Ich habe folgende Frage-kann man einen auf 1 Jahr befristeten Gewerbemietvertrag kuendigen wenn man die Aufstellung der Betriebskosten, welche im Vertrag als Vertragsbestandteil deklariert sind, nie erhalten hat und nicht weiss was eigentlich an Betriebskosten abgerechnet wird? Was passiert wenn man die Kaution, welche im Vertrag als Barkaution bei Uebergabe gefordert wird, jedoch nicht gefordert wurde bei der Uebergabe sondern erst 1 Woche spaeter ein Kautionssparbuch? Muss man dieses dann anlegen und was passiert wenn man gar keine Kaution zahlt?Vielen Dank im Vorraus!
Ich habe folgende Frage-kann man einen auf 1 Jahr befristeten Gewerbemietvertrag kuendigen wenn man die Aufstellung der Betriebskosten, welche im Vertrag als Vertragsbestandteil deklariert sind, nie erhalten hat und nicht weiss was eigentlich an Betriebskosten abgerechnet wird?
Nein ist kein Grund zur außerordentlichen Kündigung.
Die Aufstellung der Betriebskosten steht i.ü. frei zugänglich im Netz > Betriebskostenverordnung - davon nicht erfasste Kosten sind keine umlegbaren Betriebskosten
Was passiert wenn man die Kaution, welche im Vertrag als Barkaution bei Uebergabe gefordert wird, jedoch nicht gefordert wurde bei der Uebergabe sondern erst 1 Woche spaeter ein Kautionssparbuch? Muss man dieses dann anlegen und was passiert wenn man gar keine Kaution zahlt?
???