Hallo,
wir haben Gewerbemieter, bei denen häufig Rechtsanwaltskosten wegen z.B. Mietminderung, etc. anfallen.
Darf ich diese Kosten in der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegen?
LG iris
Hallo,
wir haben Gewerbemieter, bei denen häufig Rechtsanwaltskosten wegen z.B. Mietminderung, etc. anfallen.
Darf ich diese Kosten in der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegen?
LG iris
Hallo,
die Kosten können nicht im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.
Allerdings kann grundsätzlich eine Erstattungspflicht des Mieters in Bezug auf die Rechtsanwaltskosten entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn die Gründe der Beauftragung in seinem Verhalten bzw. seiner Person liegen und die Ursachen nicht bei Ihnen liegen. D. h. mindert er unberechtigt die Miete, kann eine Erstattnugspflicht vorliegen. Ihr Rechtsanwalt sollte Sie dementsprechen beraten.
Nein, natürlich nicht, aber beim Steuerjahresausgleich als Kosten angeben zur Minderung des Einkommens.
Wenn keine Mietminderung stattgefunden hat (weil nichtig oder falsch oder nicht möglich), können Sie dies den Mieter (aber nur diesen) zur Zahlung heranziehen wegen falschen Angaben bzw. Verlangen.
dies wäre eine eigenständig Forderung. Möglichst nicht mit den vertraglichen NK vermischen.
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. So hatte ich mir das auch gedacht…
LG iris
Hallo,
so habe ich das hier auch weitergegeben, war nur nicht sicher, ob ich Recht hatte.
Vielen Dank für die Antwort!
Lg iris
Hallo,
wir haben Gewerbemieter, bei denen häufig Rechtsanwaltskosten
wegen z.B. Mietminderung, etc. anfallen.Darf ich diese Kosten in der Betriebskostenabrechnung auf den
Mieter umlegen?
Hallo,
ganz klares NEIN!
Grüße, Zita
LG iris
Hallo,
vielen Dank für die Antwort!
LG iris
Hallo Iris,
diese Kosten sind normalerweise nicht in der Nebenkostenabrechnung umlagefähig. Die müsst Ihr einklagen.
Allerdings sind Gewerbemietverträge immer etwas Individuelles. Solltet Ihr im Mietvertrag so eine Klausel implementiert haben, dann würd ich’s einfach mal versuchen.
Guten Rutsch
Weschdl
Hallo,
danke für die Antwort - ich denke, wir lassen das im Notfall unseren Anwalt machen ;o)
LG iris
Wird wohl das Beste sein.
Guten Rutsch!
Hallo,
hier kann ich Ihnen leider nicht genau weiterhelfen. Allerdings würde ich vom Gefühl her sagen, dass man das nicht in der Betriebskostenabrechnung ansetzen darf. Es handelt sich hierbei ja nicht um Kosten, die für den Betrieb des Gebäudes anfallen, sondern vielmehr um Kosten, die Ihnen, entschuldigen Sie wenn ich das so direkt sage, entstehen, weil Sie juristisch selbst keine Ahnung haben, die Mietminderung für ungerechtfertigt halten o.ä. Das ist doch nicht Problem des Mieters…
Hier finden Sie eine Aufstellung der Kostenarten, die Sie auf Ihre Mieter umlegen dürfen:
http://www.hausblick.de/abrechnen-haus-verwaltung/12…
Gruß
hausblick