Hallo,
wir haben bei „Alster-Terrain“ = „Elbterrain“ in Hamburg einen Privatwohnung für unseren Sohn und zwei Freunde gemietet, damit er dort ein längeres Praktikum machen kann. Es war schwierig, in Hamburg etwas zu finden.
- Es gab einen Mietvertragsentwurf vom Makler, der mir zugesendet wurde, das ist aber nicht der endgültige Vertrag gewesen, den mein Sohn dann vor Ort zur Unterschrift vorgelegt bekam, was er (unerfahren) dann mit meiner Vollmacht unterschrieb…
- Im Vertrag stand als Überschrift „Mietvertrag für Kontore, gewerbliche Räume und Grundstücke“
Was wir noch nicht wussten: damit trickst der Vermieter das freundliche Mietrecht für Privatleute aus, und es gilt ein strengeres Mietrecht wie zwischen richtigen Kaufleuten. - Im Vertrag steht: „… endet mit dem Ablauf des Kalendervierteljahres, zu dem der Vermieter oder Mieter die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten ausgesprochen hat. Ein Kündigung ist frühestens ab dem 1.10.2015 zulässig“
Ich habe am 19.9.15 ein Schreiben dort gehabt, dass wir zum 31.3.16 kündigen, das wurde zurückgewiesen und der neue Termin soll 30.6. sein, was bei uns aber nicht geht.
Begründung: Man darf laut Vertrag keine „Kündigungserklärung“ vor 1.10. abgeben (ich habe also zu früh gekündigt), und selbst wenn man genau pünktlich zum 1.10. kündigt, dann sei es einen Tag zu spät für das Quartal! Wen es interessiert, ich habe die Unterlagen eingescannt vorliegen.
Ist das rechtmäßig? Wir fühlen uns ziemlich betrogen: damit rechnet doch niemand, jeder denkt doch an die Karenzzeit von zwei oder drei Werktagen zum Monatsanfang, wo man noch kündigen kann.
- Außerdem haben wir Ärger mit der Stromrechnung: offenbar wurde bei Übergabe der Zähler nicht abgelesen, und jetzt müssen wir weit über Tausend Euro nachzahlen, die wohl zum Vormieter gehören, der vielleicht absichtlich falsch abgelesen hat: wir haben gar nicht so viele Geräte um auf einen Dauerverbrauch von 1 Kilowatt zu kommen. Jetzt wo unter unserer Kontrolle abgelesen wurde, ist der Verbrauch nur etwa 50 Euro pro Monat, und das ist plausibel (7 kWh am Tag).
Ich habe schon einen Anwalt gefragt, und die Geschichte mit dem Kündigungstermin ist tatsächlich für Gewerbemietverträge ein Graubereich, wo nicht ganz klar ist, ob es nicht doch Bestand hat.
Ein Gewerbe ist es jedoch sicher nicht, weil wir ja überhaupt keine Gewinnerzielungsabsicht haben, denn ich bin ja nur als Hauptmieter aufgetreten, weil unser SOhn sonst keine Chance gehabt hätte.
5. Natürlich gibt es nun überzogene Forderungen zur Renovation: wir sollen in der Altbauwohnung zusätzlich zu den Wänden und einer uralt-Duschkabine, die defekt ging, und die wir auf eigene Kosten erneuert haben, auch gleich noch alle Fenster und Türen und Heizungen neu steichen, wirklich lächerlich
Tipps:
- Strom-- und Wasserzähler unbedingt bei EInzug ablesen
- Keinen Gewerbemietvertrag unterschreiben
- Kündigungstermin: Achtung bei merkwürdigen Formulieren unbedingt nachfragen und klarer reinschreiben
- Unbedingt Fotos vom Zustand beim Einzug anfertigen
- Schlüsselübergabe unter Zeugen zur Bürozeit, Fotokopie der Schlüssel vor Übergabe.
- Anwalt vor Ort nehmen: diese Firma ist z.B. schon sehr bekannt (wir waren von auswärts wussten das nicht) und hat gleichzeitig etwa zwei Dutzend ! Streite vor Gericht laufen !!!
Frage: hat jemand in einem ähnlichen Fall Erfahrungen gesammelt, z.B. mit derm Kündigungtermin wie oben beschrieben?
Forenbetreiber: ich kann alles schriftlich belegen, bitte auf keinen Fall löschen, damit potentielle Neumieter vor diesen meiner Ansicht nach krummen Tricks gewarnt sind.