Gewerbemietvertrag für Wohngemeinschaft gekündigt

Hallo Ihr da draußen!

Wir haben ein Problem und hoffen, Ihr könnt uns vielleicht weiterhelfen.

Unser Vermieter hat uns gekündigt. Die Hauptmieter unserer 6er-WG haben damals einen Gewerbemietvertrag unterschrieben, in dem die Kündigung von Vermieterseite zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr vorgesehen ist, sofern er drei Monate vorher Bescheid sagt. Dieser Zeitpunkt ist gekommen und er hat uns gekündigt. Außerdem steht in diesem Gewerbemietvertrag drin, die Wohnung sei „zur Nutzung als Wohngemeinschaft mit maximal 6 Personen“ bestimmt.
Im Prinzip sagt ja schon dieser Satz, dass der Vermieter weiß, dass es sich hier nicht um ein Gewerbe handelt.
Reicht das aus um nachzuweisen, dass er nur einen Gewerbemietvertrag gemacht hat, damit wir unseren Mieterschutz nicht in vollem Umfang genießen können?
Ist es dann nicht faktisch ein Wohnraummietvertrag?
Ist die Kündigung dadurch anfechtbar?

Ich hoffe, uns kann jemand helfen.
Danke aus Berlin!
Thorsten

Hallo, leider kann ich zu diesem Problem keine Aussage machen.
Gruß Greba

Hallo, kann leider nicht helfen.

Hallo Ihr da draußen!

Wir haben ein Problem und hoffen, Ihr könnt uns vielleicht
weiterhelfen.

Unser Vermieter hat uns gekündigt. Die Hauptmieter unserer
6er-WG haben damals einen Gewerbemietvertrag unterschrieben,
in dem die Kündigung von Vermieterseite zu einem bestimmten
Zeitpunkt im Jahr vorgesehen ist, sofern er drei Monate vorher
Bescheid sagt. Dieser Zeitpunkt ist gekommen und er hat uns
gekündigt. Außerdem steht in diesem Gewerbemietvertrag drin,
die Wohnung sei „zur Nutzung als Wohngemeinschaft mit maximal
6 Personen“ bestimmt.
Im Prinzip sagt ja schon dieser Satz, dass der Vermieter weiß,
dass es sich hier nicht um ein Gewerbe handelt.
Reicht das aus um nachzuweisen, dass er nur einen
Gewerbemietvertrag gemacht hat, damit wir unseren Mieterschutz
nicht in vollem Umfang genießen können?
Ist es dann nicht faktisch ein Wohnraummietvertrag?
Ist die Kündigung dadurch anfechtbar?

Ich hoffe, uns kann jemand helfen.
Danke aus Berlin!
Thorsten

Hi
was ist ein „Gewerbemietvertrag“ der Gesetzgeber kennt als rechtsgrundlage eigentlich nur den Mietvertrag und den pachtvertrag. Letztere ist eigentlich das gleiche wie Miete jedoch mit einem grundlegenden Unterschied, dem „Fruchtgenuss“. Das bedeutet das ihr aus dem Objekt gewinn erzielen dürft. z.B. Büro. Der Standort begründet das dort Leute hingehen und durch den Vorteil des Standortes Geschäfte machen. Zudem hat Miete einen sozialen Karakter. Das bedeutet das der Mensch der darin lebt geschützt ist ein Dach über dem Kopf zuhaben zu erkennen an dem asymetrischen Kündigugsschutz (Vermeiter muss bei Kündigung die dauer des Mietvertrags anrechnen , Mieter hat immer 3 Monate Kündigungsfrist).
mfg Peter

frag eureren vermieter, ob er mag, dass ihr zu bauordnungsamt geht und dort den mv zeigt? folge für ihn könnte sein, dass er seine kiste brandschutz- und fluchtwegemäßig recht aufwending umgestalten lassen müssten, wenn er tatsächlich darauf bestünde, dass es sich bei dieser mietsache um einen gewerbemietvertrag handelt. im anschluss lasst euch von ihm bestätigen, dass es ein irrtum war und der mv ein wohnraummietvertrag ist. kommt er euch dämlich, bringt den mv zum bauordnungsamt und geht zu polizei, erstatet anzeige gegen ihn wegen arglistiger täuschung - mit der anzeige sollte ihr nicht drohen-das ist strafbar. allenfalls könnt ihr sagen, dass ihr die staatsanwaltschaft prüfen lassen werdet, ob sein verhalten evtl. strafbar ist.