Gewerbemietvertrag: Mietdauer + Kündigung

Hallo,

mal angenommen, ein Vermieter besteht auf einen 3-Jahres-Mietvertrag für ein Ladenlokal, ohne die Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Kommt man aus diesem Vertrag dann nicht mehr raus, wenn der Laden nicht läuft? Bzw. muss man auch dann noch für die Restzeit Miete zahlen, wenn man den Laden wieder aufgeben muss und er keinen anderen Mieter findet? Ist so etwas üblich und seriös bei Gewerbemietverträgen?

Danke und Gruß,
lisc

Hallo,

bei Gewerbemietverträgen gelten die Vereinbarungen. Da heisst es einen Nachmieter suchen oder Insolvenz anmelden.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die schnelle Antwort!

Aber die Möglichkeit, ggf. einen Nachmieter zu stellen, der den Vertrag übernimmt, bleibt bestehen? Oder nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist? Könnte der Vermieter einen evtl. Nachmieter ablehnen, ohne triftige Gründe?

Gruß,
lisc

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die schnelle Antwort!

Aber die Möglichkeit, ggf. einen Nachmieter zu stellen, der
den Vertrag übernimmt, bleibt bestehen? Oder nur, wenn dies
ausdrücklich vereinbart ist? Könnte der Vermieter einen evtl.
Nachmieter ablehnen, ohne triftige Gründe?

Hallo,

muss selbstverständlich vereinbart sein.

Grüsse Günter

Gruß,
lisc

Hallo,

mal angenommen, ein Vermieter besteht auf einen
3-Jahres-Mietvertrag für ein Ladenlokal, ohne die Möglichkeit
den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Kommt man aus diesem
Vertrag dann nicht mehr raus, wenn der Laden nicht läuft? Bzw.
muss man auch dann noch für die Restzeit Miete zahlen, wenn
man den Laden wieder aufgeben muss und er keinen anderen
Mieter findet? Ist so etwas üblich und seriös bei
Gewerbemietverträgen?

Danke und Gruß,
lisc

Hallo,

bei Gewerbemietverträgen gelten die Vereinbarungen. Da heisst
es einen Nachmieter suchen oder Insolvenz anmelden.

Gruss Günter