Gewerbemietvertrag

Liebes Board anbei mal ein Fall, der mir etwas schwierig erscheint.
Es wird alles sehr detailliert geschildert, damit evtl Ansätze zur vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages aufgegriffen werden können.
Vielen Dank vorab.

Es sind Büroräume angemietet worden von BÜrogemeinschaft xy am 01.04.2003. Laufzeit des Mietvertrags zehn Jahre, also bis zum 01.04.2013 (bzw. 31.03.2013).
Das Gewerbe wird abgemeldet am 01.07.2009. Monatswarmmiete = 1026 Euro für 100 qm.
Fragen:

  1. Wird der Mietvertrag nicht automatisch aufgehoben sobald das GEwerbe abgemeldet ist?
    2.Sind 10 Jahresverträge im gewerblichen Bereich überhaupt zulässig?
  2. Es sind schon 3 potentielle Nachmieter vor Ort gewesen, es scheiterte doch jedesmal am Vermieter, denn im ersten Gespräch mit dem Büro Xy waren die Leute sehr interessiert.
    4.Welche Möglichkeiten gibt es den Vertrag vorzeitig zu beenden.?
    De rVermieter will die Räume weder renovieren noch sonstiges…das sagt er den potentiellen Nachmieteren jedes mal.
  3. Es war eine großer Empfangsraum vorhanden, dieser ist vom Vermieter so umgebaut worden , das der Eingang zu einem unserer Büros deutlich unattraktiver geworden ist.
    Man muss sich vorstellen das der Empfangsraum ca. 30 qm gross ist und dort ist vom Vermieter nun ein ca 8 qm grosser Kasten aus Holzplatten installiert worden, der erstens nicht sehr schön aussieht und zweitens eine Menge Platz wegnimmt.
  4. Des weiteren ist es ein altes Holzgebäude, welches der Meinung von Büro Xy nach bereits schimmelt. Ausserdem wurde nachträglich ein 30 cm Durchmesser Loch in eine Ecke rechts im Büro gehauen, um eine Solaranlage zu installieren.

So dies waren alles die Fakten.
Ich hoffe Ihr habt eine Möglichkeit für Bürogemeinschaft XY aus Ihrem Mietvertrag raus zu kommen.

Vielen Dankund lieben Gruß an alle

Sebastian

Hi,

Es sind Büroräume angemietet worden von BÜrogemeinschaft xy am
01.04.2003. Laufzeit des Mietvertrags zehn Jahre, also bis zum
01.04.2013 (bzw. 31.03.2013).

Hmm, von Vorteil wäre es, sich die Räume als M mit jährlicher Option zur Kündigung in den MV zu schreiben.

Das Gewerbe wird abgemeldet am 01.07.2009. Monatswarmmiete =
1026 Euro für 100 qm.

ES ist kein Gewerbe/-schein nötig um Gewerberäume zu mieten etc.

Fragen:

  1. Wird der Mietvertrag nicht automatisch aufgehoben sobald
    das GEwerbe abgemeldet ist?

Nein, ein abgemeldetes Gewerbe hat keinen einfluß auf die Vertragslage.

2.Sind 10 Jahresverträge im gewerblichen Bereich überhaupt
zulässig?

Die Vertragsfreiheit in der Gewerbebrache ist deutlich freier. Imho ist dies zulässig.

  1. Es sind schon 3 potentielle Nachmieter vor Ort gewesen, es
    scheiterte doch jedesmal am Vermieter, denn im ersten Gespräch
    mit dem Büro Xy waren die Leute sehr interessiert.

Ob ein M-Ineressent wirklich interesse hatte, kann nicht an den Worten abgelesen werden, sodern an der Unterschrift im MV.

4.Welche Möglichkeiten gibt es den Vertrag vorzeitig zu
beenden.?

Private Insolvenz, bzw. auch die Androhung bim VM. Der VM könnte so trotz MV auf seiner Miete usw. sitzenbleiben. die Motivation zur weitern Vermietung könnte deutlich zunehmen.

Untervermieten, soweit es im MV erlaubt ist.

De rVermieter will die Räume weder renovieren noch
sonstiges…das sagt er den potentiellen Nachmieteren jedes
mal.

Das wäre doch wenigstens ehrlich. Kann der VM, ist ja auch sein Eigentum. Solange aber vermietet ist, sollte der M das sagen in den gemieteten Räume haben.

  1. Es war eine großer Empfangsraum vorhanden, dieser ist vom
    Vermieter so umgebaut worden , das der Eingang zu einem
    unserer Büros deutlich unattraktiver geworden ist.

Ist dieser Raum mitvermietet?
Wenn dies geschäftsschädigend ist, auf Unterlassung drängen.

Man muss sich vorstellen das der Empfangsraum ca. 30 qm gross
ist und dort ist vom Vermieter nun ein ca 8 qm grosser Kasten
aus Holzplatten installiert worden, der erstens nicht sehr
schön aussieht und zweitens eine Menge Platz wegnimmt.

s.o.

  1. Des weiteren ist es ein altes Holzgebäude, welches der
    Meinung von Büro Xy nach bereits schimmelt.

Ja, etwas findet sich immer. Es darf beim VM Abhilfe verlangt werden…wenn es so im MV vereinbart wurde.

Ausserdem wurde
nachträglich ein 30 cm Durchmesser Loch in eine Ecke rechts
im Büro gehauen, um eine Solaranlage zu installieren.

Hat der M denn seine Zustimmung dazu gegeben?

vlg MC

Hallo Mc Leo,
vielen dank für die Antwort, allerdings war diese wenig hilfreich…Ich hätte mir eine Argumentation aus Sicht des Mieters gewünscht…um eventuelle L+ücken aufzuzeigen…
danke trotzdem…
weitere Hilfe unbedingt erforderlich :wink:

Hallo Mc Leo,
vielen dank für die Antwort, allerdings war diese wenig
hilfreich…Ich hätte mir eine Argumentation aus Sicht des
Mieters gewünscht…um eventuelle L+ücken aufzuzeigen…

Ich fand die Antwort sehr hilfreich, zu jedem Punkt wurde eine Einschätzung abgegeben.
Eine sehr wichtiger Tip für die Verhandlungen wurde dir auch gegeben.
Alles andere ist die Rechstlage, und da wird man es nun mal hinnehmen müssen…

danke trotzdem…
weitere Hilfe unbedingt erforderlich :wink:

Grüße