und zwa hab einen laden gemietet der vertrag läuft zum 30,06,2011 ab jetzt ist es so das meine vermieterin mir nicht mietgeteilt hat damals bei vertragabschluss das die heizung über meinen stromzähler geht und ich hab mich gewundert gehabt das ich so eine hohe nachzahlung bekomme hab. ich hab meine vermieterin per rechtsanwalr darauf hingewiesen das sie das zu ändern hat und auch an meine heizung im laden die uhren dran zu machen damit ich eine saubere ablesung und abrechnung bekomme aber das hat sie nicht gemacht
so und daruf hin hab ich die miete für 2 monate einbehalten bis ich wieder ein brief bekomm wo sie mir eine frist gelegt hat die miete zu zahlen das hab ich auch gemacht am gleichen tag in bar einbezahlt ( aber nur die kaltmiete ) 2 tage später hab ich eine fristlose kündigung bekommen zum 31.12.2010 und jetzt hab ich erfahren das sie pleite ist und den laden verkauft hätte darf sie das überhaupt so was machen ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen danke euch
Hallo,
das sieht schlecht aus. Eine nachträgliche Anbringung von Zählern, kann unter bestimmten Vorraussetzungen eingefordert werden. Mir ist aus deinem Posting leider nicht ersichtlich, was du mit „über meinen Zähler“ meinst, daher ist es nicht möglich den Sachverhalt klar zu beantworten. Es gilt aber, das der Vermieter im Normalfall nicht unbedingt verpflichtet werden kann neue Zähler zu installieren, sondern schlicht und einfach das Recht hat einen Berechnungsschlüssel für die Abrechnung zu verwenden (gegen den kann man übrigens sehr gut Einspruch erheben, wenn der Schlüssel offensichtlich benachteiligend wirkt).
Gerade bei solchen Dingen besteht bei der Abrechnung die Möglichkeit des Widerspruchs, der von dir schriftlich hätte erfolgen müssen. Das Einbehalten von ganzen Monatsmieten ist nur unter ganz bestimmten Fällen zulässig und bestimmt nicht als Allzweckdruckmittel der Mieter gedacht, die ihren Willen gerade nicht durchbekommen…Für die Zukunft kann ich dir nur raten dich VORHER mit dem Mieterbund oder einem Anwalt zu beraten.
Der geplante Verkauf des Hauses hat nur wenig mit der Kündigung zu tun (ist mir zumindest nicht klar, worauf du hinaus willst).
Ob eine fristlose Kündigung rechtens ist, kann auch wieder nicht ohne weiteres gesagt werden. Allerdings können Mieter, die ihre Miete nicht oder wiederholt mit Verzögerung zahlen, fristlos gekündigt werden. Hier ist also entscheidend, ob eine Einbehaltung der Miete rechtens war.
Ich rate dir dringend dich mit dem Mieterbund und/oder mit einem Anwalt zu beraten, die sich einen besseren Überblick zu dem Fall machen können. Meiner Meinung nach sieht es aber schlecht für dich aus.
tut mir leid, aber mit so einem Fall kenne ich mich leider nicht aus.
Ich denke in diesem Fall kann dir auch nur ein Anwalt mit Fachrichtung Mietrecht bzw. der Mieterverein weiterhelfen.
Hallo,
Du hast ja schon über einen Rechtsanwalt mit der Vermieterin „gesprochen“, kann der Dir bei der Klärung der Frage nicht helfen? Ich kann Dir keine rechtsgültige Auskunft geben.
Viel Erfolg!
Sukkuladi