Hallo, wenn man einen gewerbemietvertrag netto abschließt, kann der Vermieter plötzlich die mwst rückwirkend verlangen?
Hallo Jannika,
wenn die Bedingungen gegeben sind, unter denen der Vermieter auf die USt-Befreiung verzichten darf, ist es für den Mieter gleichgültig, ob er die Miete USt-frei bezahlt und keine Vorsteuer daraus abziehen kann, oder ob er sie USt-pflichtig bezahlt und Vorsteuer in Höhe der bezahlten USt abzieht.
Wenn die Bedingungen aus § 9 Abs 1 UStG nicht gegeben sind, darf der Vermieter den Umsatz ohnehin nicht als steuerpflichtig behandeln.
Unabhängig davon gilt natürlich, was im Mietvertrag steht.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder