Gewerbeauflösung: Gewinnminderung d. Restdarlehen?

Kann nach der Auflösung eines Gewerbes ein noch offenes Darlehen, das zur Anschaffung eines Dienstwagens aufgenommen wurde, gewinnmindernd berücksichtigt werden, auch wenn der Dienstwagen und auch die Zinsen für das Darlehen abgeschrieben wurden? Wenn ja, wie ?

Nein! Genauso ist ein Guthaben das noch bei Beendigung auf der Bank steht kein Einkommen!

Die zu zahlenden Zinsen kann man u.U. noch absetzen!

Jörg