufliche Tätigkeit, kein Gewerbe, war aber nicht ganz sicher.

Steuerberater kostet Geld, Gemeindeverwaltung wusste auch nicht so recht, Nachfrage beim Finanzamt ergab sinngemäß folgende Auskunft: Wir prüfen das erst, wenn die Einkünfte so hoch sind, dass auch tatsächlich Gewerbesteuern anfallen. Die Einkünfte sind jedoch niedrig, keinesfall existenzsichernd.

Nun sind andere selbständige Arbeiten hinzugekommen, vermutlich ebenfalls freiberuflich, vielleicht aber auch nicht.

Wieviel Geld würde ein Steuerberater für die Auskunft berechnen, ob die ausgeübten Tätigkeiten freiberuflich oder gewerblich sind?

Da das FA bereits eine „Unternehmer-Steuernummer“ vergeben hat, die Einkünfte regelmäßig versteuert werden und in ihrer Höhe weit unter der Gewerbesteuerpflicht liegen, wäre das bloße Fehlen einer Gewerbeanmeldung vermutlich eine „lässliche Sünde“. Oder?

Freundliche Grüße

myrtillus

Wenn du Mandant bist und der Steuerberater ist ok: 0 €
Wenn du Mandant bist und der Steuerberater ist ein Arschloch: Eine angefangene Stunde x 240,00 € + 20,00 € Auslagen + Umsatzsteuer = 309,40 €

Ansonsten frag hier nach, hier bekommst du auch von den einschlägigen Experten eine Antwort. Das Kunststück ist eigentlich nur, hier die Experten zu erkennen, denn manchmal (garnicht so selten) sind aus dem Gesamtrauschen der IchwillvorausschickendassichkeinenSchimmerhabeaberichglaubezuwissendass-Pseudoexperten die richtigen Antworten schwer zu filtern.

Jetzt hasch Du nur noch nicht erwähnt, dass es unter den verbliebenen Experten tatsächlich einen StB gibt.

Matth. 5, 15

Schöne Grüße

MM

Die fraglichen Tätigkeiten würde ich wie folgt beschreiben:

  • Erstellen von Texten für Webseiten und online-Kataloge

  • Beantworten von Umfragen (die Teilnehmer werden vom Umfragenden für ihre Antworten bezahlt)

  • online-Recherchen und Bewerten von Recherche-Ergebnissen

Und die Frage lautet: Welche dieser Tätigkeiten sind ein Gewerbe und welche sind freiberuflich, wenn sie selbständig ausgeübt werden?

FG myrtillus

Servus,

wenn das Texten von seiner „Schaffenstiefe“ her als schriftstellerische Tätigkeit gewertet werden kann - dazu gehört auch, dass für die Texte keine Vorgaben gemacht werden, die die schöpferische Tätigkeit einschränken -, ist es eine freiberufliche Tätigkeit gem. § 18 Abs 1 EStG.

Die übrigen beiden nicht; allenfalls noch die Sache mit den Recherchen, wenn sie von Thema, Fragestellung und fachlichen Anforderungen her Kenntnisse erfordern, die denen eines ausgebildeten Arztes oder Wissenschaftlers entsprechen - wenn mit den Recherchen z.B. eine Art Literaturservice für Doktoranden in Zeitdruck durchgeführt wird.

Vorsicht: Wenn die verschiedenen Tätigkeiten nicht organisatorisch, technisch und wirtschaftlich strikt voneinander getrennt werden (z.B. mit drei verschiedenen Kassen, Abrechnung von Schreibtisch- und Computernutzungsgebühren zwischen den drei Zweigen und dergleichen), erübrigt sich die Frage, da dann der gewerbliche Teil der selbständigen Tätigkeit nach herrschender Rechtsprechung auf die ggf. freiberuflichen Teile „abfärbt“ und die gesamte selbständige Tätigkeit gewerblich wird.

Beiläufig:

Der Unterschied ist bei einem Einzelunternehmen so marginal, dass fast jede Mühe, die Unterscheidung einzuführen und aufrechtzuerhalten, unrentabel ist: Bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500 € fällt eh keine GewSt an, und bei höheren Erträgen wird sie zum größten Teil auf die Einkommensteuer angerechnet, so dass da unterm Strich kaum etwas an dem Selbständigen hängen bleibt.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank, das war schon mal sehr hilfreich !