Gewerbebetrieb ohne Umsatz

Hallo, liebe Wissenden,

wenn ein Student, um seine dürftigen Finanzen aufzubessern, gelegentlich eine Dienstleistung (Internet-Seiten erstellen) gegen Bezahlung anbieten möchte, kann er das einfach so tun, ober muss er dazu ein Gewerbe anmelden? Ich vermute mal, dass er es muss, wenn alles mit rechten Dingen zugehen soll. Angesichts der Tatsache, dass er eigentlich nur während der Semesterferien arbeiten kann und nicht sichergestellt ist, dass gerade dann auch ein Auftrag vorhanden ist, kann es wohl passieren, dass er mit seinem angemeldeten Gewerbe in einem Jahr mal überhaupt keinen Umsatz macht. Stört das das Finanzamt in irgendeiner Weise, oder ist das egal? Gibt es irgendwelche Gesetze, die einen zwingen könnten, das Gewerbe dann wieder abzumelden, oder kann der Student das so lange aussitzen, bis er endlich mal wieder zur rechten Zeit einen Auftrag an Land zieht? Er möchte ja lediglich jederzeit diese Möglichkeit, ganz legal etwas Geld dazuzuverdienen, nutzen können, sofern sie sich ergibt.

Kann mir bitte jemand was dazu sagen?

LG
Heiliger Bimbam

Hallo,

das ist schon fast alles richtig. Aber du solltest als erstes gedanklich trennen zwischen Anmeldepflichten beim Gewerbeamt (Ordnungsrecht) und zwischen Pflichten beim Finanzamt (Steuerrecht). Zwar wird eine Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt ans Finanzamt übermittelt, aber die Voraussetzungen sind eigentlich etwas unterschiedlich.

Insoweit aber liegt wohl ein dauerhaftes Gewerbe vor, also einmal anmelden beim Gewerbeamt und gut ist. Dann dauernde Abgabe von Steuererklärungen (eben in Jahren ohne Umsatz/Gewinn eben eine NULL) an das Finanzamt. Das Finanzamt will Zahlen sehen, ob da eine 1.000 oder ein 0,- steht ist denen erstmal egal. Wichtig ist die Pünktlichkeit. Wenn natürlich auf Dauer nur noch 0,- gemeldet wird, werden sie nachfragen und dann kann man ja alles erklären…

Ordnungsrechtlich kann man ein Gewerbe auch „ruhend“ melden, das ist aber nur sinnvoll, wenn bspw. wegen Auslandsaufenthaltes von 2 Jahren abzusehen ist, dass keine Einnahmen kommen werden.

Mfg vom

showbee

Hi,
ergänzend will ich noch anmerken, daß natürlich nicht zu
unterschätzende Kosten anfallen, die bei angemeldetem Gewerbe fällig
werden.
In Österreich sind das zb: unter anderem Pflichtversicherung bei der
Sozialversicherung der gew. Wirtschaft mit immerhin ca. 3.000 Euro
Mindestbeitrag pro Jahr.
Egal ob man schon eine andere günstigere Sozialversicherung hat.
an sonstigen „Kleinigkeiten“ können zB.: auch
Fremdenverkehrswerbungsbeiträge und sonstige abstruse Sesselkleberideen
hinzukommen, die man ab dem laufen der Gewerbeberechtigung zu zahlen
verpflichtet ist, geschweigedenn so privaten Leistungen wie einer
entsprechenden Haftpflichtversicherung etc.

OL

Danke! (o.w.T.)