Hallo,
es geht um einen Gewerbe Mietvertrag in dem zwei gleichberechtigte Mietparteien eingetragen sind. Bei Antritt des Mietverhältnisses würde mit dem Vermieter mündlich vereinbart, dass beide Mietparteien jeweils die Hälfte der Miete direkt auf das Konto des Vermieters zahlen.
Das hatte zur Folge, dass ich meine Anteile bezahlt habe und mein Mitmieter über 13 Monate hinweg keine Miete gezahlt hat.
Bin ich jetzt für die offene Miete haftbar wenn bei meinem ex Mitmieter nichts zu holen ist oder hätte bei meinem Vermieter so etwas wie eine Meldepflicht mir gegenüber gegolten.
Da ich, wenn ich es früher erfahren hätte, dass mein Mitmieter keine Miete zahlen kann natürlich sofort aus dem Mietverhältnis ausgestiegen währe?
Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.
Beste Grüße
Hallo Johannes1111
leider kann ich dir bei dieser Sache nicht zuverlässig helfen, dennoch bin ich der Meinung:
Dein Mitmieter ist selbst für seine Mietschulden verantwortlich und wenn nun einmal nix zu holen ist muß dein Exvermieter gerichtlich einen „Titel“ gegen deinen EXmitmieter erwirken und kann dann darauf warten dass er irgendwann sein Geld bekommt.Ich würde nichts von dessen Schulden bezahlen - schließlich warst du nicht für die ganze Gewerbefläche verantwortlich.
Gute Nerven brauchst du auf jeden Fall.
Gruß samira carmen
Es tut mir doppelt leid, ersten bin ich kein Experte( hier kann nur ein
Fachanwalt ) helfen, und zweitens das ist eben das Dumme auch bei einer
GBR mfg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
In einem Mietvertrag ist es eigentlich immer so geregelt das jeder Gesamtschuldnerisch Haftbar ist.
Du hättest nicht wirklich aus dem Vertrag austreten können weil der Vertrag wohl über mehrere Jahre hinweg abgeschlossen wurde.
Tut mir leid das ich dir da keine Hoffnungen machen kann.
tut mir sehr leid, aber dabei kann ich Ihnen nicht helfen!