Gewerbegrundstück weiterverkaufen ?

Angenommen eine kleine Firma ,nennen wir sie Firma A, kauft vor etwas über 2 Jahren von der Stadt ein Gewerbegrundstück ,mit der Auflage innerhalb von 2 Jahren mit dem Bau des Bertriebes dort anzufangen.Firma A schafft das irgendwie nicht und hat sogar noch eine Fristverlängerung von 6 Monaten bekommen.Firma A müsste dann das Grundstück wieder an die Stadt verkaufen ,zu dem Preis wo sie es für gekauft hat. Firma B hat nun interesse an dem Grundstück ,und würde es gerne Firma A abkaufen. Firma B hat gehört ,das Firma A mit dem Verkauf des Grundstückes keinen Gewinn machen darf . Firma A nennt einen Preis,der fast doppelt so hoch ist ,mit der Bergründung das Firma A ja Unkosten hatte ( Grunderwerbssteuer,Vermessungskosten,Kartierkosten usw) .Firma B ist das aber zu teuer und sich nicht sicher ob sie diese Kosten überhaupt übernehmen müsste. Ein anderer Käufer ist für Firma A nicht in sicht,das Grundstück ist nur 1200qm groß und dreieckig geschnitten .
Was könnte Firma B nun tun? Firma B könnte das Grundstück gebrauchen,da sie nur eine ganz kleine Firma hatd dieser Platz ausreichen würde. Firma B könnte in unmittelbarer Nachbarschaft ein Grundstück von der Stadt
mit doppelter Größe zu fast dem Preis erwerben den Firma A für ihr Grundstück genannt hat.Wie könnte Firma B nun vorgehen und das Grundstück nun doch noch zu einenm fairen Preis zu bekommen?

Servus,

Du hast doch den wesentlichen Punkt genannt: Die 6 Monate Verlängerung sind irgendwann rum, und je näher ihr Ende kommt, desto leichter lässt sich das verhandeln.

D.h. es ist hier sicherlich nützlich, auf arabisch zu verhandeln: „Ich will jetzt grade mal sehen, ob Du auch so viel Zeit hast wie ich. Und in der Zwischenzeit koch ich Tee für Dich, zeige Dir meine Windhunde und meine Cameele usw. usw. - und wenn Du anfängst, auf der Stuhlkante rumzurutschen, fangen wir an, übers Geschäft zu reden.“

Schöne Grüße

MM

Hallo Vera,

normalerweise sind die Städte in solchen Fällen nicht ganz so dumm, wie man vielleicht glaubt. Der Weiterverkauf ist normalerweise im Vertrag gereglt und nur mit Zustimmung der Stadt möglich; die möchte mit der Vergabe der Gewerbegrundstücke ja Gewerbe ansiedeln und keinen schwunghaften Grundstückshandel produzieren. Deshalb ist das Grundstück auch im Grundbuch normalerweise mit einer Rückauflassungsvormerkung belastet. Hierdurch sichert sich die Stadt die vorrangige Rückübereignung, wenn die Bebauungspflicht nicht umgesetzt wird und der Vertrag rückabgewickelt wird.
Die kleine und nette Firma B sollte sich daher nicht mit der Firma A in Verbindung setzen, sondern mit der Stadt und dieser erklären, was sie auf dem Grundstück vorhat, dann bestehen gute Chancen, dass die Stadt das Grundstück an B veräußert, wenn A seine Bebauungspflicht nicht msetzt.

Gruß

Michael