Gewerbeaufsichtsamt - 'Niedrig'-Lärm

Hallo,

Soweit ich schon im Mietforum gehört habe, betrifft meine Anfrage das Gewerbeaufsichtsamt. Ich formuliere sie mal (der Allgemeinheit wegen) in mehreren Teilfragen:

  1. Ist es richtig, dass Kneipen inzwischen verpflichtet sind, Ventilatoren zur Entlüftung der Räume zu betreiben?

  2. Wenn man selbst im Nachbarhaus wohnt, muss man dann hinnehmen, dass der Ventialtor an allen Wochentagen in einigen Metern Entfernung schräg unterhalb des eigenen Balkons bis gegen 21 Uhr abends vor sich hinrödelt?

  3. Wenn es nicht SEHR laut ist (sagen wir ca. 30 Dezibel), nicht laut genug um z.B. ein Gespräch zu stören, aber doch laut genug um nach spätestens einer halben Stunde zu nerven, wenn man sich nach Feierabend auf dem Balkon entspannen will - kann man dann z.B. verlangen, dass der Ventilator an Sonn- und Feiertagen aus bleibt und sonst nach 19 Uhr abgestellt wird?

  4. Weiss jemand generell über die Rechtslage von solchen nicht sehr lauten, aber mechanischen nervenden Hintergrundsgeräuschen Bescheid? Spielt nur die Dezibelanzahl eine Rolle oder auch die Tatsache, ob es z.B. permanent ohne Unterbrechung läuft? Dass ein permanentes Rauschen stärker nervt als z.B. Stimmen oder Musik in gleicher Lautstärke? Weiss jemand ab wieviel Dezibel es Sinn macht, sich zu beschweren? Kann man bei niedrigen Lautstärken verlangen, dass sie zumindest abends abgestellt werden (wenn die ganze Umgebung ruhig wird)?

  5. Was genau würde das Gewerbeaufsichtsamt bei einer Beschwerde tun?

Ich wäre dankbar für jede Antwort. Von den Betroffenen wir natürlich eine friedliche Einigung gesucht. Auch diese ist aber einfacher bei bekannter Rechtslage und bekannten Handlungsmöglichkeiten.

Mit vielen Grüssen, Walkuerax

Hallo Walkuerax,

  1. Weiss jemand generell über die Rechtslage von solchen
    nicht sehr lauten, aber mechanischen nervenden
    Hintergrundsgeräuschen Bescheid? Spielt nur die Dezibelanzahl
    eine Rolle oder auch die Tatsache, ob es z.B. permanent ohne
    Unterbrechung läuft? Dass ein permanentes Rauschen stärker
    nervt als z.B. Stimmen oder Musik in gleicher Lautstärke?

Es gibt das Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSChG), welches durch Verordnungen (BImSchV) untersetzt wird. Es gibt nur rel. wenige Verordnungen (z.B. Verkehrslärm 16. BImSchV, Sportstätten 18. BImSchV, Geräte- und MAschinenlärm 32. BImSchV), die verursacherbezogen strukturiert sind. Dafür gibt es über die Bauleitplanung mit der Aufstellung der Flächennutzung (Reines, allg. Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet)im Flächennutzungsplan (FNP) eine Einzelfallbezogene Festlegung der zulässigen Lärmimmissionen. Um den Planern vor Ort einen Ansatz für die Festlegungen zu geben und weiterhin einer gewissen einheitlichkeit Vorschub zu leisten, gibt es die sog. TA Lärm. Anhand dieser kann man als Laie aus der Ferne grob abschätzen , wie die Chancen generell stehen. Bei groben Abweichungen der FNP von der TA Lärm ohne Begründung kann man einen Besuch beim RA anpeilen. Für dich ist also relevant, wie euer Gebiet im FNP eingeordnet ist und welche Immissionswertte festgelegt wurde.
Die TA Lärm schlägt folgende Dauerlärmimmissionswerte (tag/nacht) für folgende Nutrzungen vor:
Mischgebiet 60/45
allg. Wohngebiet 55/40
reines Wohngebiet 55/35
Kurgebiet 45/35
Die zulässige kurzzeitigen Spitzen liegen um generell um 30/20 höher
Für Verkehjrslärm (16. BImSchV) sind folgende Werte vorgesehen:
Mischgebiet 64/54
allg. Wohngebiet 59/49
reines Wohngebiet 59/49
Kurgebiet 57/47

Die 32. BImSchV könnte ev. ein Ansatz sein, da es für Geräte , die im freien eingesetzt werden gilt. Da ich diese BImSchV nicht vorllegen, kann ich nicht entscheiden, ob Lüfter drunterfallen. Andererseits werden dort v.a. Bau- (Kompressoren) und Gartenmaschinen (Rasenmäher) genannt werden, mach ich dir da auch nicht so die Hoffnung.

Weiss jemand ab wieviel Dezibel es Sinn macht, sich zu
beschweren?

s.o.

Kann man bei niedrigen Lautstärken verlangen, dass
sie zumindest abends abgestellt werden (wenn die ganze
Umgebung ruhig wird)?

nein

  1. Ist es richtig, dass Kneipen inzwischen verpflichtet sind,
    Ventilatoren zur Entlüftung der Räume zu betreiben?

Dies dürfte im Einzelfall eine Auflage sein. Inwiefern der Gastwirt dies aus eigenen Antrieb macht, ist noch eine ganz andere Sache.

  1. Wenn man selbst im Nachbarhaus wohnt, muss man dann
    hinnehmen, dass der Ventialtor an allen Wochentagen in einigen
    Metern Entfernung schräg unterhalb des eigenen Balkons bis
    gegen 21 Uhr abends vor sich hinrödelt?

Ja, weil

  1. i.d.R. bis 22 Uhr (exakte Uhrzeit bitte aus der örtlichen Lärm-Satzung entnehmen)lärmende Betätigung (Party beim Nachbarn etc.) erlaubt sind.

  2. ihr als Mieter schon wusstet, dass da eine Gaststätte ist und ihr euch auf Betriebstyp. Geräusche (Wartendes Taxi, lautstarke Verabschiedung des Stammtischbruders, Gläserklappern) einstellen konntet.

  3. Der Lärm (30 db) nicht übermässig belästigend wirkt.

  1. Wenn es nicht SEHR laut ist (sagen wir ca. 30 Dezibel),
    nicht laut genug um z.B. ein Gespräch zu stören, aber doch
    laut genug um nach spätestens einer halben Stunde zu nerven,
    wenn man sich nach Feierabend auf dem Balkon entspannen will -
    kann man dann z.B. verlangen, dass der Ventilator an Sonn- und
    Feiertagen aus bleibt und sonst nach 19 Uhr abgestellt wird?

Ich mach euch da nur wenig Hoffnung. Schau mal, als welches Gebiet euer Haus im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. Wenn es als Misch- oder Wohngebiet ausgewiesen ist, ist die Belästigung durch Betriebe zur Versorgung zu ertragen. Wenn ihr gerade mal beim Bauamt am fragen seid, lärt ab, ob im Flächennutzungsplan oder sonstwo generelle Lärmpegel für bestimmte die einzelnen Gebiete festgelegt wurden.

  1. Was genau würde das Gewerbeaufsichtsamt bei einer
    Beschwerde tun?

Ich mach euch wenig Hoffnuing auf Änderung von Amts wegen. Versuch lieber mit dem WIRT EINE bedarfsabhängige Nutzung des Lüfters zu vereinbaren.

Ich wäre dankbar für jede Antwort. Von den Betroffenen wir
natürlich eine friedliche Einigung gesucht. Auch diese ist
aber einfacher bei bekannter Rechtslage und bekannten
Handlungsmöglichkeiten.

Ein Wirt dürfte gegenüber Gästen wesentlich verständnisvoller agieren, als unbekannte Nachbarn. Geht also ruhig ab und zu mal auf ein Glas Wein hin.

Ciao maxet.
*dem*der*Ausgang*der*Sache*interessiert*

Hallo,

Vielen Dank erstmal für diese wirklich fundierten Angaben!

  1. ihr als Mieter schon wusstet, dass da eine Gaststätte ist
    und ihr euch auf Betriebstyp. Geräusche (Wartendes Taxi,
    lautstarke Verabschiedung des Stammtischbruders,
    Gläserklappern) einstellen konntet.

Jein. Die Kneipe war da, aber ohne Ventilator. Der wurde erst später bei einem besitzerwechsel eingebaut. Stimmen und Musik stören mich wie gesagt weniger als Hintergrundsrauschen. Mag daran liegen, dass ich den ganzen Tag schon im Büro von Computern umgeben bin, die vor sich hinsummen und nach Feuerabend auf dem Balkon dann allmählich das Mass voll ist.

Daher meine Frage, ob für permanente mechanische Geräusche vielleicht andere Regeln gelten. Aber ich denke, Du hast dies deutlich mit nein beantwortet.

Versuch lieber mit dem WIRT EINE bedarfsabhängige Nutzung des
Lüfters zu vereinbaren.

Haben wir schon mehrfach. Das geht dann immer eine Weile gut, dann werden die zeiten wieder länger, weil der Hausmeister angeblich alles vergessen hat, oder die Zeitschaltuhr sich verstellt hat und keiner sie bedienen kann usw. Deshalb wäre es schön gewesen, etwas massiver auftreten zu können.

Ein Wirt dürfte gegenüber Gästen wesentlich verständnisvoller
agieren, als unbekannte Nachbarn. Geht also ruhig ab und zu
mal auf ein Glas Wein hin.

Tun wir sowieso, hilft aber nicht allzuviel. Die Chefin ist fast nie anwesend, die Kneipe wird hauptsächlich durch Aushilfskräfte betrieben.

Nochmals vielen Dank, ich werde Dich auf dem Laufenden halten. Aber wie es aussieht können wir ausser „bitte, bitte“ sagen dann wohl nicht viel machen.

Viele Grüsse, Walkuerax