Gewerbemietvertrag

Wir möchten einen Gewerbemietvertrag mit einer GmbH schließen,und würden Fragen,da es sich um eine Neugründung der GmbH handelt,ob wir auch die Geschäftsführer als Vertragspartner eintragen sollen.
Wir sind die Vermieter.
Falls ja,genügt es,daß wir die Vertragspartner wie folgt bezeichnen?
Vertragspartner 1: GmbH
Vertragspartner 2: Geschäftsführer I als natürliche
Privatperson
Geschäftsführer II als natürliche
Privatperson
Vertragspartner 3: Vermieter

Hallo, kann leider nicht helfen

Hallo lookforhelp01,
die vorgehensweise ist nicht schlecht. Ich weis allerdings nicht ob ein Recht darauf besteht. Wenn die geschäftsführer so abschliesen ist dies auf jeden Fall nicht schlecht.
greba

In jedem Falle sollten Sie bei solchen neuen Haftungsbeschränkten Gesellschaften ohne bewertbare finanzielle Historie den geschäftsführenden Gesellschafter und falls weitere Gesellschafter vorhanden sind, auch diese persönlich mitverpflichten. Der Vertrag wird dann mit der GmbH unn den übrigen als gesamtschuldnerisch Haftende unterzeichnet. Wird dies aus Gründen der steuerlichen Transparenz verwehrt, können die neben der GmbH genannten hilftsweise als Bürgen mitverpflichtet werden. Eine weitere „Spielart“ wäre die Möglichkeit, den Vertrag mit den natürlichen Personen abzuschließen und diesen zu gestatten, an die GmbH unterzuvermieten. -Alles gut und alles denkbar! -

das ist nix brauchbares für das finantamt der mieterin. besser den GF als bürgen für die mieterin haften lassen. boch besser die gesellschaftger der gmbh.

Hi
ja reicht vollkommen aus . wichtig dabei erscheint mir der Zusatz „Geschäftsführe als natürliche Vertragsperson“ da hier auf das privatvermögen zugegriffen werden kann.
gruß Peter