wie ist das eigentlich, wenn in einem Gewerbemietvertrag eine Heizkostenpauschale festgelegt ist? Gilt die auch für Sonn- und Feiertage oder gibt es eine Regelung die diese Tage ausschließt wenn sie nicht explizit im Vertrag geregelt sind?
wie ist das eigentlich, wenn in einem Gewerbemietvertrag eine
Heizkostenpauschale festgelegt ist? Gilt die auch für Sonn-
und Feiertage oder gibt es eine Regelung die diese Tage
ausschließt wenn sie nicht explizit im Vertrag geregelt sind?
Eine Pauschale regelt das Endgeld das zu zahlen ist. Die Regelung wann eine Leistung zu erbringen ist müsste an anderer Stelle im Vertrag geregelt sein.
Und wenn das nicht geregelt ist, also nur eine Heizkostenpauschale beschrieben ist, aber keine Wochentage ausgeschlossen werden, an denen die Leistung für die Pauschale erfüllt werden muss?
Es gibt also keine Regelung die sowas besagt wie „Die Heizanlage muss bei Gewerbemietverträgen an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden, solange im Mietvertrag nichts anderes beschlossen ist.“?
LG
axn
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