Lt. Gewerbemietvertrag wird eine Lagerhalle + eine Wohnung vermietet.
Lt. Nebenkostenabrechnung fallen nun u.a. Kosten für die Müllentsorgung und Wasser, Abwasser an. Die Berechnung fällt auf die Gesamtfläche für Lagerhalle + Wohnung.
Die Mieterin weigert sich nun, die Kosten für die ganze Fläche zu zahlen, da sie die Lagerhalle nur zum Unterstellen der Pkw´s nutzt und hier kein Müll anfällt oder etwa Wasser zum Waschen der Autos (was ohnehin nicht gestattet ist) etc.
Ist das richtig?.
Darf nur die Fläche der Wohnung für die Kosten der Müllgebühr, Wasser, Abwasser berechnet werden?
Danke.