Guten Tag,
jemand hat nebenberuflich ein Gewerbe gemäß Kleinunternehmerregelung angemeldet, d.h. ohne Firmennamen.
Nach einiger Zeit erhält er Post von der Gewerbeauskunfts-Zentrale, deren Brief er öffnet. Der Brief ist adressiert an die offizielle Branchenbezeichnung mit einem „GmbH“ dahinter, also z.B. „Unternehmensberatung GmbH“.
Das Prinzip ist grundsätzlich klar: Die Gewerbeauskunft-Zentrale wertet jede Art von Reaktion, also Anruf / Fax (über 0800-Nummer…) Rücksendung der Daten als Vertrag, durch den man bei >500EUR Kosten zwei Jahre an die Gewerbeauskunft-Zentrale gebunden ist.
Frage: Wie verhält dieser jemand sich richtig? Zukünftige Schreiben mit dem Vermerk „unbekannt“ ungeöffnet zurückschicken, weil die in der Anschrift genannte Firma nicht existiert? Doch öffnen, um evtl. Mahnungen/Forderungen widersprechen zu können?
Im Netz findet man leider nur Informationsseiten von Kanzleien, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist…
Danke und Gruß,
Nabla