Gewerbeauskunft-Zentrale - richtiges Verhalten?

Guten Tag,

jemand hat nebenberuflich ein Gewerbe gemäß Kleinunternehmerregelung angemeldet, d.h. ohne Firmennamen.
Nach einiger Zeit erhält er Post von der Gewerbeauskunfts-Zentrale, deren Brief er öffnet. Der Brief ist adressiert an die offizielle Branchenbezeichnung mit einem „GmbH“ dahinter, also z.B. „Unternehmensberatung GmbH“.

Das Prinzip ist grundsätzlich klar: Die Gewerbeauskunft-Zentrale wertet jede Art von Reaktion, also Anruf / Fax (über 0800-Nummer…) Rücksendung der Daten als Vertrag, durch den man bei >500EUR Kosten zwei Jahre an die Gewerbeauskunft-Zentrale gebunden ist.

Frage: Wie verhält dieser jemand sich richtig? Zukünftige Schreiben mit dem Vermerk „unbekannt“ ungeöffnet zurückschicken, weil die in der Anschrift genannte Firma nicht existiert? Doch öffnen, um evtl. Mahnungen/Forderungen widersprechen zu können?

Im Netz findet man leider nur Informationsseiten von Kanzleien, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist…

Danke und Gruß,

Nabla

Hallo !

wenn man außer der lästigen Werbesendung dieser Firma mit ihrem absolut nutzlosen Gewerbeverzeichnis noch nichts zu tun hatte,dann wegschmeissen ! Nicht reagieren.
Welcher „Gefahr“ sollte man sich denn aussetzen ?

Die Firma muss belegen,man hat einen Vertrag abgeschlossen.
Widerspruch kann man auch noch später einlegen.

Das ist doch optisch so aufgemacht,das man bei schnellem Überfliegen das als Rechnung aufgemachten Schreiben,für eine Rechnung einer staatlichen Stelle auffasst,die im Zusammenhang mit der Firmengründung stehen könnte.
Also zahlt man oft schnell,damit rechnen die doch.
Das ist das Geschäftsmodell . Nichts anderes. Ein Leistung bieten die nicht,wie gesagt,das Gewerbeverzeichnis(Branchenverzeichnis) ist völlig ohne Wert.
Da wäre jede Handzettel-Werbung im Ort preiswerter und erfolgversprechender.

MfG
duck313

So geht das.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/06/26/…