Gewerbebetrieb und fachfremde freiberufliche Tätigkeit-wie geht das bei der Ust?

Guten Abend zusammen,

in meinem normale berufl. Alltag bin ich als Assistentin der GL eingestellt. Zusätzlich habe ich noch einen eigenen Online-Shop für Tierbedarf, den ich nicht als Kleingewerbe führe. Nun möchte ich zusätzlich ein Fernstudium zur Gesundheits- und Ernährungsberater absolvieren und im Anschluss beratende Tätigkeiten und Vorträge freiberuflich anbieten. Nun zu meiner Frage: Wie muss ich dann bei der Ust.-Voranmeldung die beiden unterschiedlichen Einnahmenbereiche angeben? Oder wird alles in einen Topf geworfen, da es eh nur eine Steuernr. gibt? Schön wäre es noch, wenn mir jemand sagen würde, ob es auch für freiberufliche Tätigkeiten so etwas wie „Kleingewerbe“ gibt.
Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Antworten.
Herzliche Grüße

Also, ersteinmal „entspannen“!

Für Deine USt-Voranmeldung musst Du schlicht Deine „pflichtigen“ Einnahmen angeben; für alle anderen Steuerarten im Übrigen auch.

Du hast - als Angestellte - ein eigenes Steuerkonto (heisst: Steuernummer) und machst darauf jährlich „die Lohnsteuer“. Als Freiberuflerin/Unternehmerin machst Du die „Einkommenssteuer“, und dafür sollte es ein weiteres, getrenntes Steuerkonto mit eigener StNr. geben.

Es ist letztlich Deine eigene Entscheidung, wie Du für verschiedene Gewerbe die jeweiligen Einkünfte verbuchst.

Ich empfehle - und ich bitte Dich an dieser Stelle, Dich nicht alleine auf meinen Rat zu verlasen - für jede Einkunft/Geschäftszweig ein eigenes Steuerschuldverhältnis zu begründen. Ggü. dem Fiskus, aber auch gegenüber Banken oder sonstigen Kreditgebern ist das einfach die bessere (weil differenziertere) Methode.

[Stell’ Dir vor, dass Du mit einem Deiner Tätigkeitsbereiche „gute Gewinne“ einfährst, während ein anderer nur Verluste bringt.]

Um aber Deine Frage konkret zu beantworten: Es wird zunächst „alles in einen Topf gweorfen“! Es liegt an Dir, der Finanzbehörde darzustellen, welche Einkünfte aus welcher Tätigkeit stammen, und dann ggf. "gegenzurechnen.

TIP FÜR DIE PRAXIS: Geh’ einfach zu Deine[r|m] zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt und frag’ dort im persönlichen Gespräch nach!

Dein „nicht-geführter“ (so habe ich das jetzt mal verstanden, oder setzt Du damit „schwarze Millionen“ um?) Online-Shop wird dort mglw. zunächst eine Kinnlade fallen lassen, aber anschliessend könntest Du mit geklärten Verhältnissen geordnet nach Hause gehen.

Gruss, Tina&Jan.

hallo,

am besten ist es, eine neue „firma“ als freiberufler zu gründen. am besten ist es auch, diese beiden firmen buchhalterisch zu trennen. für die freiberufliche tätigkeit gilt das umsatzsteuergesetz §19. es sei denn, du gehörst zu den umsstzsteuerbefreiten sonstigen leistungen nach § 4 UStG.

mfg

jan schaarschmidt

Vielen Dank für die Antwort, die mir schon einmal weiterhilft. Ich würde es auch als besser ansehen, wenn beide Einkünfte (Online-Shop und freiberufliche) getrennt sind.

Nein schwarze Millionen setze ich damit, wie meisten wahrscheinlich, nicht um :smile:

Was meinst du denn, warum die Kinnlade fallen sollte?
Ich nehme deinen Rat an und werde wohl einfach direkt beim Finanzamt nachfragen.

Viele Grüße
Melanie

Hallo Jan,

auch dir danke für deine Antwort. Ich werde nun beides getrennt führen und mich vorab bei der Finanzbehörde erkundigen.

Viele Grüße
Melanie

Guten Tag, als Unternehmensberatung dürfen wir leider keine steuerrechtlichen Auskünfte geben.

Freundliche Grüße
1a-Startup

Genaues weiß ich da auch nicht. Ich nehme an, es wird alles in einem Topf geworfen. Was ich aber sicher weiß, Umsatzsteuerbefreiung ist möglich, wenn der „Kleinunternehmer“ einen Umsatz unter 16.620€ hat.
Viele Grüße
Natascha

in der umsatzsteuer herrscht unternehmereinheit. beide unternehmen werden hier zusammengefasst. sie müssen jedoch wegen der freiberuflivchkeit und der artfremdheit eine getrennte gewinnermittlung machen

Hallo,
diese Fragen müsstest Du bitte direkt an einen Steuerberater richten, ich bin freiberufliche Designerin und will Dich nicht mit Halbwissen
versorgen. Oder beim Finanzamt direkt nachfragen - das Finanzamt hat Auskunftspflicht und ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Mitarbeiter dort sehr hilfsbereit sind. Viel Erfolg
Kathrin

Hallo Anjara76,

umsatzsteuerlich zählt die Unternehmenseinheit, d.h. jede natürliche Person kann nur ein umsatzsteuerliches Unternehmen haben. Du musst somit alle Umsätzet zusammen anmelden und aknnst auch nicht einmal anmelden und einmal Kleingewerbe.

Grüße, Christian

Sorry, dass ich nicht geantwortet habe.
Wird hierzu noch eine Antwort benötigt?

Viele Grüße, Monika