Ich bin Eigentümer einer Wohnung und einem Gewerbe, die auf einem Grundbuchblatt(Teilungserklärung) zusammen gehören.
Die Gewerbefläche ist EG und die Wohnung dadrüber. Die Objekte sind, ich würde mal sagen in einem reinen Wohngebiet in Berlin.
Ich möchte gerne die Gewerbefläche in Wohnfläche umwandeln.
Jetzt meine Fragen:
Geht das so ohne weiteres???
Brauche ich eine Baugenehmigung??
Müssen die anderen Eigentümer zustimmen??
Brauche ich die Genehmigung der Bank??
Wäre so eine Umwandlung sehr kostspielig??
Hallo, wirklich helfen kann ich nicht, weil keine Ahnung. Vermutung: irgendeine Behörde muss die Genehmigung erteilen - vielleicht Bauamt? Und ich denke, dass die anderen Eigentümer auch ihren Senf dazu beigeben müssten. Vielleicht mal einen Notar fragen, der sich mit Immo auskennt oder die Baubehörde. Irgendjemand wird dir da schon weiter helfen. Hier bei mir gibt es einen Grundeigentümer-Verein, dort kann man sich auch erkundigen. Aber es kostet. Viel Glück wünsche ich dir und mich würde das Ergebnis interessieren. Gruß Uli
hmmm…dann dürfte diese sache in die hose gehen.
ich werde nie erreichen das alle anderen eigentümer mit ja stimmen werden. gibts da keine möglichkeit das umzuwandeln?? das ist reines wohngebiet, ein geschäft läuft da nicht.
Ihre Fragen sind allemit einem schichten „ja“ zu beantworten!
tut mir leid, aber da kann ich nicht ganz folgen. Es kann kaum großen Aufwand machen sich beim Grundbuchamt zu erkundigen, ob Sie ihre Wohnung vom 1. Stock in das Erdgeschoß ausbreiten dürfen, noch dazu auf derselben Grundfläche. Das hat kaum mit dem Flächenwidmungsplan zu tun.
Leider bin ich österreichischer Techniker und kann daher nur die Kontaktaufnahme mit einem Notar oder dem Grundbuch selbst empfehlen. Große Hindernisse sollte es da kaum geben (Falls Sie dann nicht gleich in der Auslage des Geschäfts auf ebener Erde sich selbst ausstellen ))
diese sogenannte Nutzungsänderung ist je nach Region und Bundesland unterschiedlich.
In Frankfurt z.B. wäre das eher kein Problem,
da hier jeder aus Wohnung ein Büro machen will.
Aber:
Ich sehe das Problem in der Teilungserklärung,
denn da müssen ALLE Eigentümer zustimmen
und ich vermute dass das nicht klappen wird.
Man will doch dem Nachbarn nicht entgegenkommen
ohne selbst einen Vorteil davon zu haben (?)
Das Umschreiben der Teilungserklärung müsste ein Notar machen + Grundbuchblätter etc etc.
Ein paar Tausend EUR wird es wohl kosten.
Ich würde zuallererst die Zustimmung der WEG abklären, das ist der wichtigste Punkt.
Grüße
Aira92
„Läuft nicht“ gibt es nicht! Es gibt für jeden Laden in jeder Gegend eine sinnvolle Verwendung - und wenn die Verwendugn nur dazu dienen sollte, die WEG mürbe zu machen, bis hin zur Zustimmung der utzungnsänderung zu Wohnraum! - lassen Sie für beide Wege Ihre Phantasie spielen!
Hier meine Antworten zu:
Geht das so ohne weiteres??? N E E E !!
Brauche ich eine Baugenehmigung?? Das ergibt sich aus dem Landesrecht, welches bekanntlich verschieden ist. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt.
Müssen die anderen Eigentümer zustimmen?? Es ergibt sich aus der Gemeinschaftsordnung/ Teilungserklärung. Wenn nein, dann ist sie erforderlich.
Brauche ich die Genehmigung der Bank?? Das ergibt sich aus dem Kreditvertrag/ Schuldurkunde. Im Zweifel: Schreiben Sie der Bank Ihre Wünsche und bitten um Antwort. Kündigung könnte drohen, wenn Sie sie übergehen.
Wäre so eine Umwandlung sehr kostspielig?? Die Geneh.kosten erfragen Sie am besten vorher.
Hallo,
dies ist mehr eine juristische als eine grundbuchtechnische Frage.
Genehmigung der Bank wird nicht benötigt, da Wohneigentum mit einem geringeren Abschlag in der Beleihungswertermittlung berücksichtigt wird als Gewerbeeigentum.
Für die weiteren Fragen würde ich einen Architekten als Antwortgeber vorschlagen.