Gewerbeform? Gewerberecht?

Guten Tag,

Vielleicht kann mir jemand helfen der sich damit auskennt.

Vorstellung:
Ich habe vor, in einem Zimmer der gemieteten Wohnung meiner Mutter, Stuckgibsdekoration herzustellen.
Beispiel:
GibsSäulen als Blumenständer, GibsVasen für Trockenblumen, GibsRosetten für Lampendeckenabschluss.
Diese Produkte möchte ich dann über das Internet, Abholung im kleinen Maße, durch Kataloge direkt anderen Unternehmen vorstellen und anbieten.
Mein Angebot ständig steigern.

meine Fragen:

welche Rechtsform kommt für mich am besten in Frage?
Einzelunternehmen?

welche Gewerbeform kommt für mich in Frage?
Stehendes? da Herstellung im Zimmer und auch dort telefonisch Bestellungen entgegengenommen werden sollen und auch abgeholt werden kann im kleinen Maße
oder
kann ich auch Reisegewerbe anmelden um die Eintragung mit Meisterbescheinigung entegegenzutreten obwohl ich das Zimmer habe
in dem ich die Dekoration herstelle?

wäre für mein Vorhaben eine Meisterbescheinigung von nöten wegen Eintragung in der Handwerksrolle?
Stuckatuer wäre Eintragungspflichtig mit Meisterbescheinigung aber mein Vorhaben kann da ja eigentlich nicht zugerechnet werden oder? da Stuckateur richtig an Decken arbeitet usw.
Ich habe keine Meisterbescheinigung und möchte dies umgehen wenn es geht, habe auch nicht die nötige Beruferfahrung.

Vielen Dank im vorraus für Eure Bemühungen und Antworten, klasse Seite

mfg Christian

Hi,

Vielleicht kann mir jemand helfen der sich damit auskennt.

Gelbe Seiten?

Ich habe vor, in einem Zimmer der gemieteten Wohnung meiner
Mutter, Stuckgibsdekoration herzustellen.

Das halte ich für äußerst gefährlich. Eine gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung ist immer problematisch. Büroarbeit ohne Publikumsverkehr ist meist nicht so schlimm, aber du willst industriell produzieren.
Es mag dir klein vorkommen, aber du wirst Gips anliefern lassen und die Fertigprodukte wieder abholen. Wasser plus Gips plus was-auch-immer ergibt Probleme in der Größenordnung, in der dir das vorschwebt, mal von einer eventuell nicht vorhandenen Deckenbelastbarkeit abgesehen.

Ich bezweifel mal ganz stark, ob der Vermieter nebst den Nachbarn da mitmachen werden. Besorg dir eine alte Werkstatt und dann kannst du dich austoben.

welche Rechtsform kommt für mich am besten in Frage?
Einzelunternehmen?

Wahrscheinlich ja, denn auch die Unternehmergesellschaft kostet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft…

Reisegewerbe? Du hast feste Produktionsräume.

Aus meiner Sicht:
Du stellst serienmäßig und industriell Gipsdekorationen her. Das sieht für mich nach einem Gewerbe aus.

Zum Schluß unser Klassiker: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Ulrich

Hallo,

erstmal vielen Dank für die sehr schnelle Antowrt.

Das halte ich für äußerst gefährlich. Eine gewerbliche Nutzung
einer Mietwohnung ist immer problematisch. Büroarbeit ohne
Publikumsverkehr ist meist nicht so schlimm, aber du willst
industriell produzieren.

Die gewerbliche Nutzung eines Zimmers der Wohnung müsste ja eigentlich unbedenklich sein, da ich kein Publikumsverkehr und wenn dann nur sehr sehr wenig habe.
Das Zimmer so bleibt vollkommen erhalten und wird auch nicht beeinträchtigt.

Es mag dir klein vorkommen, aber du wirst Gips anliefern
lassen und die Fertigprodukte wieder abholen. Wasser plus Gips
plus was-auch-immer ergibt Probleme in der Größenordnung, in
der dir das vorschwebt, mal von einer eventuell nicht
vorhandenen Deckenbelastbarkeit abgesehen.

In der Wohnung soll aber nur der Anfang sein.
Ich will eine Dekoration anfertigen, davon eine Form erstellen, so das ich schnell nachproduzieren kann und sollte natürlich gleich nach fertigstellung veräußert werden.
Also nichts mit großartiger Lagerung und Großproduktion.
Ich rechne so zirka mit bis zu 30 Formenherstellungen und die Produkte würen gleich veräußert werden oder an einem anderen Ort gelagert.
Lediglich die Herstellung der Originale und die Herstellung der Formen soll in dem Zimmer stattfinden.
Lagerung im Rahmen von mindestens 20 Artikeln und mehr nicht.
Also Größenordnung müsste eigentlich passen.
Die Deckenbelastbarkeit dürfte bei der Geringfügigkeit eigentlich keine Rolle spielen.
Sehe das Zimmer mehr als eine Ideenschmiede, leichte Formen, Lagerung von max bis 20 Artikeln und das wars.

Ich bezweifel mal ganz stark, ob der Vermieter nebst den
Nachbarn da mitmachen werden.

Der Vermieter kann ja eigentlich nicht verbieten, da es um keinen Publikumsverkehr handelt und wenn dann nur selten nur bei Abholung.
Sollte es überhand nehmen würde ich mich nach einer anderen Möglichkeit umschauen.
Es wird schon Gibs eingekauft, aber das wars eigentlich und natürlich werden die Artikel auch zur Logistik gebracht.
Denke so an 10x 10Kg Säcke Gibs, mehr nicht und das ist ja eigentlich nicht viel.
Aber bei dem Vorhaben werden keine Mieter weder durch Lärm oder Publikumsverkehr gestört sowie die Räumlichkeiten nicht enorm belastet und auch in ihrem Zustand nicht beeinträchtigt.

Wie weit komm ich mit dieser Aussage beim Vermieter?
Gewerbliche Räumlichkeiten möchte ich eigentlich für die ersten 100 Formen und zum Anfang ausschließen um Geld zu sparen.

Besorg dir eine alte Werkstatt

und dann kannst du dich austoben.

werde ich überlegen… will aber ehr die Kosten sparen.

welche Rechtsform kommt für mich am besten in Frage?
Einzelunternehmen?

Aus meiner Sicht:
Du stellst serienmäßig und industriell Gipsdekorationen her.
Das sieht für mich nach einem Gewerbe aus.

jo, da fällt mir noch eine Frage zu ein.
DIN bei Serienprodukte oder kann man die DIN bei StuckgibsDekorationen ausschließen?

Und ich bin mir auch nicht sicher ob ich diese Art der Herstellung auch in die Handelsrolle eintragen lassen muss (meisterschein).
Als Stuckatuer kann man ja diese Produktion eigentlich nicht sehen oder?
Wenn da noch jemand was zu sagen kann wäre super.
Mit Reisgewerbe würde man da drann herumkommen.
Aber ich weiss halt nicht ob es die Möglichkeit gibt eine Reisegwerbe trotz Produktionsstätte anzumelden da ich ja fürs anbieten hauptsächlich zum Kunden gehen würde.
Ausser halt Internet, reicht das Internet oder nur die Bestellungsentgegennahme zu Hause um dann ein stehendes Gewerbe anmelden zu müssen? oder würde hier in meinem Fall irgendwie die Möglichkeit geben ein Reisegwerbe anmelden zu können?

Ulrich

Danke Ulrich

mfg christian

Hi,

Die gewerbliche Nutzung eines Zimmers der Wohnung müsste ja
eigentlich unbedenklich sein, da ich kein Publikumsverkehr und
wenn dann nur sehr sehr wenig habe.

Zunächst mal hat der Vermieter die Wohnung unter bestimmten vertraglichen Bedingungen vermietet. Du kannst alles ohne ihn machen, solltest dich dann aber nicht wundern, wenn er Ärger macht.
Weiterhin ist ein Gewerbe im Wohngebiet evtl. problematisch, wenn die zuständige Gemeinde eine solche Nutzung nicht erlaubt.

Üblicherweise sind solche Vorgehensweisen unkritisch, weil sie relativ unauffällig sind. Aber Nachbarn sind eine heikle Spezies und können äußerst unangenehm werden. In genau dem Fall hast du klar die schlechteren Karten.

Sehe das Zimmer mehr als eine Ideenschmiede, leichte Formen,
Lagerung von max bis 20 Artikeln und das wars.

Wenn du schneller bist als die bösen Nachbarn, dann könnte das klappen.
:wink:

Der Vermieter kann ja eigentlich nicht verbieten,

Doch, kann er oder die Gemeinde. Gestern abend gab es einen Bericht über eine Stiftung, die in einem schlecht zu vermietenden Wohnhaus in München Musikkurse für Kinder gibt.
Die Münchner Stadtverwaltung hat ein Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Wie weit komm ich mit dieser Aussage beim Vermieter?

Das mußt du selber testen.

Besorg dir eine alte Werkstatt

und dann kannst du dich austoben.

werde ich überlegen… will aber ehr die Kosten sparen.

Kann ich nachvollziehen, aber vielleicht gibt es da doch Möglichkeiten auf einem Hinterhof oder oder oder
Augen auf und suchen. Du wirst staunen, was alles klappt.

Aber ich weiss halt nicht ob es die Möglichkeit gibt eine
Reisegwerbe trotz Produktionsstätte anzumelden da ich ja fürs
anbieten hauptsächlich zum Kunden gehen würde.

Dann würde jeder Pizza Service als Reisegewerbe durchgehen. Das vermag ich nicht zu glauben.

Ulrich