Gewerbeimmobilie vs. Privatimmobilie

Seit einiger Zeit arbeite ich als Gewerbetreibender mit privaten Arbeitszimmer (ca.15%) in einer Mietwohnung. Nun wird die Wohnung zum Verkauf angeboten. Welche steuerlichen Möglichkeiten gibt es beim Kauf der Wohnung. Sollte ich die Wohnung privat kaufen oder als Gewerbeimmobilie kaufen? Was kann ich dann steuerlich geltend machen. Kann man die Darlehenssumme geltend machen? Welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein?
Da die Wohnung noch nicht komplett ausgestattet ist, kann ich das größte Zimmer ebenso als Konferenzzimmer gestalten.
Welche anderen Möglichkeiten gibt es noch? Zum Beispiel, wenn ich woanders meinen Hauptwohnsitz habe und die Wohnung komplett als Büro nutze?

So viele Fragen auf einmal … im voraus - Danke für Alle Antworten und Tipps!

Hallo Hr.Deger,
als erstens müssen Sie klären, ob der Verkäufer überhaupt mit UST verkaufen kann.
Bedenken Sie aber, daß beim Verkauf sich das FA an den Gewinneinnahmen + UST beteiligt.
Sprechen Sie mit einem Steuerberater oder aber direkt mit Ihrem Sachbearbeiter vom FA.
Gute Beratung kann hier viel Geld sparen
Viel Glück - maluzo
möchte noch bemerken, wenn die Wohnung gewerblich genutzt wird, können Sie sich selbst vermieten, 2% abschreiben und fast sämtliche Kosten von der Steuer absetzen

Hallo Deger, das ist zuviel im Netz.

Bitte frage einen Steuerberater und kalkuliere mal 2 Stunden ein.
Gruss, Susanne

Zuallererst stellt sich mir hier die Frage, ob ein beim Bauamt ein Antrag auf Umnutzung des Wohnraumes gestellt wurde. Es ist nicht ohne weiteres erlaubt, ein Gewerbe in Wohnräumen unter zu bringen. Wird der Wohnraum zweckentfremdet, muss dieser Antrag gestellt werden!

Ist das Betreiben des Gewerbes in den Wohnräumen dann genehmigt worden, wird das Finanzamt hierüber informiert, wonach man diese Räume dann steuerlich geltend machen kann.

Man kann also die Wohnung nicht einfach mal so über sein Gewerbe kaufen. Erst muß diese als solches vom Amt abgesegnet sein.

Es kann auch passieren, dass Nachbarn ein Veto einlegen können und somit der Antrag abgelehnt wird, usw.

Guten Tag,
ich kann nur empfehlen einen Steuerberater aufzusuchen. Dann wird er das gesamte Bild haben und sicherlich das Optimal entscheiden.
Gruss,
Pascal

Hallo,

alles hat seine Vor und Nachteile. Sollte die Wohnung zum Gewerbebetrieb gehören (unabhängig vom Umfang) wird der Erlös bei einer späteren Entnahme (komplette private Nutzung) oder Verkauf zu Betriebseinnahmen (je nach betrieblichem Umfang) führen.

Ich bleib mal beim Status Quo. Von den Anschaffungskosten wird ein Teil auf das Gebäude entfallen (> Abschreibung) und ein Teil auf den Grund und Boden. Hier macht das Finanzamt idR eine Kaufpreisaufteilung. Die Finnazierungszinsen sind anteilig Aufwand, ebenso wie Grundsteuer, Verischerungen, Instandhaltungen etc.

Wenn Sie das Objekt zu 100 % beruflich nutzen, ist es auch zu 100 % Betriebsvermögen.

Zu Ihrem Vorschlag mit dem anderen Wohnsitz kann ich leider nichts sagen, denn entweder haben Sie eine 15 % berufliche Nutzung oder nicht. Wenn Sie die Wohnung zu 100% beruflich nutzen und der andere Wohnsitz ist z.B. 100 Km entfernt, und sie pendeln jeden Tag 200 Km glingt das für das Finanzamt nicht gerade plausibel.

Halo deger

Sorry kann dir leider nicht helfen.

Levitron
www.kopisoft.de

Guten Morgen deger,

es ist zu empfehlen, diese Wohnung zu kaufen, steuerlich absetztbar, egal in welcher Hinsicht.

Wenn die Möglichkeit besteht, statten sie die Wohnung so aus. Anschaffung sind immer steuerlich absetzbar, wenn hierfür Belege vorhanden sind.

WICHTIG: Kein privates Darlehen aufnehmen. Mit anderen Worten, keine gespartes Geld investieren.

Das macht Sinn, wenn der Weg von Wohnung bis zur Betriebstätte, mehr als 20 km hat.
Auch wenn es nicht so viele KM sind, weil ansonsten nur 1/3 von dem absetzbar ist.

mfg
Angela06

Wenn man die Wohnung zu 100% als Büro nutzt, kann man
alle Aufwendungen als Betriebsausgaben in der Gewinn-
ermittlung einsetzen, entweder in der Jahresbilanz oder
in der Überschussrechnung unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben wie A.F.A. u.s.w… Die Vor-
steuer wird dann für alle anfallenden Kosten erstattet.
Ferner gibt es ein Gerichtsurteil des Europäischen Ge-
richtshofes, das besagt, dass die ganze Vorsteuer
betreffend Gebäude erstattet werden muss, ab einer ge-
werblichen Nutzung von 10% im Gebäude. Im Gegenzug ist
jeoch für die private Nutzung Umsatzsteuer fällig, also
für den Eigenverbrauch. Da kreuzt sich aber das deutsche Recht mit dem europäischen Recht. Das Deutsche
sieht 10% der Baukosten jährlich vor, die für die Privatwohnung berücksichtigt werden sollen, das Euro-
päische nur 2%. Inwiefern hierfür schon eine klare Regelung vorliegt, weiss ich nicht. Bei der Einkommen-
steuer muss die private Nutzung anteilig verstuert werden. Es ist sehr kompliziert. Also einen Steuer-
berater aufsuchen, wäre wirklich empfehlenswert, weil
man beim komplizierten deutschen Steuerrecht nie weiss
was aktuell ist, und welche neuen Urteile es wieder
gibt.

Hallo,

So viele Fragen auf einmal ein paar kann ich dir vielleicht beantworten
Bei mir ist es so wir haben eine Berufswohnung und da weiß ich kann man natürlich die Einrichtung Steuerlich absetzen des weiteren eine Doppelte Haushaltsführung und natürlich auch die Fahrten und der Kaufpreis wird eigentlich so gerechnet : Wenn der Bodenwert im bebauten Zustand z.b. 900 € beträgt dann musst du den Betrag vom Kaufpreis abziehen und von dem Kaufbetrag kann man dann 2% Abschreiben jedes Jahr.
So wirds bei mir gerechnet die Grunderwerbssteuer kann mann meines Wissens auch im Kaufjahr absetzen
Vieleicht konnte ich dir ein wenig helfen.

LG Mausi123

Hallo,
Tut mir leid aber da kann ich ihnen auch nicht genau weiterhelfen. Ich weiß zwar das man etwas Steuerlich absetzen kann, aber was und wieviel da bin ich überfragt.Ich rate ihnen einen Steuerberater zu fragen denn der hat mir vor Jahren auch alles was möglich war abgesetzt als ich selbständig war.

gruß monika61

Hallo deger,

da ich keine Detailinformationen über die Wohnung habe ( Größe - Anzahl der Zimmer - Kaufpreis )kann ich nur allgemeine Antworten geben.

Wenn Du die Wohnung als privat kaufst und nutzt, kannst Du nur die Eigenheimzulage beantragen.

Damit sind alle möglichen Steuervorteile abgegolten.

Wenn Du nun einen Raum für Dein Gewerbe als Büro nutzt, solltest Du mit dem „Gewerbe“ einen schrftlichen Mietvertrag in der ortsüblichen Miethöhe schließen.

Die Miete muß aber von Deinem Gewerbekonto auf Dein Privatkonto effektiv überwiesen werden. Die gilt auch für Nebenkosten.

Die Zahlungen sind im Gewerbe Aufwand und damit gewinnmindernd.

Im Privatbereich mußt Du die Mieterträge zwar versteuern, kannst aber auch alle Kosten ( Zinskosten - Unterhaltungskosten - Abschreibungen ) gegenrechnen, so daß ein steuerlicher Verlust übrig bleiben sollte.

Aber Vorsicht: Der „Gerwerberaum“ muß auch als solcher eingerichtet sein. Es dürfen keine Einrichtungen enthalten sein, die eine Nutzung als Wohnraum ermöglichen ( z. B. Gästebett - Couch !! ).

Von einem Bekannten weiss dich, daß dieser bereits Probleme hatte, da er im „Büro“ Schlafzimmerschränke nutzte, in denen man ja auch Kleidung und Wäsche unterbrigen kann.

Wenn Du die Wohnung „gewerblich“ kaufst, sind alle Kosten der Wohnung ( Zinsen - Betriebskosten - Abschreibung ) Betriebskosten und damit gewinnmindernd.

Hier gilt dann natürlich der Umkehrschluß: Keine Privatnutzung !!! Achtung bei der Einrichtung !!!

Die Einrichtung eines Zimmers für gelegentliche Übernachtungen ( z. B. von Geschäftskunden ) sollte mit dem Steuerberater / FA im Vorfeld abgesprochen werden, was aber ja nichts mit der Kaufentscheidung zu tun hat.

Aber die gewerbliche Nutzung als Büro muß in einem vertretbaren Verhältnis zu Deinem Gewerbebetrieb stehen. Zum Beispiel wird ein Handwerksmeister mit 3 - 4 Angestellten keine Büroräume von 100 qm benötigen.

Mit der von Dir angesprochenen Gestaltung sei vorsichtig; unkorrekte Angaben bei der Steuer sind kein Kavaliersdelikt und das FA ist nicht dumm.

Auch wenn ich seit Jahren meine Steuerangelegenheiten selbst regele und so einige Erfahrungen habe, nutzte ich bei Bau meines Hauses die Beratung durch einen Steuerberater. Es ging hier zwar nicht um Gewerbe, aber um die opimale Regelung der Vermietung und Verpachtung.

Die Anfangsberatung war nicht allzu teuer und die Vorteile wirken sich ja über Jahre aus.

Und als Gewerbetreibender solltest Du ja einen Steuerberater haben.

Bei allen Überlegungen denke immer an den Grundsatz:

Soviel Steuer wie nötig, so wenig wie möglich.

Gerne kannst Du mich persönlich anschreiben unter [email protected] oder Entspannungsurlaub - auch Kurzurlaub - im schönen Thüringer Wald machen
( www.haus-sabine-direkt.de ).

Ich hoffe Dir geholfen zu haben.

Stefan Seidel

Wenn man die Immobilie als Gewerbeimmobilie kauft, kann die gesamte Vorsteuer gezogen werden. Der Kaufpreis würde sich in Höhe der Abschreibungen gewinnmindernd auswirken (3%) und die Vorsteuer könnte voll gezogen werden, müßte aber bei Verkauf oder Geschäftsaufgabe anteilig zurückgezahlt werden.
Wenn eine betriebliche Nutzung möglich ist und ein anderer Hauptwohnsitz besteht, bietet sich die Gewerbeimmobilie schon an, aber nur auf lange Sicht.

Da das Thema aber sehr komplex ist, bietet sich eine Erstberatung bei einem Steuerberater an (kostet meist 80-100 €).

Viele Grüße,
C.