Gewerbemiete bei Nießbrauch

Hallo,

der Vater eines Freundes von mir ist verstorben. Diese hatte an einer Gaststätte einen 50% Anteil als Nießbrauch (von der Mutter meines Freundes bekommen). Nun sind Mein Freund und eine Schwester der verstorbenen Mutter je mit 25% Eigentümer der Gaststätte geworden. Er meint die Miete wäre zu niedrig, würde gerne jemanden anderem vermieten. Der andere 50% Eigentümer hält aber am Mietvertrag fest.
Kann mein Freund mit seiner Schwester einseitig kündigen?

Nochmal kurz:
Mutter vererbt Sohn und Schwester je zu 1/4 ihren 50% Eigenteil
Vater hatte aber bis zu seinem Tode Nießbrauch - hatte Gewerbemietvertrag mit dem anderen 50% Eigentümer zusammen gemacht und Dritten die Gaststätte vermietet
Sohn + Tante jetzt zu 50% Eigentümer und Nutzer geworden - wollen Vertrag kündigen

Geht das so einfach?
Wissen tun wir schon - bei Mietvertrag über Wohnungen geht das nicht - Schutz des Mieters - denn Eigentümer tritt immer in den Vertrag ein -aber Gewerbe gelten ja besondere REchte.

Vielleicht ist jemand ein Findus und findet eine Antwort für uns :smile:
lg

Hallo!

Was soll denn beim Pachtvertrag anders sein als beim Mietvertrag ?

es geht doch darum, es gibt 2 Eigentümer, noch dazu zu gleichen Anteilen.

Wie kann denn da einer einseitig kündigen wollen ? Man kündigt und der andere Eigentümer schaut in die Röhre ? Hat keine Einnahmen mehr ?

Das muss doch klar sein, das geht nie und nimmer. Man muss sich einigen.

MfG
duck313

Servus,

es geht hier nicht so sehr um gewerbliche oder Wohnungsmiete oder Pacht, sondern mehr um die Vertretung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegenüber Dritten.

Wenn es keinen vereinbarungsgemäß allein Vertretungsberechtigten gibt, vertreten immer alle Gesellschafter gemeinsam. Zwei von drei Gesellschaftern können die GbR dann nicht vertreten, d.h. auch keinen Vertrag für die GbR kündigen.

Schöne Grüße

MM