Gewerbemietvertrag, Mieter geht nicht raus

Guten Tag,

der Mieter einer Gewerbeimmobilie hat einen Mietvertrag bis zum 30.03.2012. Bei Gesprächen mit dem Vermieterging der Mieter jedoch von einer Verlängerung des Vertrags nach dem 30.03 aus.
Der Vertrag wurde nicht verlängert und der Mieter sollte bis zum 30.03.2012 das Objekt verlassen.
Nun ist der Mieter immernoch in der Immobilie, zahlt auch ganz normal die Miete und Nebenkosten an den Vermieter. Der Vermieter will ihn aber schnellstmöglich aus derm Objekt, da dieses schon an einen anderen Mieter versprochen ist.

Was kann der Vermieter in diesem Falle tun?

Vielen Dank

Hallo,

ohne die näheren Umstände zu kennen, wäre zu prüfen ob sich das Mietverhältnis nach § 545 BGB verlängert hat.

http://dejure.org/gesetze/BGB/545.html

Gruß

Joschi

Guten Tag,

der Mieter wurde wenige Tage (unter 14 Tage) gefragt wann er denn das Objekt nun verlassen würde. Dieser argumentierte mit der schwierigen Suche nach einem neuen Objekt.

Somit dürfte der § 545 BGB nicht in Kraft getreten sein.

mfg

Nun ist der Mieter immernoch in der Immobilie, zahlt auch ganz
normal die Miete und Nebenkosten an den Vermieter. Der
Vermieter will ihn aber schnellstmöglich aus derm Objekt, da
dieses schon an einen anderen Mieter versprochen ist.

Was kann der Vermieter in diesem Falle tun?

Räumungsklage erheben?

Hallo,

dies ist leider nicht klar erkennbar.

Was steht denn im Mietvertrag zu diesem Thema,
bzw. wurde dem Mieter fristgerecht gekündigt.

Gruß Merger

Guten Tag,

im Vertrag steht zu diesem Thema nichts.

Der Vertrag ist ausgelaufen (zum 30.03.2012).

mfg

Hallo,

Guten Tag,

im Vertrag steht zu diesem Thema nichts.

Der Vertrag ist ausgelaufen (zum 30.03.2012).

Wenn im Vertrag nichts steht, wie kommt man dann auf die Idee,
dass der Vertrag zum 30.03.2012 endet ?

Gruß Merger

Guten Tag,

im Vertrag steht nichts zum Thema „Ablauf nach Vertragsende“ oder „Vorgehen bei Nichträumung der Immobilie“. Das meine ich damit. Natürlich steht im Vetrag dass Dieser bis zum 30.03.2012 gilt.

mfg