ich wohne zwar in Wien (österreich) habe aber trotzdem folgende Frage:
Wie ist es in Deutschland bezüglich einer Gewerbeberechtigung, damit man ein Lokal (Essen und Trinken) aufmachen kann. Braucht man diese in Deutschland?
Braucht man eine in Österreich?
Ich habe etwas ganz anderes gelernt (Telekommunikation) und bin aber aus diversen Gründen in das Gastgewerbe umgestiegen. Jetzt kenn ich mich soweit aus, damit ich selbst was machen kann.
Ich habe schon vor Monaten im TV gesehen, dass man keine Gewerbeberechtigung mehr braucht. Stimmt das? Egal ob Deutschland oder Österreich.
ich wohne zwar in Wien (österreich) habe aber trotzdem
folgende Frage:
Wie ist es in Deutschland bezüglich einer Gewerbeberechtigung,
damit man ein Lokal (Essen und Trinken) aufmachen kann.
Braucht man diese in Deutschland?
In D dürfen nur ausgelernte Köche und Fleischer einen Betrieb führen, indem Speisen hergestellt werden.
Speisen aus der Tiefkühltruhe oder aus dem Trockenlager zubereiten darf man nach einem rel. kurzen IHK-Lehrgang jeder.
Praktisches Beispiel: Schnitzel
herstellen:
Fleisch vom Stück schneiden, klopfen, panieren und braten
zubereiten:
fertig paniertes Schnitzel (aus TK-Truhe/vom Fleischer/Kühlregal vom Lidl) nehmen und braten
Ich habe schon vor Monaten im TV gesehen, dass man keine
Gewerbeberechtigung mehr braucht. Stimmt das? Egal ob
Deutschland oder Österreich.
Ergänzend zu der anderen Antwort noch der Hinweis, daß in Deutschland eine zweistufige Genehmigung erforderlich ist. Die sog. Gaststätttengenehmigung prüft die Person. Drogensüchtige, verurteilte Straftäter usw. bekommen keine Genehmigung, denn die Person muß „zuverlässig“ iS des Gesetzes sein. Wenn dann später im Lokal mit Rauschgift gedealt wird oder der Wirt sein bester Kunde ist (den ganzen Bier- und Schnapsbestand selbst säuft), dann wird die Genehmigung wieder entzogen.
Der zweite Teil der Genehmigung bezieht sich auch das Lokal. Es muß baurechtlich auch für Gastronomie geeignet sein. Also Feuerschutz, Toilettenanlagen, Nachbarschutz usw.
Ich vermute, daß diese Genehmigungen auch in Österreich nach den gleichen Kriterien erteilt wird. Nebenbei bemerkt, eine solche Genehmigung ist nicht billig. Auch danach wird kontrolliert. Sowohl von der Lebensmittelüberwachung als auch von der Verwaltungsbehörde.
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Hi,
Gewerbeberechtigungen musst Du fuer jeden Gewerbestandort beantragen, an dem Du ein Gewrbe ausueben willst. Bedingung dafuer ist immer ein Wohnsitz des Anmelders in dem jeweiligen Land.
Das gilt erst einmal fuer alle EU-Staaten.
Die Gewerbeerlaubnis gibt Dir nur das Gewrberecht. Welche Zusatzbedingungen bzw. gesetzlichen Vorschriften fuer das jeweilige Gewerbe gelten und zu erfuellen sind, sagen Dir die Industrie- und Handelskammern.
Willst Du Zweigniederlassungen in einem EU-Land eroeffnen, gibt es wieder besondere Regelungen.
Gruss, Ina
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