Also, ersteinmal „entspannen“!
Für Deine USt-Voranmeldung musst Du schlicht Deine „pflichtigen“ Einnahmen angeben; für alle anderen Steuerarten im Übrigen auch.
Du hast - als Angestellte - ein eigenes Steuerkonto (heisst: Steuernummer) und machst darauf jährlich „die Lohnsteuer“. Als Freiberuflerin/Unternehmerin machst Du die „Einkommenssteuer“, und dafür sollte es ein weiteres, getrenntes Steuerkonto mit eigener StNr. geben.
Es ist letztlich Deine eigene Entscheidung, wie Du für verschiedene Gewerbe die jeweiligen Einkünfte verbuchst.
Ich empfehle - und ich bitte Dich an dieser Stelle, Dich nicht alleine auf meinen Rat zu verlasen - für jede Einkunft/Geschäftszweig ein eigenes Steuerschuldverhältnis zu begründen. Ggü. dem Fiskus, aber auch gegenüber Banken oder sonstigen Kreditgebern ist das einfach die bessere (weil differenziertere) Methode.
[Stell’ Dir vor, dass Du mit einem Deiner Tätigkeitsbereiche „gute Gewinne“ einfährst, während ein anderer nur Verluste bringt.]
Um aber Deine Frage konkret zu beantworten: Es wird zunächst „alles in einen Topf gweorfen“! Es liegt an Dir, der Finanzbehörde darzustellen, welche Einkünfte aus welcher Tätigkeit stammen, und dann ggf. "gegenzurechnen.
TIP FÜR DIE PRAXIS: Geh’ einfach zu Deine[r|m] zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt und frag’ dort im persönlichen Gespräch nach!
Dein „nicht-geführter“ (so habe ich das jetzt mal verstanden, oder setzt Du damit „schwarze Millionen“ um?) Online-Shop wird dort mglw. zunächst eine Kinnlade fallen lassen, aber anschliessend könntest Du mit geklärten Verhältnissen geordnet nach Hause gehen.
Gruss, Tina&Jan.