Angenommen:
Ein über 55 Jähriger gibt sein Gewerbe aus Altersgründen auf , und verkauft sein Gewerbe vollständig mit 45 000 € Gewinn - nicht aber verkauft er die Forderungen aus Rechnungen , die von seinen Kunden noch nicht bezahlt sind.
Ist dieser Nichtverkauf der Forderungen schädlich für die die Inanspruchnahme des Steuerfreibetrags in Höhe von 45 000€, der bei „Gewerbeaufgabe aus Altersgründen“ beansprucht werden könnte?
verkauft sein Gewerbe vollständig…
nicht aber verkauft er die Forderungen aus Rechnungen…
Ist das nicht ein Widerspruch?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Danke für Hinweis.
Ach ja, so kann man das auch sehen.
Also sollte der Betrieb incl. aller offenen Forderungen verkauft werden.
Wäre der Anteil des Verkaufserlöses , der auf offene Forderungen aus Warenlieferungen zurück, als Gewinn anzusehen , auf den Steuerfreibetrag aus Altersgründen angerechnet wird? Doch wohl nicht!?
D.H. zählen die offenen Forderungen zum Buchwert der Firma,
denn Gewinn ist ja wohl Verkaufserlös - Buchwert.