Gewerbemietvertrag netto mwst nachzahlen?

Hallo, wenn man einen gewerbemietvertrag netto abschließt, kann der Vermieter plötzlich die mwst rückwirkend verlangen?

Hallo Jannika,

wenn die Bedingungen gegeben sind, unter denen der Vermieter auf die USt-Befreiung verzichten darf, ist es für den Mieter gleichgültig, ob er die Miete USt-frei bezahlt und keine Vorsteuer daraus abziehen kann, oder ob er sie USt-pflichtig bezahlt und Vorsteuer in Höhe der bezahlten USt abzieht.

Wenn die Bedingungen aus § 9 Abs 1 UStG nicht gegeben sind, darf der Vermieter den Umsatz ohnehin nicht als steuerpflichtig behandeln.

Unabhängig davon gilt natürlich, was im Mietvertrag steht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder