liebe wissenden,
ein loft wird nur mit gewerbemietvertrag vermietet.
in der annonce ist von wohnduldung die rede, sprich das bewohnen der selben räumlichkeit wird von seitens des vermieters erlaubt.
meine frage:
ist die unterzeichnung dieses gewerbemietvertrages nur mit gewerbe/gewerbeschein möglich?
oder ist das nicht unbeding notwendig sondern man stimmt durch die unterzeichnung des gewerbemietvertrages einfach anderen konditionen zu als bei einem normalen mietvertrag?
und was für probleme könnten sich aus dem vertrag für jemanden ergeben, der (gewerbe-)loft als ganz normale wohnung nutzen will?
abgesehen von der langen vertragslaufzeit und den 19% mehrwertsteuer die zur miete dazukommen?
ich hoffe einer von euch weiß was zu dem thema…
vielen dank und liebe grüße,
merino