Gewerbemietvertrag

Liebe/-r Experte/-in,Im Dezember 2008 habe wir ein
Laden gemietet um dort Bücher zuverkaufen.
Am 1.3. 2009 war die eröffnung und es ließ sich alles gut an bis—aus dem Nachbarlichen Internetcafe eine Trinkerhalle wurde.
Vor einiger Zeit versammelten sich dort bis zu 20 Personen zum gemeinschaftlichen saufen.
Pöbeleien, Krach und Geschrei den ganzen Tag über.
Da diese Personen sich direkt vor unseren Laden aufhielen bliebe uns die Kunden weg.
Nach einigen Polizeieinsätzen sind die Trinker jetzt in der Trinkhalle und die Außenkonzession ist der Betreiber auch los.
Was bleibt sind Drohungen und Beleidigungen.
Wir möchten aus dem Mietvertrag raus (5 Jahre wurde uns draufgedrückt)
Ist das durch eine (fristlose) oder fristgerechte
Kündigung mögliche.
Der Vermieter scheint auf Vertrags erfüllung zu bestehen
Danke im voraus
Gert

Hallo Gerd, meiner Meinung nach gibt es viele Fragen. Ist es ein Vermieter, ein geteiltes Ladenlokal, etc.
Als aller erstes würde ich auf normale Basis mit dem Vermieter sprechen. Auch Aufgrund der Vorkommnisse könnte man den Betreiber der Trinkhalle verklagen, immer voraus gesetzt er hat etwas. Beweis ist ja schon das Amtliche Handeln. Ich denke es ist ein guter Gewerbemietrechtsanwalt gefragt, aber Vorsicht, nicht jeder dieser Fachleute ist auch gut.
Ich habe auch Leidvoll erfahren müssen, dass es schwarze Schaafe gibt.
Z.B. wäre bei einer GmbH auch eine Art Pleite möglich. Oder aber Ihr zahlt einfach zwei Mieten nicht und seit auch raus. Es kommt dann auch darauf an, wie euer Ladenlokal weiter vermietet werden kann. Denn der Vermieter kann bei Nichtzahlung der Mieten fristlos kündigen und euch für die fünf Jahre Haftbar machen, vorraus gesetzt, das ladenlokal wird nicht vermietet. Tricks gibt es genug, also sprecht den Vermieter in Ruhe an und versucht euch zu einigen, aber Vorsicht bei Unterschriften und Erklärungsabgaben. Vielleicht kommt er auf euch zu und es gibt eine Mieterleichterung.
Sollte der Vermieter auch die Trinkhalle vermieten, bleibt euch der Weg zur Abmahnung und natürlich gegen die Bedrohungen vorzugehen. Ich denke es wäre hier dann der Mieterschutz, Erfüllungsanspruch aus dem Mietvertrag nicht erfüllt.
Ein Tipp, für jede Mietminderung wegen Sach- und Rechtsmängel, wie z.B. die nach Vertragsschluß aufkommende Störung eures Betriebes immer daran denken, dass der Anspruch auf Erfüllung § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB (Einrede des Nicht erfüllten Vertrages heißt dann i.V.m. § 320 BGB) neben dem Anspruch auf Minderung § 536 a,b,c oder d BGB besteht.
BGH Rechtssprechung beachten.
Ein letzter Tipp: Nur wer sich selber informiert, weiß auch worum es geht! Auch wenn man noch soviel Vertrauen zum Anwalt hat! Nehmt euch die Zeit und lest die Rechtssprechungen zu euren Themen.
Meiner Meinung nach geht es hier um folgende Paragraphen: § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 536a, b, c oder d BGB, § 320 BGB, § 812 BGB, § 823 BGB, § 826 BGB!
Die Sonne sieht erst, wenn der Dunst zerrinnt!
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich keine Rechtsberatungen ausführe oder anbiete und nur meine Erfahrungen weiter gebe.
Sollten noch Fragen sein, bitte eine genaue Umschreibung der Mietvertragsmodalitäten, beider Geschäfte usw.
Mit freundlichen Grüßen
Robert

Hallo, ein weiteres Problem ist das der Vermieter ein RA ist, der als Testamentsvollstrecker für eine Erbeingemeinschaft drei Häuser verwaltet.
Er will immer irgendwelche Beweise obwohl hier alles schon durch Polizei und Presse und Nachbarn dokumentiert ist. Er ist Fachanwalt für Versicherungsrecht, von Immobilien hat er keine Ahnung, Mieter warten z. B. schon seit 5 Jahren auf Nebenkostenabrechnung.
Unser derzeitiger Laden KANN nach dem Ganze Theater hier so schnell nicht wieder vermietet werden.
zu mindest so lang der Nachbar seine Gaststääte betreiben kann.
Hinzu kommt das der Keller den wir mit gemietet haben Nass ist, richtig Nass, es fließt ein kleines Rinsal wenn es Regnet.
Wie sieht es mit einer 3 Monatigen Kündigungsfrist aus, oder Abstandszahlung an die Erbengemeinschaft
Grüßle

Ich glaube nicht, dass ein Rechtsanwalt keine Ahnung vom BGB hat. Egal welches Fachgebiet er ausführt. Das BGB ist dass einmal eins!
Was Ihr machen sollt kann ich euch weder Raten noch sagen. Ich führ meine Situation habe jetzt deutlich reagiert. Das wird sehr weh tun, lieber Olaf! Es wird dir kein Schuh mehr passen!
Vertrag wird Vertrag sein. Aber in wie weit hier eine Nutzungsveränderung oder -verschlechterung aufgetreten ist, kann ich ohne genauere Details nicht berichten. Mit dem Keller ist ein deutliches Indiz für § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB, nur wenn es vorher bekannt war, also euch, dann liegt es wieder etwas anders. Ist der Schaden während der Mietzeit aufgetreten, dann solltet Ihr dem Vermieter bescheid sagen und dass schriftlich! Aber Vorsicht, wenn es vorher schon gelaufen ist, oder der Keller nur Abstellraum ist, dann gilt eine andere Minderungsquote! Abstandszahlungen, dagegen hat kein Vermieter etwas, besser als Totalausfall! Dass er Beweise haben will ist doch klar.
Mein Hinweis, versetzt euch immer in die Lage des anderen, also des Vermieters!
Ein normaler ehrlicher Vermieter dem ist sein Vermietungsobjekt heilig, also wird er sofort reagieren. Ein Verwalter könnte anders argumentieren und reagieren, dass kommt immer auf den Menschen an. Also Telefon in die Hand und Termin machen, tacheles reden und vorher rechtlich und gesetzlich informieren.
Es ist alles meistens einfach, nur wenn der Vermieter nicht oder schleppend nicht will, dann führt kein Weg an einem Spezialisten vorbei.
Ich kann nur meine Erfahrungen schreiben, aber bitte dass ist kein Freibrief für irgendwelche Handlungen! Es muss immer alles auf den Tisch gelegt werden, erst dann kann ein Fachanwalt reagieren, oder ich könnte einen Tipp geben.
Was habt Ihr für eine Firma? GmbH, GBR, oder?
Welchen Mietvertrag, oder Minderungspassus?
Ist es ein Vermieter, nur euer und die Gaststätte hat einen anderen Vermieter? Dass sind wichtige Bestandteile, danach und nach einigen anderen Fragen kann man vielleicht was sagen!?! Eine kleine Einschätzung, oder einen Hinweis geben, aber keinen rechtlichen Rat!
Den Mietvertrag könnt Ihr mal unter 0221/5008167 faxen! Bitte keine 50 Seiten! Seit Ihr Rechtschutz versichert, habt Ihr Geld für einen Rechtsstreit? Könnt Ihr es euch leisten den Laden aufzugeben? Keine Angst vor einem Rechtsstreit oder Privatinsolvenz? Ihr seht es gibt viele Wege Geld zu sparen, normal zu reden, oder aber Kriege zu führen.
Schöne Grüße aus Köln