Gewerbegründung und die Probleme

Hab letztens mit einem Freund philosophiert über folgenden Fall. Jemand hat einen 400€ Job mit Lohnsteuerkarte und will einen zweiten anfangen, welcher jedoch nur mit Gewerbe geht. Wir fragten uns was man da machen muss und ob das überhaupt geht. Also mein Kumpel meinte folgendes:

"ja also gewerbeschein ist fällig, wenn du sagen wir mal fiktiven job ne rechnung schreibst,weil die von deinem fiktiven 2.Job eine gewerbesteuernummer vom finanzamt brauchen. das ist ne andre als die für angestellte.dort sagst was man macht und beim anmeldeformular wird einem geholfen. anmeldung kostete früher 30eur. danan müsstest du zum finanzamt wegen der steuernummer

ich darauf:

„Du hattest noch was erzählt von „Berichterstatter“ und von „mit Steuer“ und „ohne Steuer“…? Achja stellt das ein Problem da wenn man dann ueber 400€ komme mit dem Lohnsteuerjob und dem Gewerbe.Nebenjob zusammen kommen würde?“

er wieder:

„also bei mehr verdienst hilft auch ne nette telefonische nachfrage beim finanzamt.denke aber, die grenze gilt für alle einkünfte zusammen…„bildberichterstatter“ liegt glaub in ner grauzone.§13 od. 14 Einkommensteuergesetz. da sollte es um bildberichterstattung gehen. dort heißt es man brauchst keine gewernbeanmeldung. tendenziell wird das gewerbeamt sagen du brauchst ne gewerbeanmeldung(die wolln ja auch verdienen). allerdings könnte man sich als fotograf anmelden. und dann bekommt man es mit sowas wie ner handwerkskammer für fotografie zu tun. die wollen auch eventuell beiträge. is also gar nicht so einfach. blick selber nich ganz durch. vl sollte wirklich mal im net rumsuchen und die ämter anonym direkt ansprechen“

Was könnt ihr darüber sagen? Will nicht dumm sterben. hehe

gruß

Hallo, also Bildberichterstatter könnte journalistisch sein und damit zu den freien Berufen gerechnet werden. das kann aber nur das örtliche Finazamt entscheiden, bei manchen Berufen ist es hier so und dort anders. Wenn es nicht freiberuflich ist, dann braucht man einen Gewwerbeschein für so 30 Eu.
Wenn es ein eindeutig gewerblicher Job wäre, also zB. ein Laden oder so, machen die vom Gewrebemat meist auch die Anmeldung bei IHK und Finanzamt mit, zumindest sagen die Bescheid, damit man dann von denen die passenden unterlagen bekommt um soch anzumelden.
Den angestellten 400 Eu-Job auf Lohnsteuerkarte kann man versuchen in einen echten Minijob umzuwandeln, dann ist der pauschal besteuert mit 2%.
Ist manchmal sogar für den Arbeitgeber billiger, sollte man sich evtl mit hilfe eines Beraters (Krankenkasse, Steuerberater, Unternehensberater notfalls auch).
Den Minijob kann man weiterhin nebenbei machen (beider Knappschaft gibts mehr Infos dazu)
Und der Selbstständige Job wird per Einkommensteuer abgerechnet (dh. wenn nur Geringfügig wird ggf. nur eine einfache einnahmenÜberschußrechnung fällig, nicht unbedingt doppelte Buchführung), aber im allgemeinen wird man als Einzelunternehmer für beide Einnahmequellen veranlagt (einmal gibts das feld nichtselbstständige Einkünfte und dann das feld für die Einkünfte aus Selbstständigkeit und Gewerbe und noch so ein paar Felder, zB. Vermietung und Verpachtung das auch für ferienwohnungen güldet)
Und gut ist. Den Rest macht das FA, kann natürlich sein, dass dann mal ne achzahlung fällig wird, aber nie mehr als was an Gewinn da ist.

Und man sollte auch die Krankenkasse nicht vergessen, die hat auch andere tarife für Selbstständige (nur aus dem 400 Eu job entehen ja keine Leitungsansprüche)Stichwort freiwillige Versicherung in der GKV.

Und evtl gibts noch eine Berufsgenossenschaft, so eine Mitgleidschaft in einem Journalistenbund ist auch nicht verkehrt (Presskarte gibt Rabatte und freien Eintritt überall wo es was zu berichten gibt)

Gruß Susanne