Gewerbemietrecht

Hallo!

Vor 18 Monaten habe ich Büroräume angemietet, das Mietverhältnis soll nun beendet werden. Der Mietvertrag ist ein Formularvordruck, an welches angeheftet ein weiteres maschinengeschriebenes Blatt geheftet ist, was extra zu unterschreiben war. Auf diesem steht u.a.: "Die Räume werden in völlig neurenoviertem Zustand übernommen und sind bei Beendigung des Mietverhältnisses ebenso neurenoviert (weiß) herauszugeben."Ansonsten sind normale Schönheitsreparaturen vereinbart.
Die Wände sind nun gestrichen, der Vermieter verlangt nun aber, daß sämtliche Türrahmen und Türen abgeschliffen und lackiert werden sollen.
Muss ich das machen? Ich habe von Urteilen gehört, wo die Renovierungspflicht auf 5 Jahre beschränkt wurde, gilt das auch bei Gewerbemietverträgen?

Besten Dank

Ingschi

Hallo Ingschi,

so, ohne mich momentan weiter einzuarbeiten (keine Zeit) nur ein-zwei kleine Hinweise.

Auf diesem steht u.a.: "Die Räume werden
in völlig neurenoviertem Zustand übernommen…

So, da steht mit anderen Worten „der Zusand ist WIE!!! neurenoviert´“

und sind bei
Beendigung des Mietverhältnisses ebenso neurenoviert (weiß)
herauszugeben.

dann steht da mit anderen Worten " …genau so wie er war, nur NEURENOVIERT!!!"

So, sollten deine Rahmen nun vermackt, vergilbt (Kettenraucher) oder sonstwas sein, hast du sie natürlich neu zu renovieren (nach Vertrag). Nix von wegen allgemeiner Gebrauch wie z.B. bei Teppichböden in Privatwohnungen.

der Vermieter verlangt nun
aber, daß sämtliche Türrahmen und Türen abgeschliffen und
lackiert werden sollen.

Nun ja, Zusatz, muß ja nicht direkt abschleifen sein, oftmals, je nach Zustand, reicht auch ein anschleifen und anschl. lackieren.

Muss ich das machen? Ich habe von Urteilen gehört, wo die
Renovierungspflicht auf 5 Jahre beschränkt wurde, gilt das
auch bei Gewerbemietverträgen?

Aus dem Bauch heraus sag ich erst einmal nein.
gewerblich Mietverträge unterscheiden sich gewaltig von Privaten (Kündigungsfristen, Umsatzsteuer auf Pacht etc.)
Die Frage ist hierbei vielmehr inwieweit der geschlossenen Vertrag gegen die guten Sitten verstößt.
M.E. nach gar nicht.
Gruß
der Alex

hi,
die frage kann ich dir zwar nicht beantworten kann dir nur sagen was mir passiert ist.
Ich hatte einen Gewerbemietvertrag mit einer sehr kurzen Kündigungszeit, Alles ging einige jahre gut, ich habe Umbauarbeiten gemacht im Innenraum und auch auf der Außenanlage. Mein Vermieter hat dann dieses Gebäude sammt Außenanlagen verkauft, die ich bautechnisch verändert habe.
Nachdem er nicht so ganz fair zu mir war dachte ich mir, daß man doch nicht was investieren muß um es dann da zu lassen.
Kurzerhand habe ich die ganze Außenanlage wieder abreißen lassen. kostete zwar was, aber das war es mir wert! wie kann der denn was verkaufen was er gar nicht gemacht hat? tztztz…
Habe die Räume übergeben wie empfangen, wenngleich vieles besser war. ich habe mich gefreut über seinen Ärger und darüber, daß sich der „Käufer“ verarscht fühlte…lautlach*
Diese bauteile die dort wegkamen habe ich verschenkt und freue mich heute noch darüber!

schmunzel
Aniko