Seit 25 Jahren werden verschiedene Kleingewerbe in einem Hinterhof mit sozialen Mieten betrieben. Die Verträge sind dieses Jahr ausgelaufen und sämtliche Mieter haben die Kündigung für 2019 bekommen.
Ist solches Vorgehen üblich, bevor neue Verträge zum Mietspiegeltarif angeboten werden?
Die Vermieter hüllen sich in Schweigen.
Danke für Antworten
Gewerbemietverträge werden in der Regel, wie auch bei Euch, auf Termin geschlossen. Wenn sie ablaufen, laufen sie halt ab. Mieterschutz wie bei Mietwohnungen gibt es nicht, auch wenn das für manchen bitter ist.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es einen Mietspiegel nur für Wohnungen, nicht für Gewerbe. Die im gewerblichen Bereich üblichen befristeten Verträge laufen mit Fristerreichen aus und müssen von keiner Partei gesondert gekündigt werden. Üblicherweise laufen Verträge bis zu einem bestimmten Tag.
Es steht dem Vermieter frei, vor Vertragsablauf einen neuen Mietvertrag anzubieten, nicht zu verlängern. Der Gewerbemieter sollte rechtzeitig vor Vertragsablauf sein Interesse an einem neuen Mietvertrag kundtun, aber das entbindet ihn nicht, fristgerecht das Mietobjekt zu räumen, falls der Vermieter keinen neuen Vertrag anbietet. .