Hallo deger,
da ich keine Detailinformationen über die Wohnung habe ( Größe - Anzahl der Zimmer - Kaufpreis )kann ich nur allgemeine Antworten geben.
Wenn Du die Wohnung als privat kaufst und nutzt, kannst Du nur die Eigenheimzulage beantragen.
Damit sind alle möglichen Steuervorteile abgegolten.
Wenn Du nun einen Raum für Dein Gewerbe als Büro nutzt, solltest Du mit dem „Gewerbe“ einen schrftlichen Mietvertrag in der ortsüblichen Miethöhe schließen.
Die Miete muß aber von Deinem Gewerbekonto auf Dein Privatkonto effektiv überwiesen werden. Die gilt auch für Nebenkosten.
Die Zahlungen sind im Gewerbe Aufwand und damit gewinnmindernd.
Im Privatbereich mußt Du die Mieterträge zwar versteuern, kannst aber auch alle Kosten ( Zinskosten - Unterhaltungskosten - Abschreibungen ) gegenrechnen, so daß ein steuerlicher Verlust übrig bleiben sollte.
Aber Vorsicht: Der „Gerwerberaum“ muß auch als solcher eingerichtet sein. Es dürfen keine Einrichtungen enthalten sein, die eine Nutzung als Wohnraum ermöglichen ( z. B. Gästebett - Couch !! ).
Von einem Bekannten weiss dich, daß dieser bereits Probleme hatte, da er im „Büro“ Schlafzimmerschränke nutzte, in denen man ja auch Kleidung und Wäsche unterbrigen kann.
Wenn Du die Wohnung „gewerblich“ kaufst, sind alle Kosten der Wohnung ( Zinsen - Betriebskosten - Abschreibung ) Betriebskosten und damit gewinnmindernd.
Hier gilt dann natürlich der Umkehrschluß: Keine Privatnutzung !!! Achtung bei der Einrichtung !!!
Die Einrichtung eines Zimmers für gelegentliche Übernachtungen ( z. B. von Geschäftskunden ) sollte mit dem Steuerberater / FA im Vorfeld abgesprochen werden, was aber ja nichts mit der Kaufentscheidung zu tun hat.
Aber die gewerbliche Nutzung als Büro muß in einem vertretbaren Verhältnis zu Deinem Gewerbebetrieb stehen. Zum Beispiel wird ein Handwerksmeister mit 3 - 4 Angestellten keine Büroräume von 100 qm benötigen.
Mit der von Dir angesprochenen Gestaltung sei vorsichtig; unkorrekte Angaben bei der Steuer sind kein Kavaliersdelikt und das FA ist nicht dumm.
Auch wenn ich seit Jahren meine Steuerangelegenheiten selbst regele und so einige Erfahrungen habe, nutzte ich bei Bau meines Hauses die Beratung durch einen Steuerberater. Es ging hier zwar nicht um Gewerbe, aber um die opimale Regelung der Vermietung und Verpachtung.
Die Anfangsberatung war nicht allzu teuer und die Vorteile wirken sich ja über Jahre aus.
Und als Gewerbetreibender solltest Du ja einen Steuerberater haben.
Bei allen Überlegungen denke immer an den Grundsatz:
Soviel Steuer wie nötig, so wenig wie möglich.
Gerne kannst Du mich persönlich anschreiben unter [email protected] oder Entspannungsurlaub - auch Kurzurlaub - im schönen Thüringer Wald machen
( www.haus-sabine-direkt.de ).
Ich hoffe Dir geholfen zu haben.
Stefan Seidel